Rückerstattungen bei verpassten Flüge

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von cenkiba, 7. März 2015.

  1. cenkiba

    cenkiba Newbie

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    Hallo Menschen!

    Ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt!

    Ich hatte für den 26. Februar bei transavia einen Flug von Paris nach Istanbul für 3 Personen gebucht mit Extragepäck für jede Person (3x20€). Leider konnten wir alle den Flug nicht antreten.

    Ich weiß, dass ich nun die Steuern und Gebühren rückerstatten lassen kann. Doch wie sieht es mit dem Extragepäck aus? Muss transavia mir die 3x20€ auch rückerstatten?

    Auf meine Anfrage meinte transavia nämlich, dass sie die 3x20€ nicht rückerstatten. Ist das rechtens?

    Vielen Dank für eure Antworten!
     
  2. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

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    Ja, ist es. Da du selbst storniert hast ist keine Erstattung möglich, genauso wenig wie bei Passagieren die ihre Meinung ändern und sich entscheiden das sie doch kein Extragepäck mehr benötigen. Auch hier bekommt man die Gebühren nicht zurückerstattet.
     
  3. KaiP84

    KaiP84 Pilot

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    Hätte ich jetzt auch nicht gewusst. Kleine Frage: Ist das generell bei allen Fluglinien so oder gibt es doch welche, die in solchen Fällen doch Kulanz (und somit Kundenfreundlichkeit) zeigen?
     
  4. TanteJu

    TanteJu Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Airlines, die Gebühren für aufgegebenes Gepäck erheben, leben i.d.R. nicht von Kundenfreundlichkeit.
     
  5. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

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    Da hat Germanwings sich zwar "kundenfreundlich" verhalten,- Ryanair dagegen aber "gewinnorientiert" :idea:
     
  6. KaiP84

    KaiP84 Pilot

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    Also wie immer. Einer ist kulant, der andere pfeifft auf Kundenservice!
     
  7. Longleg

    Longleg Pilot

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    Bei größeren Beträgen lohnt zu prüfen ob die Rechtschutzversicherung - so man eine hat - bereit ist eine Klage zu übernehmen. Habe von Emirates für einen € 2.ooo.- Flug € 75.- zurück erhalten. Klage nun da die RS den Fall abdeckt. Die Urteile in Deutschland sind zunehmend kundenfreundlich. Nicht einfach die AGB akzeptieren sondern juristisch klären lassen.
     
  8. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Es gibt hier sicherlich noch einige weit ältere posts, unter die du deine Standard Sätze posten kannst!
     
    PatongPilot gefällt das.
  9. MikeyDread

    MikeyDread Co-Pilot

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    So ist keine Erstattung möglich. Nur bei verschulden der Airline kann man Kosten zurück fordern
     
  10. PatongPilot

    PatongPilot Silver Member

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    Danke Bali, langsam habe ich das Gefühl, dass Longleg, der wahrscheinlich in seinem Leben noch nicht einen "long leg" geflogen ist, die deutschen Anwälte mit Arbeit versorgen möchte.
    In meinen Augen einfach sinnloses gespamme.
    Hoffentlich will er mich nicht für diesen Post verklagen.
     
  11. Longleg

    Longleg Pilot

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