Ryanair streicht Flug - Erstattung?

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von Guest, 3. Januar 2009.

  1. Guest

    Guest Guest

    Hallo!

    ich habe im Oktober einen Flug bei Ryanair gebucht.
    Nun habe ich Mitte Dezember den Hinweis erhalten, dass "meinem Wunsch entsprechend" mein Flug storniert wurde. Das Geld wurde mir bereits rücküberwiesen.
    Um diese Stornierung hatte ich jedoch nie gebeten! Ein Telefonat mit der Hotline (1,86 € pro Minute :x ) ergab, dass Ryanair die von mir gebuchte Destination nicht mehr anbietet und von daher die Flüge storniert wurden.

    Nun meine Frage: Ryanair ist doch einseitig von dem geschlossenen Vertrag zurückgetreten. Dürfen die das? Falls nein: Steht mir da Schadenersatz zu und wie gehe ich das am besten an?

    Viele Grüße schon einmal,

    Tobka
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Ja, sie dürfen vom Vertrag zurücktreten und müssen Dir die vollen Kosten rückerstatten. Das tun sie, also ist alles rechtens.
     
  3. skli

    skli Gold Member

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    Natürlich dürfen Sie das nicht so einfach. Ich als Passagier darf das ja auch nicht so einfach, sondern muss evtl. Stornogebühren tragen....
    Du hast nach Deiner Wahl Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Stornierung und Geld zurück. Nur das Durchsetzten dürfte schwer werden. Hab noch nie von einem positiven Fall bei FR gehört....
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Amtsgericht Simmern ist auf FR spezialisiert und der dortige Gerichtsvollzieher hat schon einige Urteile durchgesetzt.
    WENN man gegen FR zu Felde zieht, dann dort.
     
  5. Guest

    Guest Guest

    In den Beförderungsbedingungen steht drinnen, dass Sie den Flug jederzeit stornieren können.

    Was geschieht, wenn Ryanair meinen Flug storniert?

    --------------------------------------------------------------------------------

    Wenn Flüge von Ryanair annulliert werden und keine passenden Alternativflüge angeboten werden können, bietet Ryanair eine Reisegutschrift oder erstattet bei Beantragung die nicht genutzten Flugabschnitte vollständig ohne weitere Haftung alle Beträge, die für den annullierten Flug bisher bezahlt wurden.

    Ryanair gewährt für Flüge, die aus nicht von Ryanair zu vertretenden Gründen verspätet sind oder annulliert werden, keine Erstattung. Es ist deswegen empfehlenswert, eine entsprechende private Reiseversicherung abzuschließen, die Ihre Kosten in diesem Fall abdeckt.

    Ihre Rechte entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bleiben hiervon unberührt. Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von mehr als zwei Stunden werden Sie am Flughafen schriftlich über Ihre Rechte auf Entschädigung und Hilfeleistung im Rahmen dieser Verordnung informiert.
     
  6. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    Schon mal da rein geschaut?
    FLUGGASTRECHTE: ANNULIERUNG > 2 WOCHEN IM VORAUS
    Wenn Du die Nerven hast, das bis zum Ende durchzufechten:
    Aufforderung an Ryanair zur anderweitigen Beförderung. Bei Ablehnung/Nichtmelden --> Flugbuchung in Eigenregie und Klagen auf Kostenerstattung durch FR. Vernünftigen Anwalt nehmen! Gib's dem Großmaul!! Möge das Recht mit Dir sein...
    P.S.: Hotlinekosten direkt mit einklagen.
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Ich gehe mal davon aus, das Ryanair den Flug mehr als 14 Tage im Vorraus streicht, damit diese Regelung nicht angewendet werden kann.
     
  8. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    Genauer Lesen: > 14 Tage gibt's "nur" nicht zusätlich noch Entschädigung in Geld. Ansonsten hast Du eben die Wahl zwischen: 1. Erstattung des Ticketpreises
    2. kostenloser Rückflug zum Abflugort
    3. anderweitige Beförderung zum Zielort
    FR will Deine Wahlfreiheit beschneiden und erstattet Dir (auch noch "auf Deinen Wunsch" - die Äußerung dieses Wunsches sollen die Dir erst mal vor Gericht nachweisen!) den Ticketpreis. Das möchtest Du aber gar nicht, sondern entscheidest Dich einfach - so wie es die Fluggastrechte vorsehen - für Möglichkeit 3. Das teilst Du Ryanair am besten nachvollziehbar schriftlich mit.
    Die AGB's von Ryanair sind in dieser Hinsicht sowieso unwirksam. Sagen sie ja auch selbst. Nochmal das Zitat:
     
  9. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    Genauer Lesen: > 14 Tage gibt's "nur" nicht noch zusätzlich Entschädigung in Geld. Ansonsten hast Du eben die Wahl zwischen: 1. Erstattung des Ticketpreises
    2. kostenloser Rückflug zum Abflugort
    3. anderweitige Beförderung zum Zielort
    FR will Deine Wahlfreiheit beschneiden und erstattet Dir (auch noch "auf Deinen Wunsch" - die Äußerung dieses Wunsches sollen die Dir erst mal vor Gericht nachweisen!) den Ticketpreis. Das möchtest Du aber gar nicht, sondern entscheidest Dich einfach - so wie es die Fluggastrechte vorsehen - für Möglichkeit 3. Das teilst Du Ryanair am besten nachvollziehbar schriftlich mit.
    Die AGB's von Ryanair sind in dieser Hinsicht sowieso unwirksam. Sagen sie ja auch selbst. Nochmal das Zitat:
     
  10. Guest

    Guest Guest

    OK, ich gebe schon eine Ruhe !! Danke für die Infos !!
     
  11. NCC1701DATA

    NCC1701DATA Platinum Member

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    Ich würd's durchfechten: Sich auf gutsherrenart über das Verbraucherrecht hinwegsetzen finde ich gerade bei FR zum kotzen. Irgendwer hatte ja auch schon mal in einem ähnlichen Fall Gulf Air (wenn ich mich recht erinnere) juristisch in die Knie gezwungen und auf ganzer Linie gewonnen. Sollte Schule machen...
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Ok!

    Vielen Dank für die Infos. Werde mir das dann genau überlegen mit der "harten Nummer". Denn der Gang von Gericht und die möglicherweise anfallenden Kosten machen mir da schon was Sorgen. Schon eine Sauerei, was ein solcher Laden sich da erlaubt.
    Vorsätzliches Ignorieren der Gesetze in der Hoffnung, dass die dumme Kundschaft auf ihre Rechte verzichtet - womit die dann in den meisten Fällen vermutlich auch recht haben :x

    Jedenfalls bin ich sehr beeindruckt von der schnellen und ausführlichen Hilfe!

    Viele Grüße,

    Tobka
     
  13. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Ohne Rechtsschutzversicherung sind die Sorgen auch gerechtfertigt.
     
  14. Robstar

    Robstar Gold Member

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    Kann man sich in diesem Fall nicht an die Verbraucherschutzzentrale wenden? Es ist ja in der Tat bekannt, dass Ryanair sich nicht sehr stark an Gesetze gebunden fühlt. Es muss doch möglich sein diese Vorgehensweise von Ryanair so zu verurteilen, dass sie sich künftig an geltendes Recht halten.
     
  15. Jorge123

    Jorge123 Gold Member

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