Hallo vielflieger! Wir haben im Juni 2014 über die Seite Cheaptickets ein Gabelflug mit Qatar Airways gebucht. Hinzu ist alles ähnlich wie gebucht (+/- 10min). Nur Rückzu hat sich einiges geändert. Direkt nach der Buchung haben wir folgende Buchungsbesätigung bekommen: Abflug von Kapstadt mit QR1366, 12NOV2014, Abflug 18:30 Uhr via Doha (Transitzeit 01:45), dort mit QR75 Abflug 08:15 Uhr+1 mit Landung in Berlin Tegel um 12:55 Uhr. An diesem Wochenende wollten wir unseren Urlaub weiter planen und haben uns dazu u.a. bei Qatar Airways angemeldet um Sitzplätze zu reservieren. Hier sind uns einige Änderungen aufgefallen. Jetzt soll unser Rückflug wie folgt sein: Abflug von Kapstadt mit QR1370, 12NOV2014, Abflug 12:45 Uhr via Doha (Transitzeit 08:55), dort mit QR75 Abflug 08:25 Uhr+1 mit Landung in Berlin Tegel um 12:55 Uhr. CallCenter von Qatar Airways verweist an das "Reisebüro" Cheaptickets und Cheaptickets kann den Grund der Flugzeitenänderung nicht einsehen... Cheaptickes trat mehrermale in Kontakt mit Qatar Airways; Durch unseren gebuchten "Günstig-Tarif" bietet die Airline keine Stornierung an, keine Unterbringung im Hotel für die Transitzeit, kein Zugang zur Flughafen-Lounge... Uns macht Bauchschmerzen die frühre Abflugzeit um fast 6Std. und noch mehr Bauchschmerzen macht uns der Transitaufenthalt von fast 9Std.. Uns wäre nach dieser Sturheit der Airline eine Stornierung am liebsten, ist sie in irgendeiner weise verpflichtet uns engegen zukommen (zur Not mit Transithotel oder Loungezugang)? Vielen Dank im Voraus! Grüße Chris
Wer bei Cheaptickets bucht, sollte sich nicht ueber schlechten Service wundern. Manchmal ist es nicht schlau nur auf den Preis zu schauen.
Cheaptickets war wenigstens bemüht was zu tun... im Gegensatz zu Qatar. Ändert ja nichts an der Sache, wenn Qatar Flüge streicht und umbucht!
Der User Schlesinger, „Hausjurist des Vielfliegerforums“, wird möglicherweise etwas dazu schreiben können, ob eine Fluggesellschaft berechtigt ist, einseitig einen abgeschlossenen Beförderungsvertrag zu ändern und ohne Einverständnis des betroffenen Passagiers auf eine Verbindung mit erheblich schlechteren Flugzeiten umzubuchen, oder vielmehr verpflichtet ist, auf die bestmögliche Alternative umzubuchen, notfalls auch mit einer anderen Fluggesellschaft. Wenn sich Qatar Airways weigern sollte, unter Fristsetzung auf die bestmögliche Alternative umzubuchen, wird Schlesinger vielleicht auch klären können, ob man dann selbst den bestmöglichen Alternativflug buchen darf und die Mehrkosten dafür als Schadenersatz von der Fluggesellschaft erstattet verlangen darf. Warten wir’s also mal ab, wie der Fachmann die Rechtslage sieht …
kleines Update: Nachdem ich nochmal auf den Grund der Zeitenänderung gepocht habe, bat man mir nun ein Hotel inkl. Transfer, Verpflegung und Kurzzeitvisum für Doha an. Grund war "operational reason"... laut Buchungssystem waren zuwenig PAXe auf der Verbindung CPT>JNB(>DOH), da hat man die Teilverbindung einfach gestrichen. Nicht wie gewollt storniert, aber ein gewisses entgegenkommen.