Hallo, ich plane im Sommer nach Singapur zu reisen. Wenn ich im gewünschten Zeitraum nun bei Lufthansa.de oder Expedia nach Flügen FRA-SIN suche, kostet es ca. 800€. Wenn ich nun aber FRA-KUL eingebe, spuckt LH mir als Route FRA-SIN-KUL aus, wobei der letzte Abschnitt mit Malaysia Airlines geflogen wird. Dieser Flug kostet nur ca. 600€. Daher meine Frage, kann ich problemlos letzteren Flug buchen, das Gepäck nur bis SIN durchchecken lassen und den Hüpfer SIN-KUL verfallen lassen, ohne das mein Rückflug in Gefahr gerät? Wäre für ein paar Meinungen dankbar.
Soweit ich das kenne, verfällt nach einem No-Show (o.ä.) der Rest vom Ticket, somit würde dein gesamter Rückflug verfallen.
Hallo,- bin mir zwar nicht 100%ig sicher, aber so weit ich informiert bin solltest du auf den "Hüpfer" KUL-SIN (beim Rückflug) fliegen, da ansonsten dein Ticket oder Tarif neu berechnet werden muss und somit für dich der Flugpreis teurer werden kann. Aussage ist aber ohne Gewähr.
Es ist beides möglich (Arus + FlyRoli). Du hältst die Tarifbedingungen, resp. den Beförderungsvertrag mit LH nicht ein. Es gibt 3 Möglichkeiten: 1. Es passiert gar nichts (die Frage ist insbesondere; wie reagiert Malaysian Airlines) 2. Malaysia Airlines storniert den Flug KUL-SIN (was macht dann LH?) 3. Beim Check-In in KUL wird Dir Dein Ticket eventuell aufgrund Deiner effektiv geflogenen Strecken neu berechnet und Du musst die Differenz nachzahlen. Solltest Du auch KUL-SIN nicht fliegen, dann wird Dir das Einchecken in SIN nicht gelingen, sofern Du KUL-SIN-FRA ohne Stopover in SIN gebucht hast. In diesem Fall wird LH die entsprechenden Nachbelastungen durchführen. Die Frage ist ausserdem, ob Dir LH erlauben wird, das Gepäck nur bis SIN einzuchecken. Das Ganze ist nicht empfehlenswert. Während eine Nachbelastung noch das geringere Problem ist, wäre eine Annullation u.U. sehr kostspielig. Selbst wenn man das Ticket wieder in irgend einer Weise 'reaktivieren' könnte, wäre dann noch das Problem, dass die Buchungsklasse nicht mehr erhältlich wäre und zusätzliche Kosten wegen Umbuchungen in höhere Buchungsklassen nötig werden. Von Deinem Problem klar zu unterscheiden ist der Fall, wo das letzte Segment einer Reise nicht benützt wurde (Also z.B. beim Flug Asien-FRA-AMS würde FRA-AMS nicht mehr geflogen. Auch das ist theoretisch nicht erlaubt, führt aber in der Regel nicht zu Nachbelastungen, wenn das nicht systematisch betrieben wird. Allenfalls könnten Airlines auf die Idee kommen, ihre Meilenprogramme so abzuändern, dass die Meilengutschrift erst nach Vollendung der kompletten Reise gutgeschrieben werden.
Ich tippe auf 3.: "Es wäre demnach nach Ansicht des Senats zulässig, in die Beförderungsbedingungen eine Regelung aufzunehmen, die vorsähe, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden wäre." http://www.lto.de/recht/hintergruen...gaeste-duerfen-teilstrecken-verfallen-lassen/
Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde dann wohl alle Strecken fliegen und von KUL nach SIN mit dem Zug fahren.
Das ist weise, würde auch kein Risiko eingehen. Du hast vermutlich auch die Möglichkeit ein Ticket für ca. 700 Euro zu kaufen. Mit der Strecke FRA-SIN / KUL-FRA. Oder FRA-KUL / SIN-FRA. Vielleicht ersparst Du Dir dann mindestens eine Zugsfahrt (100 Euro ./. Zugfahrt ./. Zeitverlust ist vielleicht sogar günstiger). Das nennt sich Gabelflug (single open jaw)