Hallo zusammen, da ich regelmäßig beruflich fliege möchte ich mich zum M&M Programm anmelden, allerdings konnte ich die Anwort auf eine wichtige Frage nirgends finden: WIe bekomme ich Meilen auf mein Konto wenn die Reise von meiner Firma gebucht und bezahlt wird? Geht das überhaupt, da meine Firma ohnehin schon günstigere Angebote bekommt? Wie würde das dann laufen wenn ich die Meilen auf mein eigenes M&M Konto buchen möchte? Währe für eine kurze Info dankbar! Grüße, GonZo
Beim Check In legst du deine M&M Karte vor - also werden deinem Konto die Meilen gutgeschrieben. Ganz einfach. Wenn du willst das ich dich für M&M werbe, schicke mir kurz deine E-Mail Adresse an [email protected] Danke.
In unserer Firma gibt es die klare Regelung, dass Vielfliegermeilen für Dienstreisen dem Mitarbeiter gehören. Daher wäre es gut, Dich als ersten Schritt zu erkundigen, wie Dein Arbeitgeber dies handhabt. Ansonsten kann es später zu unliebsamen Überraschungen kommen und juristisch sitzt Dein Arbeitgeber am längeren Ast. Nachdem Du das OK Deines Arbeitgebers hast, würde ich die M&M-Kartennummer an das buchende Reisebüro der Firma melden. Die buchen Deine Nummer bei jeder Flugbuchung automatisch ein, sodass ein separater Gang zum Check-In-Schalter zur Buchung der Meilen auf Dein Konto nicht erforderlich ist.
Wir sind zwar nur eine Minderheit (hier), :lol: aber wenn du aus der Schweiz kommst ist die Situation ein wenig anders. Natürlich auch kantonal, wie kann es anders sein....... Wenn dein AG dir die Meilen zugesteht, dann muss er es auch im Lohnausweis so kennzeichnen. Das heisst, du hast bei deinem Steueramt unangenehme Fragen wegen des Ertragswertes zu beantworten :cry: Es gibt Arbeitgeber, die machen das nach dem Muster: "Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss" Aber auch hier, wie anla geschrieben hat: Sicherheitshalber mal bei deinem AG nachfragen. Es sind schon Leute für weniger geflogen... :mrgreen:
Wohin??? :mrgreen: Und nicht vergessen: Meilen sind geldwerter Vorteil und müssen versteuert werden! :wink:
Wohin sie fliegen? Meistens dahin, wo sie gar nicht hinwollten.... :twisted: und übrigens: Konjunktiv, benutz doch mal den Konjunktiv: ...müssten versteuert... :roll: Nämlich nur, wenn die Bagatellgrenzen überschritten werden. Wenn das Upgrade nix kostet oder ich für den Freiflug auch noch Gebühren bezahlen muss, dann kann das ja eigentlich keinen Wert haben, weil a) Kost nichts, nützt nichts (Schweizer Sprichwort) b) Geschenke, für die ich bezahlen muss, sind keine Geschenke.... :mrgreen: Also eigentlich Alles nur Bagatellen.......
Ich bin nicht sicher, was Dein :wink: bedeuten soll, aber zur Sicherheit: LH versteuert für in Deutschland Ansässige die Meilen pauschal. Deswegen hat LH auch nicht unbedingt etwas dagegen, wenn ein 100k Senator ins Ausland zieht. HTB.
...und -laut eigenen Angaben- blond :mrgreen: ! Langsam kriegen wir ein Profil von Dir zusammen :wink: :lol: !
In dem Zusammenhang noch einmal eine Frage: Eigentlich heisst es doch in der Wegleitung zum neuen (Schweizer) Lohnausweis, dass Flugmeilen nicht deklariert werden müssen (siehe hier auf S. 15). Insofern ergibt sich die Frage der Deklaration im Lohnausweis und somit auch die des Ertragswertes gar nicht. Oder sehe ich das falsch?
Wenn ich das recht sehe: die Flugmeilen sollen ja ausdrücklich geschäftlich eingesetzt werden... aber zu deklarieren sind sie nicht. Wenn aber mein Scheff nicht will, dass sie geschäftlich eingesetzt werden - was soll ich machen? :mrgreen:
Bei einer Firma im Kanton Solothurn, bei der ich als Externer war, wurde das ebenso wie bei mir gehandhabt... wie ist es denn bei Dir?
Es hiess, wir sollen die geschäftlich erflogenen Meilen melden, damit sie im Lohnausweis deklariert werden können. Ich habe es jedoch aus drei Gründen nicht getan. Erstens aufgrund der Aussage in der Wegleitung, dass Flugmeilen nicht deklariert werden müssen. Zweitens, weil ja mein Arbeitgeber nicht weiss, ob ich überhaupt Mitglied in einem Meilensammelprogramm bin. Und drittens, weil ich im letzten Jahr 50.000 Meilen für ein Upgrade (auf einem beruflichen Flug) eingesetzt habe. Dies sind mehr Meilen, als ich beruflich im letzten Jahr erflogen habe. Insofern gibt es für mich keinen Grund, dazu Angaben zu machen.
Also, gemäss Auskunft useres Firmen-FInanz-Steuer-Gurus, genannt der Schrecken der Steuerämter :mrgreen: , ist die Situation so: Die Meilen müssen nicht gemeldet werden, wenn sie für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Bei einer privaten Nutzung ist der Mitarbeiter verpflichtet, den geldwerten Vorteil gegenüber der Steuerbehörde auszuweisen. Variante A (für ehrliche MA): Unsere Reisetante, speziallisiert auf BILLIGE ( :evil: ) Flüge sucht einen unschlagbaren Tarif der "Timbuktu Air" raus und zeigt demgegenüber die Steuern und Gebühren auf. Den "Geldwerten Nachteil" :roll: der daraus resultiert hat noch keiner versteuern müssen. Variante B (alle Anderen): Die Flüge werden unter der Unternehmens-ID gebucht und der MA lässt den Flug beim Checkin auf sein Meilenkonto "rüberschreiben". Die Meldung des geldwerten Vorteils liegt in der Verantwortung des MA und interessiert die FA nicht.....