Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein Geld

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Flo86, 26. August 2012.

  1. Flo86

    Flo86 Entdecker

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    Hallo Zusammen,

    folgende Negativ-Erfahrung möchte ich mit euch teilen, und hoffe den ein oder anderen Tipp zu bekommen, wie ich am besten vorgehen kann um mein Geld von LH wieder zu bekommen.
    Wir (meine Frau, 1 Kind, 1 Baby) fliegen jedes Jahr nach Russland um die Schwiegereltern zu besuchen und ein wenig zu entspannen. Dieses Jahr haben wir getrennt von einander gebucht, da ich arbeitsbedingt keine 4 Wochen Urlaub machen kann ;-) - oder meiner Frau 2 Wochen Heimat nicht wirklich ausreichen. So fliegt Sie mit den Kindern früher, und ich komme später nach - zusammen zurück.

    Die Tickets haben wir direkt auf der Lufthansa Website gebucht. Ich zahlte mein Ticket per Lastschrift - ohne Probleme. Das Ticket meiner Frau (+Kinder) sollte von Ihrem Konto abgebucht werden. Gesamtbetrag ~700€. Kontodeckung zur Zeit der Belastung 680€ ^^ Ticket wurde per Mail bestätigt.. wir dachten also gar nicht daran, dass eventuell nicht abgebucht werden konnte.
    Am nächsten Tag bekamen wir die Benachrichtigung der Bank, dass nicht eingelöst werden konnte. Allerdings nicht der Betrag von 700€ sondern ca. 300€. Ohne zu zögern überwies ich sofort den Betrag auf das auf der Bankmitteilung angegebene Konto der Lufthansa (von meinem Konto). Angegeben im Verwendungszweck war die Ticketnummer.

    Am nächsten Tag erhielt ich eine Email von LH, dass der Teilbetrag für meine Frau nicht abgebucht werden konnte, und wir uns dringend mit einem alternativen Zahlungsmittel (Kreditkarte!) bei der Hotline melden sollen. Der offene Betrag sollte auf keinen Fall überwiesen werden, da es sonst Probleme mit der Zuordnung geben könne. Darauf hin telefonierte ich mit der Hotline und schilderte das Problem. Mir wurde vom Service-Mitarbeiter versichert, dass er einen Nachricht in die entsprechende Buchungsabteilung sendet, die dann die Zahlung dem Ticket zuordnet. Auf die Frage "Wie erfahre ich dass alles O.K. ist?" sagte mir der Mitarbeiter "Wenn wir uns NICHT MEHR bei Ihnen melden, ist alles in Ordnung!" gerne könne ich 1-2 Tage vor Abflug nochmal die Hotline anrufen.

    Am Abend vor dem Abflug versuchte ich also meine Frau und die Kinder online ein-zu-ckecken. Den "Große" konnte ohne Probleme registrieren. Bei meiner Frau und dem Baby gab es (wie erwartet) Probleme.
    "Online-Checkin nicht möglich - bitte wenden Sie sich an die Service Hotline". Hotline angerufen, gefragt, ob es Probleme mit dem Ticket gebe.. Story erzählt...
    Antwort: "Keine Panik, Online-Checkin ist für Frauen mit Baby`s nicht möglich. Die bekommen direkt am Schalter einen speziellen Platz". Beruhigt ins Bett gegangen.. :)

    Am nächsten Tag in FRA am LH-Schalter checkin versucht.. Das Ticket meiner Frau kann im System nicht gefunden werden. nach 30 Min. Recherchieren "Ah, da ist das Ticket ja, steht aber auf "refundet" damit können Sie nicht fliegen bzw. ich kann Sie nicht einchecken" - Also, nochmal 20 Minuten Story erzählt... Doch nichts" Ich solle bitte zum Ticket schalter gehen, Er kann hier auch nichts machen.

    Also, wir waren ca. 2 Stunden vor Abflug am CheckIn, als ich zum Ticketschalter rannte waren es noch 90 Minuten...

    Am Ticketschalter angekommen - wieder die Geschichte erzählt und gesagt, dass wir bitte ganz schnell eine Lösung benötigen, da Frau Kinder und Gepäck am CheckIn warten, und uns die Zeit dahin schwindet. Die Freundlich - wenn auch ein wenig inkompetente Dame - sagte, das Ticket steht auf Refundet, das heißt, Sie haben das Geld zurückbekommen. Ich (total geschockt) meinen Kontoauszug Online eingesehen. Geld war nicht zurückgekommen!! Der Dame gezeigt, dass alles überwiesen ist, dass kein Geld zurückkam.. Und gebeten in der Entsprechenden Abteilung anzurufen, um die Zahlung dem Ticket zuordnen zu lassen. Die Mitarbeiterin erklärte mir, dass es eine solche Möglichkeit nicht gebe, Sie könne mir nur ein neues Ticket verkaufen :-D ...ich dachte mich tritt ein Pferd. 700€ !!! Wollte Sie mir für ein neues Ticket abziehen.

    Also, schnell wieder zum CheckIn, der Gattin alles berichtet. Den netten Herren am CheckIn gefragt, ob wir es noch schaffen, ob wir den Flug noch bekommen, wenn wir JETZT ein Ticket kaufen. Leider waren es nur noch knapp 40 Minuten bis Abflug. Er sagte, wenn Sie in 5 Minuten durch die Security Kontrolle sind, schaffen Sie es noch. Kurz gerechnet, und entschieden es nicht zu versuchen. Wir hätten es wahrscheinlich nicht geschafft - und nochmal 700€ ausgegeben!! (Meine Frau, und meine 2 Söhne waren mittlerweile alle am Weinen.. ja meine Frau hatte einen regelrechten Nervenzusammenbruch!) Anschlusstickets in Russland (wir fliegen von Moskau noch Inland weiter) waren somit auch futsch. Unser "Abholservice", der uns am Flughafen holen sollte, und extra einen Tag frei genommen hatte, war somit auch überflüssig. - Dann sind wir letztendlich nach hause gefahren - 60 KM !!

    Was meint Ihr dazu?
    - die Kinder hätten laut dem Herren am CheckIn fliegen können (Tickets waren im System und O.K.) - nur meine Frau hätte nicht fliegen können...
    - Darf ein Baby (8 Wochen alt) in Begleitung eines 4 Jährigen fliegen, ohne Mutter ?

    Wie könnten wir hier vorgehen, um unser Geld wieder zu bekommen? Rechtsanwalt.. Verbraucherzentrale.. ?
    WAS können wir fordern? Nur den Preis für die Tickets? Anreise kosten für die "Leerfahrt"..? Die kosten für die verfallenen Anschluss-Tickets? irgendeine Form von Schmerzensgeld?

    Vielen lieben Dank im Voraus für euer Feedback & eure Ideen

    Grüße,
    Florian
     
  2. LieberAnonym

    LieberAnonym Lotse

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    Du weißt dass du zu wenig Geld auf dem Konto hast, buchst dennoch und beschwerst dich dann über den Stress den es gibt?
    Seems legit.
     
  3. afdhh

    afdhh Gold Member

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    Hm, kann deinen Ärger verstehen, aber, da ist keine anderer für verantwortlich, nur du, wenn die Bank zurück bucht weil keine Deckung da ist, liegt es ja an dir zu reagieren und für entsprechende Deckung bzw. Zahlungsmittel zu sorgen.

    Du erwartest doch jetzt nicht wirklich einen Ausgleich in Form von Schmerzensgeld wie du schreibst für die eigene kleine Dummheit, ich kann deinen Ärger verstehen aber verlangen kannst du nix, lerne daraus, nie etwas Buchen wenn kein Geld da ist......
     
  4. derkleineFTL

    derkleineFTL Silver Member

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    ... du hast 700 euro ausgeben wollen und nur 680 gehabt? macht ein negativsaldo von 20 euro. wenn du keinen dispo hast, den du in anspruch nehmen kannst, verstehe ich deine aufregung nicht. und natürlich schickt LH dir eine buchungsbestätigung mit einem "OK" - aber beim LEV wird nun mal nicht in real time die kontodeckung geprüft.
    du wirst irgendwie dein geld schon bekommen abzüglich evtl anfallender gebüheren.
    und der gedanke, ob dein 4 jähriges kind sich um dein 8 wochen altes baby kümmern dürfte wenn die muddi nicht fliegen kann, ist ja wohl das allerletzte ...
     
  5. teddybaxter

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    Rechtsanwalt? Verbraucherzentrale? Schmnerzensgeld?

    Ist ja wohl ein Scherz??!
    DU hast ein Ticket gebucht, das von deinem Konto nicht gedeckt war.
     
  6. derkleineFTL

    derkleineFTL Silver Member

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein


    flugtickets gibts bei LH eben nicht auf pump ;-) mir ist die aufregung des OPs gänzlich unvertsändlich. und denn noch dazu das selbstverständnis zu besitzen schmerzensgeld fordern zu wollen. aber der weg zum anwalt steht dir frei. anwälte, die ein solches mandat annehmen (müssen), zu denen verkneife ich mir jetzt mal einen kommentar -

    ich denke du wirst aus deiner "dummheit" lernen- pech für dich!
     
  7. Flo86

    Flo86 Entdecker

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    Es tut mir leid, dass ich mich vielleicht "unklar ausgedrückt" habe. Zum Zeitpunkt der Buchung war das Konto gedeckt mit ~730€. Zum Zeitpunkt der Abbuchung waren es nur 680€! - Aber gibt es denn hier niemand, der helfen will / kann ?? Wieso wird sich an so einer Kleinigkeit aufgehangen ?

    Mir geht es um ein paar ganz entscheidende Punkte:
    1. Falschauskunft der Hotline
    2. Keine Interne Nummer für Eskalationen (Ticketschalter) - hatte ja ca. 2 Wochen vorher überwiesen!!
    3. Die Tickets der Kinder waren ja bezahlt - Sie hätten also (abgesehen vom Alter) fliegen können.
    -> Gilt das dann als "nicht angetreten, und ich verliere die Kosten der Tickets????

    So, hoffe es passt jetzt, und ich bekomme mal ein paar nützliche Infos.

    Danke & Gruß..
     
  8. teddybaxter

    teddybaxter Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    Flo86, was soll es denn für eine nützliche Info geben?

    Es wird sich doch nicht an einer Kleinigkeit aufgehangen. Diese Kleinigkeit ist doch genau der springende Punkt!!
    Ursächlich für das ganze Theater ist doch die Tatsache, dass die Lastschrift geplatzt ist, weil dein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung (der Zeitpunkt der Buchung ist vollkommen wurscht)
    nicht ausreichend gedeckt war.

    Dass dann hinterher auch seitens LH nicht alles perfekt lief, steht ausser Frage.
    Aber hieraus irgendeinen Anspruch ableiten zu wollen, ist schon ziemlich fragwürdig...
     
  9. derkleineFTL

    derkleineFTL Silver Member

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    .... was soll man dazu sagen? du hast heute 30 euro und kaufst dir was für 20 - also hast du noch 10. morgen willst du wieder was für 20 kaufen und wunderst dich, dass es nicht geht?
    tut mir leid aber ich verstehe nicht, was du von uns hier hören willst- rufe bei LH an und die werden dir schon sagen, was du zurückbekommst. aber bitte eröffne dann kein neues thema frei nach dem motto " fies von 700 euro nur 60 zurückbekommen " ....
     
  10. Flo86

    Flo86 Entdecker

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    Ich glaub ich stehe im Wald - sicher hängt Ihr euch alle an der Rücklastschrift auf ^^
    Das Ticket war zum Zeitpunkt des CheckIn´s schon 2 Wochen bezahlt - ICH HATTE ES DIREKT ÜBERWIESEN..
    Ist das etwa zu hoch? Wie deutlich muss ich das noch betonen???

    letzter Versuch...
    Mir geht es um ein paar ganz entscheidende Punkte:
    1. Falschauskunft der Hotline
    2. Keine Interne Nummer für Eskalationen (Ticketschalter) - hatte ja ca. 2 Wochen vorher überwiesen!!
    3. Die Tickets der Kinder waren ja bezahlt - Sie hätten also (abgesehen vom Alter) fliegen können.
    -> Gilt das dann als "nicht angetreten, und ich verliere die Kosten der Tickets????

    Kann man auf Grund dieser Punkte irgendwelche Ansprüche geltend machen?
     
  11. fly2006

    fly2006 Silver Member

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    Wie man nur auf eine solche Idee kommen kann! :shock:
    Erst recht in ein fremdes Land und - wenn ich das richtig verstanden habe - noch mit auf separaten Tickets gebuchten Inlandsflügen?!?
     
  12. derkleineFTL

    derkleineFTL Silver Member

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    für wen hier " etwas zu hoch " ist sei mal dahingestellt.... du scheinst den springenden punkt nicht zu verstehen. hast recht. und bist beratungsresistent- wenn alles so einfach ist denn schilder den fall der LH und kläre ihn sachlich und zielführend.
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    Eine kundenorientierte Airline hätte in einem solchen Fall klar und unzweideutig kommuniziert: Die Buchung mit Buchungscode wäre im System sichtbar gewesen und der Passagier hätte die Möglichkeit, den Flugpreis innerhalb einer Frist, auf einem Zahlungsweg seiner Wahl, zu begleichen. So ähnlich funktioniert es übrigens in Thailand (Asien?) mit TG, PG und Ais Asia. Wenn ich mich recht entsinne, haben Passagiere von Air Asia die Möglichkeit mit ihrem Buchungscode bei einer Bank, an einem ATM (Geldautomaten) und sogar bei SevenEleven den Flugpreis zu begleichen. Habe ich zwar noch nicht ausprobiert, wurde mir aber so von Thailändern erzählt. Warum eine Deutsche Lufthansa nicht in der Lage ist, ein solches oder ein ähnliches Verfahren fehlerfrei anzubieten, erschließt sich mir nicht.

    Das deutsche Zivilrecht ordnet die Luftbeförderung übrigens als einen Werkvertrag (und nicht als einen Dienstvertrag) ein; bei einem Werkvertrag wird die Vergütung nach Fertigstellung des Werks, hier der Beförderung, fällig. Nur dank ihrer AGB kann die LH den Flugpreis im Voraus verlangen!

    Eventuell sollte der OP tatsächlich mal einen auf Lufttransportrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Ob eine Klage freilich Erfolgsaussichten hat, kann man von hier schlecht beurteilen, da eine Menge an Informationen fehlen.

    Ich habe an anderer Stelle die Adressen von Lufttransportrechtspezialisten genannt. Wollen wir hoffen, dass die "schlauen Moderatoren" dieses Forums diese Beiträge nicht gelöscht haben.
     
  14. derkleineFTL

    derkleineFTL Silver Member

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein


    das lies mal noch mal nach in den einschlägigen urteilen.... es sagte mal jemand: wenn man keine ahnung hat einfach mal die......
     
  15. teddybaxter

    teddybaxter Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    Es gibt ein ganz einfaches Verfahren: die Kreditkarte!
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein



    Ich lasse mich gerne von Dir zu diesem Thema belehren; meine Dissertation zu diesem Thema liegt ja auch schon 25 Jahre zurück. :D

    Auf die Schnelle habe ich nur diese Entscheidung des BGH aus 2009 gefunden:

    http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/xazr113_08.htm

    In meinem BGB ist der § 634 immer noch im Werkvertragsrecht angesiedelt, aber wahrscheinlich hat sich das auch geändert. :lol:
     
  17. stanglwirt

    stanglwirt Bronze Member

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    leute kommt doch mal wieder runter...
    sicherlich ist es einerseits unvermögen, wenn man was kauft und nicht ausreichend geld auf dem konto hat + keinen dispo (den es nur für solche fälle gibt) oder der schon zum anschlag ausgereizt ist.

    andererseits ist es aber so, dass LH hier eine fatale falschauskunft gegeben hat, nämlich dass ja alles ok ist, nachdem selbst überwiesen worden ist.
    das wird man der LH aber wohl eher schwer nachweisen können. zugegeben wird bei der LH "einfach so" mal garnichts.

    da das ticket aber ja den status "refunded" hat, wirst du dein geld aus der buchung wohl zurück bekommen. einfach anfragen wo denn die erstattung bleibt, da man deine frau ja nicht mitnehmen wollte.
    darüber hinaus wirst du wohl nichts erwarten können.

    man kann dir jetzt noch ankreiden, dass du gewissenhafter hättest nachfragen sollen, dass die mitarbeiterin bitte unter angabe des buchungscode nachsehen soll, dass dass das ticket so wirklich funktioniert. aber das hilft dir jetzt natürlich auch nicht weiter.
     
  18. htb

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    Ich verstehe das reflexartige Bashen des OPs nicht. Es kann doch nicht sein, dass die LH ihm zwei Mal sagt, trotz der ursprünglichen Probleme wegen Nichtdeckung des Kontos ist alles in Ordnung, aber dann am Flughafen plötzlich zu einer anderen Aussage kommt. Ich verstehe auch nicht, dass das Ticket auf "refundet" steht, obwohl das Geld doch gar nie eingezogen wurde. Das deutet für mich auf einen ganz klaren Fehler bei der LH hin. Refundet heißt, dass das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhanden war, aber nun nicht mehr. Wer hat die Gutschrift veranlasst?

    Das Problem, das der OP nun allerdings hat ist, dass er sich am Flughafen einfach ein neues Ticket hätte kaufen und die Klärung der Ansprüche auf später hätte verschieben sollen.

    Wenn Frau und Kinder noch nach Russland sollen, bleibt nur übrig, neue Tickets zu kaufen und zu fliegen. Zunächst natürlich (unter Zeugen) mit der Hotline telefonieren, die einem bestätigen wird, nichts tun zu können. Anschließend geht's dann wohl zum Rechtsanwalt.

    Aus Erfahrung kann ich sagen, dass Erstattungen bei LH als SEN mindestens 6 Wochen in Anspruch nehmen. LH wird sich bei den Tickets für die beiden Kinder darüberhinaus sicher auch noch weigern, eine kostenlose Rückerstattung einzuleiten, weil die LH keinerlei Grund dafür sehen wird. Und wenn doch, dann nur einen Bruchteil des bezahlten Betrags. Auch da geht's dann wahrscheinlich wieder zum Rechtsanwalt.

    HTB.
     
  19. teddybaxter

    teddybaxter Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    Gutes Gelingen! :lol:
     
  20. htb

    htb Platinum Member

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    Re: Onlineticket / Rücklasts. ->Überwiesen - kein Flug kein

    Für Dich ist es also vollkommen in Ordnung, den OP ohne weitere Konsequenzen zwei Mal Falschinformationen zu geben und ins Messer laufen zu lassen? Na dann. Ich hoffe, wir werden niemals in einer geschäftlichen Beziehung zueinander stehen. Diese Grundeinstellung lässt nichts Gutes erwarten.

    Erkläte doch einmal, weswegen es für LH in Ordnung war, sich so zu verhalten?

    HTB.
     

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