http://www.msnbc.msn.com/id/22900119/ aha, wieder was gelernt?! Kann jemand die Gueltigkeit dieser Regel bestaetigen bzw mit eigenen Erfahrungen belegen?
Hier in Deutsch, was ich gefunden habe: United Airlines http://www.mytravelrights.com/240.cfm?keyword=un ited US Airways http://www.mytravelrights.com/240.cfm?keyword=us air
Hier noch ein Mal...sorry Stand: 20. März 2005 Bei Abflügen ab und bei Flügen innerhalb der USA gelten die europäischen Regelungen nicht. Bei us-amerikanischen Fluggesellschaften wird bei Vergütungen für gestrichene, verspätete oder verpasste Flüge von der sog. Rule 240 (= Regel 240) gesprochen. Dies war ursprünglich eine staatlich normierte Vergütungsregelung im Zusammenhang mit der Deregulierung des Flugverkehrs im Jahre 1978. Eine entsprechende staatliche Bestimmung besteht heute nicht mehr. Ob und wie viel die einzelne Fluggesellschaft zu leisten bereit ist, bestimmt sich ausschließlich nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und ist in den Beförderungsbestimmungen der Gesellschaft festgelegt ( contracts or conditions of carriage). Es gibt mithin keine feststehenden Regelungen, die Einzelheiten können von Gesellschaft zu Gesellschaft abweichen. Prinzipiell gelten dabei folgende Gesichtspunkte: die Verspätung, der Flugausfall usw. muss im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen, wie * mechanische Probleme (mechanical problems) * Verspätungen (late arrivals) * verspätet eingetroffene Piloten oder Besatzungsmitglieder; mögliche „Ersatzleistungen“ * Gutscheine für Mahlzeiten (meal vouchers) * Umbuchungen auf den nächsten Flug oder Flüge einer anderen Gesellschaft (confirmation on the next flight) * Zahlung einer Geldsumme (obtain a refund) * Hotelunterbringung (hotel accommodation) * Übernahme von Transportkosten am Boden (ground transportation) * Übernahme von Telefonkosten (phone calls). Da die Rule 240 von jeder Fluggesellschaft unterschiedlich (oder auch gar nicht) interpretiert wird und nicht jeder Airlinebedienstete die Regelungen immer „präsent“ hat, empfiehlt es sich für den Fall des Falles, einen Ausdruck der jeweiligen Rule 240 stets im Handgepäck mit sich zu führen. Bei Abflügen ab USA zahlt z.B. Lufthansa folgende Entschädigungen: Verspätete Ankunft am Zielort bis zu 4 Std. 150 Euro 200 US-$ mehr als 4 Std. 300 Euro 400 US-$ Die Entschädigungsregelungen amerikanischer Fluggesellschaften finden Sie auf folgenden Internetseiten: Alaska Airlines/Horizon Air http://www2.alaskaair.com/company/tariff/domestic/t ariff/domestic/section6.asp American Airlines http://www.mytravelrights.com/240.cfm?keyword=a merican Continental Airlines http://www.mytravelrights.com/240.cfm?keyword=co ntinental United Airlines http://www.mytravelrights.com/240.cfm?keyword=un ited US Airways http://www.mytravelrights.com/240.cfm?keyword=us air