Mit viel Verspätung im Gepäck...

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von MrChiliCheese, 10. Dezember 2012.

  1. MrChiliCheese

    MrChiliCheese Entdecker

    Beiträge:
    5
    Likes:
    0
    Hallo und guten Morgen,

    ein paar Threads habe ich soweit überflogen und würde gerne mal eure Einschätzung hören.

    Ich habe über SAS (Internetseite von SAS) gebucht, alle Flüge von SAS durchgeführt:
    06.12.2012: Kiruna - Frankfurt (über Stockholm)
    09.12.2012: Düsseldorf - Kiruna (über Kopenhagen/Stockholm)

    Die Hinreise hat gut geklappt und ich bin auch nur mit 90 Minuten Verspätung eingetroffen. Gestern sollte ich um 16:05 in Düsseldorf starten und spätabends in Kiruna ankommen. Leider sitze ich jetzt in Kopenhagen, weil der Flieger in Düsseldorf verspätet gestartet ist und ich meinen Anschlussflug in Kopenhagen natürlich verpasst habe.
    Nach zwei Stunden Warten im Transfercenter habe ich dann eine Übernachtung im Hotel, Gutscheine für die U-Bahn und neue Bordkarten erhalten - es geht hier 13:20 weiter und ich werde jetzt erst um 17:15 in Kiruna landen (also vorraussichtlich)... das sind dann ca 18 Stunden in Summe...

    Ergeben sich daraus für mich Ansprüche auf eine Entschädigung?
     
  2. Jet1

    Jet1 Platinum Member

    Beiträge:
    2.368
    Likes:
    95
    Das kommt darauf an, aus welchem Grund die Verspätung beim Abflug in Düsseldorf entstanden ist (Verantwortungsbereich der Airline oder nicht?).
     
  3. MrChiliCheese

    MrChiliCheese Entdecker

    Beiträge:
    5
    Likes:
    0
    Danke für Deine Antwort.
    Der Flieger mit dem wir fliegen sollten kam aus Kopenhagen und ist dort (ich denke wegen des Wetters) erst verspätet weg gekommen...
     
  4. Jet1

    Jet1 Platinum Member

    Beiträge:
    2.368
    Likes:
    95
    Es gibt ein Urteil, demzufolge eine Verspätung, hervorgerufen durch die Verspätung des vorangegangenen Fluges, die Fluggesellschaft n i c h t von der Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU befreit (Quelle finde ich derzeit leider nicht mehr). Ob das allerdings auch dann gilt, wenn die Verspätung des vorangegangenen Fluges wetterbedingt war, ist fraglich. Das wird wohl mal wieder von einem Gericht zu entscheiden sein …
     
  5. MrChiliCheese

    MrChiliCheese Entdecker

    Beiträge:
    5
    Likes:
    0
    Vielen Dank für die Einschätzung - es geht weiter: ich warte gerade im Flieger von CPH nach ARN. Der Start verzögert sich wegen eines defekten Teiles, Ersatzteil wird besorgt und eingebaut. Den Anschlussflug von ARN nach KRN werde ich wohl nicht kriegen und habe dann noch mehr Verspätung :-D

    Wenn es schief geht, dann richtig...
    Wende ich mich mit meinem Fall direkt an SAS oder was mache ich?
     
  6. Jet1

    Jet1 Platinum Member

    Beiträge:
    2.368
    Likes:
    95
    Wenn Du die Entschädigung nach der EU-Verordnung fordern willst, musst Du Dich zunächst an SAS wenden (am besten an SAS Deutschland).
     
  7. Bali08

    Bali08 Diamond Member

    Beiträge:
    4.468
    Likes:
    248
    Am besten vor (verspätetem) Abflug oder nach (verspäteter) Ankunft an den Schalter der Airline und es bestätigen lassen (natürlich nicht das Verschulden, sondern den Umstand, also zB. Verspätung von x Stunden).
    Dazu ist die Airline verpflichet, auch wenn der Pax am Schalter oft veralbert wird.
     
  8. Bali08

    Bali08 Diamond Member

    Beiträge:
    4.468
    Likes:
    248
    Alles war Organisation und Technik der Airline angeht, ist (vergröbert ausgedrückt) kein außergewöhnlicher Umstand, der Entschädigungszahlungen entfallen lässt.
    Schlechtes Wetter schon.
     
  9. gospodar

    gospodar Platinum Member

    Beiträge:
    1.951
    Likes:
    339
    So ist es.
    :idea:
     
  10. MrChiliCheese

    MrChiliCheese Entdecker

    Beiträge:
    5
    Likes:
    0
    Es geht weiter: Wir mussten die Maschine verlassen und ich bin erneut umgebucht und soll um 23:05 in KRN ankommen.
    Die erste Maschine ist wegen technischen defektes ausgefallen - wenn ich mal angekommen bin, schreibe ich SAS.

    Gibt es etwas, dass ich beachten soll oder gibt es Vorlagen? Ein freundlicher Tonfall gehört bei mir zum Standard und muss nicht extra erwähnt werden :)
     
  11. AndyN

    AndyN Entdecker

    Beiträge:
    5
    Likes:
    0
    Anspruch auf Entschädigung hast du wenn die Verspätung der Airline zu verschulden ist. Ist höhere GEwalt (Wetter etc.) im Spiel siehts da schon eher schlecht aus.
     
  12. MrChiliCheese

    MrChiliCheese Entdecker

    Beiträge:
    5
    Likes:
    0
    Das weiß ich, Verspätung 1 waren außergewöhnliche Umständen. Verspätung 2 ein technischer defekt...
    Scheinbar sieht es SAS das auch so, denn ich habe eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 € erhalten...!!
     

Diese Seite empfehlen