Preisabweichung Vertrag - Rechnung

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von BlauesHerz, 17. November 2012.

  1. BlauesHerz

    BlauesHerz Entdecker

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    Hallo ihr Lieben,

    wir haben eine Pauschalreise nach Langkawi gebucht. Die Vertragsunterlagen bzw. die Reisebestätigung haben wir schon erhalten und auch schon vor ca. einem Monat 25 % des Reisepreises gezahlt. Nun kam die Aufforderung, den Rest der Reise zu zahlen. Soweit so gut. Nun ist aber die Rechnung um 128 € höher als die vertraglich vereinbarte Summe. Es sind zwar im Vergleich zur Gesamtsumme "nur" 128 € mehr aber dürfen die denn das? Vertraglich wurde etwas anderes vereinbart. Aus den Unterlagen geht auch nicht hervor, dass das Unternehmen sich Preisänderungen vorbehält. Mal angenommen, wir hätten gleich am Anfang den vollen Reisepreis gezahlt, dann hätten die uns doch wohl kaum noch eine Rechnung über 128 € geschickt!?

    Wir haben natürlich schon den Verantstalter kontaktiert und um Korrektur der Rechnung gebeten. Aber mich würde jetzt interessieren, was wir, falls die Rechnung nicht korrigiert wird, unternehmen können.

    Können wir ohne Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten? Kommt der Veranstalter auch für unsere weiteren Flüge auf, die wir selber noch dazu gebucht haben??
    Hintergrund ist, dass unsere Hotelauswahl auf Langkawi doch nicht so gut war. Wir versuchen gerade, dass Hotel umzubuchen (jedoch beim gleichen Veranstalter). Bis jetzt hatten wir leider keinen Erfolg, weil die Mehrkosten zuuuu hoch sind :? :?
    Nun hatten wir überlegt, ob wir vom ganzen Vertrag zurücktreten und eine neue Reise buchen.

    Ich danke euch schon im Voraus :)
     
  2. miles-and-points

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    Schreib' das doch dem Veranstalter. Und stell' seine Antwort hier ein.
    Jetzt schon einen ganz dicken Dank im Voraus. :mrgreen:
     
  3. BlauesHerz

    BlauesHerz Entdecker

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    Haha.....ich hab dich schon verstanden :p
    Aber der Veranstalter weiß das doch schon. Uns wurden ja schon drei weitere Hotels angeboten aber leider mit enormen Zuschlägen (ab 1500 € bis 4000 €).

    Nochmals einen richtig dicken fetten Dank im Voraus :)
     
  4. miles-and-points

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    Daß Du nicht nur den gesamten Vertrag stornieren willst, weil Du Dich "vertan"
    hast, sondern jetzt auch noch auf die Übernahme anderer Kosten spekulierst? :shock:

    Und was war die Reaktion des Veranstalters auf ein solches Ansinnen von Dir? :lol:
     
  5. BlauesHerz

    BlauesHerz Entdecker

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    Solange ich das Hotel innerhalb des Veranstalters wechsel, ist doch alles in Ordnung. Lieber vorher das Hotel umbuchen als sich vor Ort den Stress antun....

    Ich spekuliere nicht auf Übernahme der Kosten. Meine Frage war nur, ob eine Preisabweichung ein Rücktrittsgrund darstellt. Sollte es ein Grund sein, so bin ich der Meinung, dass der Veranstalter alle adäquat darauf beruhenden Schäden, erstatten muss.
     
  6. miles-and-points

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    Dann habe ich Deine Frage völlig falsch verstanden. :mrgreen:
     
  7. BlauesHerz

    BlauesHerz Entdecker

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    Doch, nur vorschnell geantwortet....
    Langsam wird/ist es albern.

    Wenn ich zurücktrete, ist mein volles positives Interesse zu ersetzen und dazu gehören auch Folgeschäden und sogar, sofern die Voraussetzungen vorliegen, Schadensersatz wegen "nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit".

    Für dich zum Verständnis: Stell dir vor, du machst deiner Freundin einen Heiratsantrag. In Erwartung der baldigen Hochzeit kauft deine Mutter deiner Freundin ein Hochzeitskleid für 1000 €. Da deine Freundin dich nun aber doch nicht mehr so spannend findet und sowieso einen anderen Freund hat (d.h. sie tritt von der Verlobung zurück), möchte deine Mutter nunmehr von deiner EX das Geld für das Kleid zurück. Hat deine Mutter einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1000 ?

    Lösung:

    § 1299 BGB
    Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet.

    § 1298
    (1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind.
     
  8. gospodar

    gospodar Platinum Member

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    :lol: :lol: :lol:
     
  9. miles-and-points

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    Da widerspreche ich Dir nicht.
    Diesen Eindruck macht Dein merkwürdiges "Argumentieren" tatsächlich.
     
  10. BlauesHerz

    BlauesHerz Entdecker

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    Gerade von dir hatte ich eigentlich mehr kompetente Hilfe erwartet.....

    Ende der Durchsage!!!
     
  11. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ist wahrscheinlich besser so, wenn Du Dich nicht weiter in merkwürdigen "Analogien" verlierst.
     
  12. SEN2000

    SEN2000 Silver Member

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    Murcks, Du wirst immer "komischer".
     
  13. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Und was ist nun die Meinung des Forums zum erhöhten Pauschalreisepreise? Buchungsbestätigung und Rechnung weichen ab.
    Die Reise wurd, wenn ich das richtig interpretiere, im September 2012 gebucht? Welcher Veranstalter? Bist Du sicher, dass Dir keine "Reiseversicherung" o.ä. angedreht wurde? Hast Du Deine Buchungsbestätigung mit dem Angebot/Auftrag, das Deine Unterschrift trägt, verglichen?
     

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