Hallo, kann mir jemand zufällig sagen, ob Royal Air Maroc bei Totalverlust meines Gepäcks nach Warschauer oder Montrealer Abkommen entschädigen müssen? Ich werde aus den Listen nicht ganz schlau. Im Moment will mich der Bagagge Service nach Warschauer abkommen entschädigen. Somit hab ich dann knapp 1/4 des Neuwertes. Flug ging von Dakhla via Casablanca nach Frankfurt. Der Check In Mensch hat mein Gepäck falsch ausgezeichnet.
Laut diesem Thread auf Tripadvisor wird es wohl sehr schwierig, mit RAM etwas zu erreichen, was über das absolute Minimum (ie, Warschauer) herausgeht. https://www.tripadvisor.ch/ShowTopi...ivate_Reisegepackversicherung-Air_Travel.html Hast du evtl. noch eine Reiseversicherung, welche aufkommen könnte? Vielleicht via Kreditkarte, mit welcher die Reise gebucht wurde?
Das Montrealer Übereinkommen findet nur Anwendung, wenn der Abflug- und der Ankunftsflughafen jeweils in einem Vertragsstaat des Montrealer Übereinkommens liegen. Marokko hat das Montrealer Übereinkommen nicht unterzeichnet. Somit findet es keine Anwendung. Sowohl Marokko als auch Deutschlan haben das Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr unterzeichnet. Daher findet es hier Anwendung.