Maximalaufenthalt bei One-way Flügen??

Dieses Thema im Forum "Economy" wurde erstellt von bkrkoudj, 17. August 2012.

  1. bkrkoudj

    bkrkoudj Einsteiger

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    Hallo Vielflieger!

    Als bisher wenig in der Welt gereister Mensch bin ich gerade verwirrt.
    Ich werde bald einen neuen Job auf der anderen Seite der Erde antreten, wo ich voraussichtlich für die nächsten zwei Jahre wohnen werde. Für die Anreise soll ich mir nun ein One-way Economy Ticket kaufen (wird später erstattet).

    Beim Stöbern fällt mir jetzt in den Tarifbedingungen auf, dass dort auch immer etwas von einem "Maximalaufenthalt" steht. Manchmal 6 Monate, aber nie mehr als 12 Monate. Ich werde dort ja nun aber sicherlich länger bleiben. Was macht eine Maximalaufenthaltsbedingung bei einem One-way Flug überhaupt für einen Sinn? Was geht das die Fluggesellschaft überhaupt an, wie lange ich dort bleibe, und wie wollen die das prüfen?

    Bevor ich mir da jetzt irgendwelche Probleme einhandel, frag ich hier lieber noch einmal die Experten. ;)
     
  2. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Bei einfachen Flügen spielt die Ticketgültigkeit nur dann eine Rolle, wenn man unterwegs einen Stopp einlegen möchte. Dann muss der Weiterflug zum eigentlichen Ziel spätestens am letzten Tag der Ticketgültigkeit angetreten werden.

    Eine ganz andere Frage ist, ob man mit einem Ticket nur für einen einfachen Flug in das Zielland überhaupt einreisen darf. Häufig ist nach den jeweiligen Einreisebestimmungen ein Ticket für Rück- oder Weiterflug erforderlich.
     
  3. bkrkoudj

    bkrkoudj Einsteiger

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    Ach so, dann bin ich ja beruhigt. Vielen Dank!

    Wegen der Einreisebestimmungen denke ich, dass da mit dem entsprechenden Visum auch ein One-way Flug erlaubt ist. Mir wurde gesagt, dass ich einen One-way Flug buchen MUSS, und ich bin schließlich nicht der erste Ausländer, der dort eine Weile arbeitet. Die sollten schon wissen, was sie da verlangen.
     

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