Royal Air Maroc - Warschauer oder Montrealer Abkommen

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von scuba303, 24. Mai 2016.

  1. scuba303

    scuba303 Einsteiger

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    Hallo, kann mir jemand zufällig sagen, ob Royal Air Maroc bei Totalverlust meines Gepäcks nach Warschauer oder Montrealer Abkommen entschädigen müssen? Ich werde aus den Listen nicht ganz schlau. Im Moment will mich der Bagagge Service nach Warschauer abkommen entschädigen. Somit hab ich dann knapp 1/4 des Neuwertes. Flug ging von Dakhla via Casablanca nach Frankfurt. Der Check In Mensch hat mein Gepäck falsch ausgezeichnet.
     
  2. YuropFlyer

    YuropFlyer Guide

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  3. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Das Montrealer Übereinkommen findet nur Anwendung, wenn der Abflug- und der Ankunftsflughafen jeweils in einem Vertragsstaat des Montrealer Übereinkommens liegen. Marokko hat das Montrealer Übereinkommen nicht unterzeichnet. Somit findet es keine Anwendung.
    Sowohl Marokko als auch Deutschlan haben das Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr unterzeichnet. Daher findet es hier Anwendung.
     

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