PROZESS (Thailand): 20 Jahre für Schweizer

Dieses Thema im Forum "On The Road" wurde erstellt von miles-and-points, 29. März 2007.

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  1. miles-and-points

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    Keine dieser Staaten stelle ich mit anderen innerhalb der Aufzählung auf eine Stufe.
    Alle haben ihre ureigensten "Schwierigkeiten" mit Regeln und Gesetzen.
    Und wie gesagt: Das gilt sowieso nicht für jeden, was ich da schrieb, sondern
    ist meine ganz persönliche Meinung und Einschätzung.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Nun, in der Tat würde man vom "Land des Lächelns", das ja sehr um westliche Touristen buhlt, etwas mehr Augenmaß erwarten. Sonst wäre eine Umbenennung zu erwägen. Mit solchen Schauprozessen, die ja weltweit breitgetreten werden (siehe dieser Thread) tut sich das Land natürlich keinen Gefallen.

    Lustigerweise wird Thailand hier trotzdem von einigen verteidigt (andere Länder ander Sitten, muss man doch vorher wissen, steht sogar im Reiseführer usw.)

    Wenn das aber nun in den USA passiert wäre, weil der Touri dort den Präsidenten beleidigt hätte und dort dafür nun "nur" in U-Haft säße (nix 10 Jahre Knast), mein Gott, was hätten wir für einen Aufschrei in den Medien und der Öffentlichkeit. ;)
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das geforderte "Augenmaß" wird sich (so hoffe ich doch sehr) noch zeigen.

    Was in "bushland" passieren kann (und ja nun inzwischen auch schon in manchen Medien dokumentiert, kommentiert und eindeutig bewertet wird), zeigen diese unsäglichen CIA-"Entführungs"-Flüge (die betroffenen Leute mußten gar nicht erst in die USA einreisen, um ohne ordentlichen Prozeß in "Folter-Camps" zu landen) oder der Fall Kurnaz (hatte der den Präsidenten "beleidigt"?) - und diese Aufzählung ist noch längst nicht abschließend.

    Aber man sollte weder in das eine noch das andere Extrem verfallen (meine ich ganz persönlich); zur Zeit ist (wie so oft in solchen Situationen) einfaches und möglichst ruhiges "Abwarten" die Devise. Dann klappt das vielleicht auch mit der Begnadigung und anschließender Entlassung aus thailändischer samt Überstellung in schweizerische Haft.

    Und dann sehen wir weiter.
     
  4. Caracho

    Caracho Silver Member

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    Ein gutes Beispiel ist auch ein Fall in der Schweiz, vielleicht nicht so extrem aber eine gewisse parallelen hat er:

    Der Chef der Türkischen Arbeiterpartei Doğu Perinçek hat in der Schweizer Stadt Lausanne bei einer Rede vor Türkischen Bürgern die in der Schweiz leben, den Völkermord an den Armeniern geleugnet, was in der Türkei wohl eine super Rede wahr ist in der Schweiz ein Verstoss gegen das Antirassismusgesetz.

    Was bei uns ein dummer Junge Streich ist kann in einem anderen Land die Todesstrafe bedeuten, dies ist eine Tatsache und sollte jedem Residenten in einem anderen Land klar sein.
     
  5. 08/15 PAX

    08/15 PAX Platinum Member

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    Andere Laender, andere Sitten, aber irgendwann wird es unverstaendlich, da schlichtwegs absolut unverhaeltnismaessig.

    Eine satte Geld- oder kurze Freiheitsstrafe waere ja noch in Ordnung, aber hier geht es ja nicht um eine Verletzung wirklich fundamentaler Rechtsgueter (und ich denke, dass auch Phrabat Somdej Phra Paramindra Maha Bhumibol Adulyadej Mahitaladhibet Ramadhibodi Chakrinarubodindara Sayamindaradhiraj Boromanatbophit insgeheim als entsprechend gebildeter Monarch und vor allem "Weltbuerger" so denkt).

    Wen jemand "im Suff" ein paar Bilder verunstaltet, dies aber ohne wirklich revolutionaeren Hintergedanken tut, so bringt dies die dortige (nebenbei konstitutionelle) Monarchie, welche zudem von 99 % der Bevoelkerung respektiert wird (die restlichen 1 % standen in diesem Augenblick vor einer verschlossenen Theke und waren ebenfalls sauer, aber zum Glueck disziplinierter), nicht einmal ansatzweise in Gefahr und dementsprechend sollte man auch reagieren bzw. wird es wohl tun.

    Konkret prognostiziere ich, dass der erstinstanzliche Richter angesichts des Druckes der Medien (und der Oberinstanzen) gar nicht anders urteilen konnte, aber nun eine entsprechende Korrektur erfolgt, dh. der Fall nicht weitergezogen wird und, wenn die Wogen geglaettet sind, eine aeusserst diskrete Amnestie durch den Monarchen erfolgt, welcher sich zwar insgeheim ueber die Loyalitaet seines Volkes freut, aber gleichzeitig ebenso oekonomisch wie differenziert denkt.

    Und verlieren wird hier bestimmt niemand, dh. die Monarchie ist immer noch unerschuettert, der Koenig wird - wenn dies ueberhaupt einmal bekannt wird - dennoch fuer seine Grosszuegigkeit gelobt und die "westlichen" Krtitiken verstummen.

    Und ich wette sogar, dass dieses "Abkommen" schon bereits geschlossen wurde (und sich die diplomatischen Vertreter deshalb bewusst zurueckhielten)

    Und da die dortigen Haftbedingungen relativ suboptimal sind, wird dies sogar noch relativ schnell geschehen, da ein allfaelliges Ableben des "Boesewichts" zu wirklich ueblen Verstimmungen fuehren koennte (und dann Frau "Aussenministerin" Calmy-Rey, mithin eine zuweilen echt muehsame "Ueberzeugungstaeterin" in Sachen Menschenrechte, wohl echt "undiplomatisch" wuerde, was ja niemand wirklich will)
     
  6. 08/15 PAX

    08/15 PAX Platinum Member

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    Aber hierzulande gab es eine Geldstrafe von ein paar wenigen, zudem recht bescheidenen Tagessaetzen, deren Vollug zuletzt noch bedingt aufgeschoben wurde ...

    Somit sind die Faelle nicht direkt vergleichbar, zumindest vom Strafmass her gesehen :wink:
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Und ironischerweise wäre er in der Türkei wohl vor Gericht gekommen, wenn er derselben Rede dort den Völkermord NICHT geleugnet hätte.

    So oder so wird er also wegen derselben Reder evtl. verhaftet - entweder in der Schweiz oder bei der Einreise zurück in die Türkei. ;)
     
  8. 08/15 PAX

    08/15 PAX Platinum Member

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    Tja, der Bigamist geht in der arabischen Halbinsel straflos aus und das Verfahren gegen einen hiesigen Einbrecher wird wegen Geringfuegigkeit eingestellt bzw. mit einer Gelddstrafe, deren Vollzug zudem noch bedingt aufgeschoben wird, sanktioniert ....

    Aber schlussendlich ging es hier um das Strafmass in dieser konkreten "Geburtstags-Maler-Geschichte", auch wenn der Verlust einer Hand fuer den Diebstahl eines Milka-Riegels (oder ein "short drop" wegen ein paar Joints) ebenso mit der hiesigen "ordre public" kollidieren bzw. entsprechend zu diskutieren waeren ...

    Und zu Art. 261bis StGB (CH Version) habe ich meine private Meinung, schweige aber wohl nun besser :wink:
     
  9. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das Wetten ist ja hier im Forum stark im Kommen - daher biete ich doch eine an:

    aus den letztlich "10 Jahren" Gefängnis wird spätestens im Dezember des Jahres ein "10 Monate" werden. Höchstwahrscheinlich wird der Herr J. bis dahin auch sehr "sauber" von seiner thailändischen Frau geschieden sein, auf seine (möglicherweise vorhandenen) Besitztümer im Königreich verzichtet haben und dann anläßlich der großen Amnestie zum (nach europäischer Sichtweise "runden") 80. Geburtstag des Königs begnadigt und umgehend mit den entsprechenden Stempeln im Paß als "für immer unerwünschte Person" in die Schweiz ausgewiesen werden.

    Womit er "unter'm Strich" für diese Taten noch recht "billig" davongekommen wäre (auch wenn ich mir nicht wirklich plastisch vorstellen mag, was es für einen "farang" unter diesen Umständen bedeuten mag, monatelang in einem thailändischen Gefängnis zu sitzen). Aber letztlich dürften dann dank der unermeßlichen Weisheit und Güte des Monarchen sämtliche bisher hier im Forum geäußerten "Kritikpunkte" am Strafmaß völlig obsolet sein. Ausgerechnet der Mann, den dieser tumbe Suffkopp mit seinen Sprayereien beleidigen wollte, wird ihm zum guten Schluß (sowas nennt man dann wohl "Ironie des Schicksals"?) das (Rest-)Leben retten.

    Und wie hat unser "Ex-Kandesbunzler" mal gesagt: "Es kommt doch nur drauf an, was hinten rauskommt"... Ein wahres Wort.
     
  10. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Wenn dieses Exemplar menschlichen Sondermülls , dero unglücklichweise viel zu viele aller Nationalitäten in Thailand rumlaufen , jemals in einem Thai - Knast üblichen Zuschnitts landen sollte wird er vermutlich die erste Nacht nicht überleben . Was sich in einemThai-Kopf abspielt wenn sowas bekannt wird kann sich eben ein Nicht-Thai kaum vorstellen .

    Dieser Fall ist den allermeisten Thais gar nicht bekannt weil das in in der Presse unterdrückt wurde um keine Haß auf Ausländer aufkommen zu lassen . Ander Länder , andere Sitten . Ich könnte auch sagen ' Jedem das Seine ' , bin aber thailandbedingt in friedvoller Stimmung .

    Somkiat
     
  11. carlo

    carlo Gold Member

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    Naja,
    vermutlich kann niemand hier die Lebensleistung des Mannes in Relation zur Tat setzen, folglich sollte auch die Anonymität des Internets keinen Raum für virtuelle Pranger liefern...

    Findet jedenfalls ganz wertfrei gesprochen

    carlo [​IMG]
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Oder für virtuelle Todeswünsche, nach denen der Mann die erste Nacht im Gefängnis nicht überleben sollte.

    Aber man muss sich wohl daran gewöhnen, dass nach der Veröffentlichung von Karikaturen, der Aufführung von Theaterstücken, der Verhaftung britischer Seeleute oder nun dem Beschmieren von Fotos aus den unterschiedlichsten Teilen der Welt ein zünftiges "Tod den [insert favorite scaprgoat here]" verlautet, oft begleitet von sportlichen Einlagen in den medienwirksamen Disziplinen Steinewerfen, Sachen verbrennen und Gebäude stürmen.

    Besonders unterhaltsam fand ich dabei jenen Mitbürger mit Migrationshintergrund, der anlässlich einer Anti-Karikaturen-Demo in einer dt. Großstadt ernsthaft mit dem Schild "Tod allen, die den Islam für nicht friedlich halten" durch die Straßen zog.

    Wer hätte es schon für möglich gehalten, dass der Untergang der Zivilisation so voller Ironie verlaufen würde?
     
  13. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    flysurfer ,

    und wenn du mir jetzt noch erklären kannst wo du hier irgendwo einen virtuellen Todeswunsch erkennen kannst dann glaube ich auch wieder , daß du irgendwann lesen gelernt hast .

    carlo ,

    ich weiß nicht wie vertraut du mit der sozialen Struktur von in Thailand residierenden Ausländern bist . Neben vielen brillanten Vertretern der weißen Rasse gibt es bedauerlicherweise eine immer noch wachsende Kommune von dauerbesoffenen , tätowierten Exkrementen aus aller Herren Länder , die in Thailand dazu beitragen , daß der Thai-mensch denkt , die Falangs seien eben so . Insofern verwende ich das Wort Sondermüll ebenfalls gewissermaßen wertfrei .

    Der hier in Rede stehende Schweizer mag ja ein wohlhabender Bankier in Frührente sein , ich glaube es aber nicht . Ich glaube eher , daß das ein ex-Sextourist ist , der seine Lieblingsbarfrau aus Pattaya geheiratet hat ( Dahlin I lub you too mut ) und nun im Netzhemd dem jeweiligen Abend entgegendämmert . Der Fall erledigt sich ohnehin von selbst wenn die Verwandtschaft der Dame merkt , daß das Pulver langsam knapp wird und dann wird er sowieso entsorgt .

    Somkiat
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Dies ist hier also eines dieser Foren, wo man Menschen als Exkremente bezeichnen kann, die als Sondermüll entsorgt gehören. :idea:

    Ich bin zwar Nicht-Thai, aber was in deinem Kopf so vorgeht, kann ich mir ziemlich genau vorstellen. Es scheint nämlich dem, was man vor nicht allzu langer Zeit in Deutschland praktizierte, recht verwandt zu sein.

    Aber vermutlich liegt es einfach nur daran, dass ich nicht lesen kann. Andererseits wird das in einem Kindergarten wie diesem ja auch nicht wirklich verlangt, gell?
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Also ich möchte hierzu nur bemerken, dass man generell einen Menschen nicht als "Sondermüll" bezeichnen kann, insbesondere wenn man sich noch den hier vorliegenden Fall vergegenwärtigt, bei dem jemand unter offensichtlich starkem Alkoholeinfluss mit einer Spraydose "Mist" gebaut hat.

    Da gibt es / gab es auf diesem Planeten wirklich weitaus üblere Kreaturen, ich denke, darin sind wir uns einig..


    Der Wellensittich
     
  16. Rostow

    Rostow Silver Member

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    Ganz so einfach ist das nicht....in Deutschland bedient man sich etwa der Rechtsfigur der sogennannten "actio libera in causa",
    um trotz Trunkenheit eine Strafbarkeit zu ermöglichen.

    R.
     
  17. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    @ flysurfer ,

    erklär mir doch erst mal wo du gelesen hast , daß ich diesem Menschen den Tod im Gefängnis in Thailand gewünscht habe , dann können wir meinetwegen über den Rest verhandeln .

    " Oder für virtuelle Todeswünsche, nach denen der Mann die erste Nacht im Gefängnis nicht überleben sollte " ( Zitat flysurfer )

    " Wenn ...... jemals in einem Thai - Knast üblichen Zuschnitts landen sollte wird er vermutlich die erste Nacht nicht überleben . " ( Somkiat )
     
  18. 08/15 PAX

    08/15 PAX Platinum Member

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    Ganz so einfach ist dies leider nicht, dh. die sog. "actio libera in causa" bedingt eine entsprechende "Voraussehbarkeit" bzw. ein sog. "In-Kauf-nehmen", konkret bedeutet dies z.B., dass ich, wenn ich mit den Auto zu einem "alkoholgeneigten" Anlass fahre, damit rechnen muss, dass ich auch entsprechend "angeheitert", sprich "grundsaetzlich verschuldensrelevant blau" und somit nicht in diesem Zeit im Vollbesitz meiner geistigen Kraefte nach Hause fahre, was mich aber nicht weiter interessiert (bzw. den Eintritt dieser Situation ich pflichtwidrigerweise geistig vernachlaessige => Gruss an die "Oberdogmatiker")

    Somit wusste ich von Anfang an, wie "die Geschichte" enden kann, doch war mir dies schlichtwegs egal bzw. vernachlaessigte meine entsprechende Sorgfaltspflicht als "eigenverantwortlicher Zecher" ... und somit muss ich entsprechend vollumfaenglich (edit) die Verantwortung uebernehmen :(

    Dies war die Theorie ... aber wenn ich einzig "in den Ausgang" ging, meine "Lampe fuellte" und dann entsprechend "blau" aus Frustration ueber das "Versiegen der Quelle" einige Bilder verunstaltete, so war dies nicht wohl nicht entsprechend voraussehbar, weshalb die sog "alic" (actio libera in causa") nicht anwendbar ist - somit kann man im Falle einer alkoholbedingten, wirklich absoluten Einschraenkung der Zurechnungsfaehigkeit einzig noch auf Art. 263 (CH)-StGB zurueckgreifen, welcher aber gleichzeitig voraussetzt, dass ich bereits frueher schon unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entsprechende "Aussetzer " hatte und somit schon gar nicht "ins Glas" haette schauen duerfen (aber wer gibt dies schon zu :wink:

    Echt unverstaendlich und theoretisch die ganze Geschichte .... aber was soll´s, die wenigsten Leute verstehen dies (ausser Strafrechtsprofessoren und sonstigen abgehobenen "Theoretikern" 8)

    Gruss aus dem "Elfenbeinturm" :idea:

    Und nun gehe ich wieder "Meilensuchen" bzw. awards optimieren (mein diesjaehriges "Klassenziel")

    Und zuletzt: die Grundaussage von Somkiat in Sachen Auftreten gewisser "Neokolonialisten" war absolut in Ordnung, auch wenn die Wortwahl ein wenig arg "suboptimal" war.
     
  19. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Aus diesem Grund liebe ich unser Rechtssystem. :twisted:
    So eine Haarspalterei.
    Nichts gegen dich ich weis das du Recht hast aber das sind die Momente wo Anwälte jahrelang hin und her machen.
     
  20. carlo

    carlo Gold Member

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    Grüß Dich, somkiat


    im Grunde glaube ich sogar, Deine Geisteshaltung verstehen zu können, und sie ist mir als vielfacher Siam-Besucher nicht einmal fremd.

    Was mich stört, sind die verwendeten Begrifflichkeiten.

    Gerade in diesen Zeiten, in denen woanders Unschuldige mit dem Messer/der Kalaschnikov am Hals zu "Geständnissen" vor laufender Kamera gezwungen werden, schwerer Straftaten Verdächtigte in orangefarbenen Overalls in Käfigen vegetieren müssen, und die Regierung des bevölkerungsreichsten Landes der Welt über 3000 Menschen im Jahr für geringe Vergehen mit dem Tod bestraft, finde ich es extrem wichtig, an der WÜRDE JEDES EINZELNEN MENSCHEN festzuhalten.

    Humanistische Grundsätze und den Rechtsstaat mit all seinen Winkelzügen muß man manchmal auch aushalten können, selbst, wenn einem dabei das sprichwörtliche Messer in der Tasche aufgeht. Sogar rechtskräftig verurteilte Mörder und Kinderschänder dürfen in funktionierenden Demokratien nicht ungestraft als menschliche Exkremente oder Sondermüll bezeichnet werden - deswegen sollten wir meiner unmaßgeblichen Meinung nach sehr darauf achten, daß wir niederem Verlangen auch dann keinen Auslauf geben, wenn es einen virtuellen Bolzplatz gefunden zu haben, signalisiert.

    Gruß carlo [​IMG]
     
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