Rechtliches / allgemein

Dieses Thema im Forum "Economy" wurde erstellt von Guest, 3. Mai 2009.

  1. Guest

    Guest Guest

    Hallo,
    das ist mein erstes Posting hier. Sofern falsch gepostet, Moderator > bitte verschieben - danke ...

    Ich habe ein Ticket nach Australien bei Explorer (im Laden) gebucht. Frankfurt>Sydney zurueck, Abflug im Dez 09.
    Gesellschaft und Preis nicht themenbezogen wichtig. Ticket cash vollstaendig und bar bezahlt. Explorer hat mir eine
    Rechnung bzw. Buchungsbestaetigung ausgestellt, das eigentliche e-Ticket bekomme ich in den naechsten Tagen (ganzaltmodisch per Post) ...

    Mich wundert allerdings folgendes Kleingedruckte von Explorer. Da ich mit dem PC auf Kriegsfuss stehe, schreibe ich
    den Text ab: er lautet wie folgt:

    Die Bearbeitungskosten bei Stornierung/Umbuchung vorgenannter Leistung betragen pro Person 100% des Leistungspreises. Sollte vorgennante Flugleistung 100% Stornogebuehren seitens der Fluggesellschaft unterliegen, werden Ihnen seitens Explorer-Fernreisen die Stuern und Gebuehren abzueglich eines Bearbeitungsentgeltes von 145 Euro pro Person erstattet.
    Wir weisen darauf hin, dass es den durchfuehrenden Fluggesellschaften vorbehalten ist, Steuern und Gebuehren der jeweiligen Laender und Flughaefen auch kurzfristig zu aendern. Die Fluggesellschaften sind durch die Ziellaender beauftragt, die Steuern und Gebuehren einzufordern. Eine sich daraus ergebende Preiserhoehung und Preisaenderungen auch aufgrund von Kerosinzuschlaegen oder evt. Wechselkursschwankungen muessen dementsprechend nachbelastet werden. Diese Preisaenderungen, sowie die oben angegebene Bearbeitungsgebuehr bei Stornierung, unterliegen selbstverstaendlich den Rahmenbedingungen der Punkte 4 und 5 der AGB's.

    Meine allgemeinen Fragen:
    Koennte ich mich im Fall einer Stornierung auch direkt mit der Fluggesellschaft auseinandersetzen?
    Wenn nicht, dann finde ich 145 Euro Storno-Bearbeitungsgebuehr relativ frech. Die Buchungs-Service Charge betraegt doch max. 45 Euro, ist die Rueckholung der Steuern das 3x an Arbeit wert ?

    Kann die Fluggesellschaft / Reisebuero auch Geld nachverlangen, wenn ich das Ticket bereits bezahlt habe und das e-Ticket auch bereits ausgestellt wurde? Ich mach mir da #Sorgen#, da Kersosin momentan billig ist, und da doch Spielraum nach oben waere (zumindest bei meinem Ticket).
    Was sagt die Rechtssprechung hierzu?

    Wenn dem so ist, dass hoehere Preise an den Kunden weitergegeben werden muessen (geschrieben hat Explorer muessen, nicht koennen), gilt diese Regel dann nicht auch bei fallenden Steuern und Gebuehren?
    Wenn die Airlines Rechte haben, hat der Kunde etwa keine Rechte?

    Ich bin (zugegebener Massen hier Laie), aber nach meinen Informationen hat doch der Amsterdamer Flughafen vor kurzen diese 45 Euro Extra Abflugsteuer abgeschafft (betr. nicht die Transitreisenden, ich weiss). Bekommen die Leute, die vor der Abschaffung einen Flug ab/bis Amsterdam gebucht haben, diese 45 Euro zurueck?

    Das mit den 145 Euro ist nur ne Frage am Rande. Bitte stellt hier klar, ob ich evt. nachbelastet werden kann.
    Wie gesagt, Ticket 100% bezahlt und ausgestellt.
    Wenn nachbelastet werden kann, welche Rechte habe ich bezueglich evt. Ruecktritt etc?
    Bekomme ich dann 100% zurueck

    DANKE
    PS: Tolles Forum hier
     
  2. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

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    EUR 145,- Provision für die Erstattung von Steuern ist schon sehr frech. Steht das wirklich so in den AGB? Falls sie den Flug nicht wahrnehmen, können sie die Steuern nur über das Reisebüro einfordern, nicht über die Airline direkt. Aus diesem Grund empfehle ich lieber die direkte Buchung bei einer Airline.



    i.d.R. darf nach Ticketausstellung keine Nachbelastung durchgeführt werden. Wenn allerdings eine Regierung auf einmal neue Abgaben erfindet, dann müssen diese vom Reisenden getragen werden (Air Berlin hat bei Einführung einer neuen Abgabe in UK Diese allen Kunden nachbelastet). Auf die Höhe der Abgaben hat die Airline ja keinen Einfluss. Kerosinzuschläge dürfen aber nach Ticketausstellung nicht nachbelastet werden, ausser es handelt sich um eine Pauschalreise.
    Wenn die Abgabe aber sehr hoch ist, könntest Du laut deutschen BGB kostenfrei stornieren. Das kann auch nicht durch AGBs ausgeschlossen werden.
     
  3. red star

    red star Platinum Member

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    Du bekommst ein e-Ticket per Post? Das solltest Du aber nicht auf dem Küchentisch vergessen, so wie der Peruaner.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    @ svenhertlie
    ja, das sind deren AGB's. Warum sollte ich luegen und Explorer verunglimpfen ?

    @ redstar
    was bitte schoen ist daran auszusetzen, sich die Tickets per Post zusenden zu lassen ?
    Es ist immer noch ein e-ticket, nicht wahr ?
    Ich gehoere eben zu einer anderen Generation und zumindest ich muss nicht alles per email
    bekommen - zudem ich keinen Drucker zu Hause habe.
    Daher waere mir gegenueber mehr Respekt angebracht, finden Sie nicht ?
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Wegen des e-Tickets, das per Post nach Hause geschickt wird? Nö. 8)

    Aber den ganz normalen Respekt, den Newbies hier genießen dürfen,
    sollst selbstverständlich auch Du nicht vermissen:

    Herzlich willkommen in unserem Vielfliegerforum. Wir duzen uns. :idea:
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Und warum genau?
     
  7. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    mit allem respekt :p :
    a) da ein e-ticket ein elektronisches ticket ist, kann man sich dieses bisher noch nicht (und niemals) mit briefpost zusenden lassen. :roll:
    was man lediglich per post bekommt, ist ein passenger receipt = reisebeleg = der nachweis über ein im datenbestand der airline sich befindendes etix des pax. rechtlich gesehen ist das receipt aber kein ticket. was das bedeutet merkt man evtl. leidvoll spätesten dann, wenn das etix im datenbestand nicht zu finden ist und/oder wenn auf eine andere airline umgebucht werden muss.
    b) hilfreich wäre schon die angabe gewesen, in welcher klasse geflogen wird. davon hängen meistens die speziellen umbuchungs- und stornobedingungen für dieses ticket ab, die den agbs immer vorgehen. :wink:
     

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