Simple Änderung an Flugticket ; Airline besteht auf Stornierung ohne Rückerstattung

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Maci151, 24. Januar 2015.

  1. Maci151

    Maci151 Lotse

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    Folgendes Szenario:

    Flug mit einer Airline innerhalb des Europäischen Auslands gebucht. Flug von A nach C mit Zwischenlandung in B. Alle Flughäfen befinden sich im selben Land, in dem die Airline ihren Sitz hat. Flug findet im August statt und wurde vor 72 Stunden gebucht.

    Aufgrund einer unerwarteten und plötzlichen Planänderung würde ich nun bei B statt bei C aussteigen müssen, da der Aufenthalt dort aufgrund von zeitlichen Gründen nicht mehr zu realisieren wäre. Anruf bei der Hotline der Fluglinie. Problem deutlich geschildert. Resultat: Änderung am Flugticket ist nicht möglich. Sie fliegen nach C. Wenn sie nach B fliegen möchten, stornieren Sie ihr Flugticket und buchen Sie den Flug neu. Erstattet bekommen Sie den Flug nicht. Sehr unfreundlicher Ton.

    Zweiter Anruf, andere Dame am Telefon. Selbes Resultat. Änderung des Tickets nicht möglich. Einzige Möglichkeiten: Nach C fliegen oder das Ticket stornieren und neu buchen. Auch nach einem "Double Check" verbunden mit etwa 10 Minuten in der Warteschleife lies sich daran nichts rütteln.


    Nun meine Frage: Ist das ganze Rechtens? Dadurch, dass ich einen freien Platz für 72 Stunden auf dem Papier blockiert habe, von einem Flug der erst in über 6 Monaten entsteht, sind der Airline doch wohl keine Schäden entstanden. Ich bekomme also tatsächlich keinen Cent zurück? Und zweitens: Ist es nicht eine Sache von wenigen Sekunden das Flugticket umzuschreiben? Der Flieger landet doch sowieso in B. Und B befindet sich im selben Land wie der Abflug und Zielflughafen. Es steigen auch Passagiere in B ein und aus. Wieso tut man sich dabei so schwer?

    Natürlich steht im Ticket, dass der Flug nicht änder- oder stornierbar ist. Der Flug hat jedoch knapp 500€ gekostet. Und man kann es doch niemandem zumuten wegen so einer Kleinigkeit den selben Betrag nochmal zu zahlen. Praktisch für das selbe Ticket. Für den selben Flug. Nur dafür, dass man früher aussteigen darf.

    Hat jemand Rat?
     
  2. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

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    Hallo,- ich kann deinen Ärger nachvollziehen,- denke aber das das Vorgehen der Airline rechtens ist, wenn es in deren Bedingungen so festgeschrieben ist. Die Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten von Tickets sind je nach Buchungsklasse unterschiedlich,- bei deinen Ticket scheint die Buchungsklasse bzw. der Tarif die kostenlose Umbuchung oder Stornierung nicht vorzusehen. Somit hättest du nur noch auf Kulanz hoffen können.
     
  3. relhok

    relhok Silver Member

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    Also, mindestens die Taxen müssten sie eigentlich erstatten.
    Was wäre nach C passiert? Wieder retour nach A?
    Wenn es ein Einfach-Ticket ist: nur mit Handgepäck reisen und einfach in B aussteigen.
     
  4. sowas

    sowas Gold Member

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    Immer wieder interessant, dass Leute ihre eigenen Fehler auf Dritte abwälzen wollen. Möglichst billig und unflexibel buchen und dann Flexibilität erwarten.......
     
  5. Maci151

    Maci151 Lotse

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    Nun, meiner Meinung nach sind 500€ für einen Hin- und Rückflug innerhalb von Europa alles andere als "möglichst billig". Wenn ich jetzt das Reisedatum ändern würde, dann könnte ich es ja verstehen. Es geht doch lediglich nur darum, dass ich bei B statt C aussteige. Es wäre lediglich eine minimale Änderung. Was macht es denn, wenn die Airline jetzt von B nach C einen freien Platz hat? Den Rückflug trete ich nach wie vor an.
     
  6. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    @Maci151

    Nachfragen:
    1. Wieviel Geld hat das Reiseticket bis zum Endziel gekostet?
    2. Wieviel Geld kostet im gleichen Tarif zur Zeit ein Ticket bis zum Ziel der Zwischenlandung?
    3. Hanedelt es sich um ein Onw-Way-Ticket?
    4. Was ist der Grund für die Änderung der Reisepläne des Passagiers?
     
  7. Maci151

    Maci151 Lotse

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    1. Knapp 500€
    2. Etwa 10% weniger
    3. Nein. Es ist ein Rückflug gebucht, den ich auch so wie gebucht antreten würde.
    4. Eine Art Eigenverschulden. Ich würde es zeitlich nicht zu den Terminen packen.
     
  8. relhok

    relhok Silver Member

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    Du schreibst leider nicht, welche Airline und welche Route. Dann könnte man Dir vielleicht sagen, was es gekostet hätte, ein Ticket ohne diese Einschränkungen zu buchen. Du hast im vollen Wissen, dass es keine Stornomöglichkeiten gibt, dieses Ticket gekauft. Die Airline besteht jetzt auf der Einhaltung des Vertrages. Schau die ganze Sache mal von der Seite der Airline an: ein Grossteil aller verkauften Tickets (praktisch alle touristischen Tickets) sind nicht, oder nur mit grossen Kosten, stornierbar. Ueberlege Dir die Konsequenzen für eine Airline, wenn dem nicht mehr so wäre. Wieviel Personal nur schon mehr benötigt würde um alle diese Tickets zu ändern. Kein Geschäftsmann würde mehr die teuren, flexiblen Tickets kaufen, wenn er stornierbare Billigtickets kaufen könnte.
     
  9. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    @Maci151

    Noch eine Nachfrage:

    Wurde das Ticket in Deutschland erworben?
     
  10. sowas

    sowas Gold Member

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    Ganz einfach weil ein ticket mit Flug nur nach B einen anderen preis hat, als ein Flug nach C.
     
  11. Maci151

    Maci151 Lotse

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    @ Schlesinger

    Das Ticket wurde auf der deutschsprachigen Webseite der Airline erworben. Die Airline hat ihren Sitz im EU-Ausland.

    @ sowas

    Der Flug nach B wäre günstiger gewesen als der Flug nach C. Ich kann es ja vom Prinzip her verstehen. Aber ich bin nun schon 20x und mehr mit dieser Airline geflogen und es wäre doch wirklich nur eine Kleinigkeit, die zu ändern wäre. Eine Bekannte die bei Lufthansa arbeitet, hat mir dies bestätigt. Aber natürlich. Es ist und bleibt meine Schuld und ich kann es auch irgendwo verstehen, ärgere mich jedoch darüber.
     
  12. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    1. Hinsichtlich der Stornierbarkeit und der Umbuchungsmöglichkeit des Tickets

    Wenn der Passagier ein Ticket zu einem (in der Regel niedrigeren) Tarif kauft, welcher nicht stornierbar und nicht umbuchbar ist, dann muß er damit leben. Ein Auschluß der Stornierbarkeit und Nichtumbuchbarkeit eines Tickets ist zulässig, wen gleichzeitig andere Tickets zu anderen Tarifen angeboten werden, die hier jeweils eine solche Möglichkeit zulassen.

    2. Zur Teilstreckennutzung

    Es handelt sich zwar um eine außerdeutsche (nämlich: europäische) Airline, die ihre Tickets auch in Deutschland (über das Internet) verkauft. Wenn die Airline ihr Vertriebsgebiet auch auf Deutschland ausrichtet, dann muß sie auch das deutsche Verbraucherrecht beachten.
    Zu den Verbaucherrechten gehört u. a. auch: 'Der Gläubiger (Passagier) ist grundsätzlich berechtigt, nur einen teilbaren Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (Airline) zu fordern, sofern dem nicht der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegensteht.' (Leitsatz aus BGH-Urteil v. 29. April 2010, Az.: Xa ZR 5/09, in welchem ein Verbraucherschutzverein gegen die Klauseln in den AGB der Fluggesellschaften 'Lufthansa' und 'British Airways' geklagt hatte, die besagen, daß ein Flugschein seine Gültigkeit verliere, wenn nicht alle Teilstrecken in der angegebenen Reihenfolge abgeflogen würden).

    Solche Klauseln dienen lediglich dem Schutz der Airline, daß deren Tarifsystem nicht durch sogen. 'Überkreuzbuchungen' unterlaufen werden. Hierzu: 'Hintergrund dieser Regelungen sind die komplexen Tarifstrukturen der Fluggesellschaften, die unter bestimmten Bedingungen besonders günstige Preise ermöglichen. So sind Flüge insbesondere dann relativ günstig, wenn zwischen Hin- und Rückflug mehrere Tage oder ein Wochenende liegen oder ein günstigerer Preis bei Zwischenlandungen vorgesehen wird. Aufgrund dieser Praxis sind sowohl Reisevermittler als auch Kunden dazu übergegangen, so genannte Überkreuzbuchungen durchzuführen, also zwei Hin- und Rückflüge unter Berücksichtigung eines Wochenendes zu buchen, aber nur die jeweiligen Hinflüge in Anspruch zu nehmen und die Rückflüge verfallen zu lassen.' Quelle: 'Legal Tribune' (mit lesenswertem Kommentar zum Urteil!)

    Im vorliegenden Sachverhalt ist ein Unterlaufen der Tarifstruktur der Airline absolut nicht erkennbar. Ganz im Gegenteil: Hier hat der Kunde noch mehr bezahlt (von A über B nach C) als er hätte eingentlich nur bezahlen müssen (von A nach B).

    Nach alledem stelle ich -im Gegensatz zu den anderen Antworten- fest, daß in diesem Falle das Abfliegen von nur einer Teilstrecke dem Passagier rechtlich nicht verboten werden kann.

    Als kleine Ergänzung: Der Kunde ist sogar noch berechtigt, seine 'Steuern und Gebühren für Dritte' für die Strecke B-C von der Ariline zurückzufordern (sh. hierzu: http://www.fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/steuern-und-gebuhren-ruckzahlung-bei.html)
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2015
  13. Maci151

    Maci151 Lotse

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    Es geht mir ja nicht darum, durch diese Umbuchung Geld zu sparen. Da fordere ich ja kein Geld. Ganz im Gegenteil, dort würde ich sogar gerne noch etwas draufzahlen. Aber scheinbar scheint nun ein Storno des Fluges die einzige Möglichkeit.
     
  14. relhok

    relhok Silver Member

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    Da mag Schlesinger Recht haben oder auch nicht. Da müsste Maci151 halt den Rechtsweg beschreiten. Mit der Gesetzestreue der Airlines ist es leider nicht weit her und wegen jedem Euro zu klagen? Leider weigert sich Maci151 hier die genauen Details bekannt zu geben (langsam habe ich die Vermutung, dass es sich hier um einen fingierten Beitrag handelt).

    Ich bin halt der Praktiker:

    Maci151 hat kein Flugticket von A nach B. Sondern ein Flugticket von A nach C (sofern seine Angaben stimmen). Sofern sich an den Abflugzeiten nichts ändert, könnte es der Fluggesellschaft z.B. nicht verboten werden, Maci151 direkt von A nach C zu befördern (ohne Zwischenstopp in B), oder Von A via D nach C. Solche Dinge passieren bei Flugunregelmässigkeiten, besonders in den USA ist das üblich. Flugpläne können sich bis August noch ändern.

    Das Ticket ist nicht stornierbar und nicht umbuchbar (gem. Maci151). Maci151 hat damit nur die Möglichkeit, mit diesem Ticket zu fliegen und gem. erwähnten Urteil (sofern es noch gültig ist) nicht alle Segmente abzufliegen.

    Nehmen wir einmal an, dass die von Schlesinger vertretene Auffassung zutrifft, dann wird Maci151 das Problem haben, beim Check-In das Gepäck nur bis B eingecheckt zu bekommen (einen Ort, der auf keiner Boarding Karte erscheint. Dies ist etwas komplizierter, als wenn jemand in B umsteigt und 2 Boardingpässe hat).

    Nehmen wir weiter an, dass Schlesinger Recht hat. Dann dürfte der Rückflug nicht storniert werden und Maci151 könnte den Rückflug ganz normal antreten. Wurde er storniert, dann hätte das rechtliche Konsequenzen, welche Schlesinger kennt (ich nicht).

    Die Airlines wissen vermutlich schon, dass sich diese komplexen Tarifsysteme nicht mehr lange werden halten lassen. Ich stelle in der letzten Zeit fest, dass z.B. vermehrt günstige Einfach-Tickets angeboten werden (also Einfach ist nicht mehr wesentlich teuer, als ein Return-Ticket). Auch der Lufthansa-Konzern scheint sich zu bewegen. Die Lufthansa Tochter Swiss hat dies ab Genf eingeführt und jetzt mit einzelnen Zielen ab Zürich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2015
  15. Maci151

    Maci151 Lotse

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    Das ärgerliche ist, ein Ticket, welches ich hätte ändern können, hätte nur 20€ mehr gekostet. Aber gut. Was will man da schon machen.
     
  16. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    @Schlesinger:

    Ich habe Zweifel, ob im vorliegenden Fall deutsches Recht anwendbar ist. Nach Angaben des OP hat er die Flüge zwar auf der deutschsprachigen Website der Fluggesellschaft gebucht, aber es sind drei Inlandsflüge in einem anderen EU-Land als Deutschland. Deshalb halte ich es für fraglich, ob wirklich deutsches Rech gilt oder sich die Rechtslage nicht vielmehr nach EU-Recht oder dem nationalen Recht des Landes bestimmt, in dem die Flüge stattfinden sollen. Ich bitte daher, Deine Rechtsauffassung noch einmal zu überprüfen.

    Übrigens: Beispielsweise British Airways hat in die Bedingungen zur Nutzung der deutschsprachigen Website Folgendes reingeschrieben:

    „Nutzungsbedingungen sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die aus oder in Verbindung mit derartigen Angelegenheiten, ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung erwachsen (insbesondere nicht vertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen von England und Wales und sind gemäß diesen auszulegen und zu interpretieren, und Sie verpflichten sich, sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.“

    http://www.britishairways.com/de-de/information/legal/website-terms-conditions
     
  17. relhok

    relhok Silver Member

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    Deine Geschichte wird immer unglaubwürdiger.
     
  18. Maci151

    Maci151 Lotse

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    Ich fasse noch einmal zusammen:

    Flug von A nach C im europäischen Ausland gebucht. Der Flug macht eine Zwischenlandung in B. A, B und C befinden sich im selben Land. Flug wurde auf der deutschen Webseite der Airline gebucht und hat etwa 500€ in einer Reiseklasse die nicht änder- oder stornierbar ist. Die nächst höhere Preisklasse, in der eine Umbuchung für 50€ möglich gewesen wäre, hätte nur 20€ mehr gekostet. Natürlich habe ich nicht "bewust" die günstigste Preisklasse genommen.

    Nun müsste ich wegen selbst verschuldete Änderungen schon bei der Zwischenlandung in B aussteigen. Laut zwei verschiedenen Damen der Hotline ist das nicht möglich. Entweder ich trete den Flug an und steige in C aus oder ich storniere mein Ticket komplett, Hin- und Rückflug und erhalte keine Erstattung hierfür und buche den Preis anschließend neu. Bei direkter Buchung von A nach B würde preislich kein großer Unterschied entstehen. In den letzten Jahren bin ich über 20 mal mit dieser Airline geflogen.
     
  19. Maci151

    Maci151 Lotse

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    Nun stehe ich also vor der Entscheidung.

    Soll ich in den sauren Apfel beisen und den Flug stornieren?
    Oder soll ich es nochmals schriftlich versuchen eine Änderung aus so etwas wie Kulanz zu erhalten? Natürlich würde ich eine Bearbeitungsgebühr dafür zahlen, aber doch nicht 100% des Flugpreises.

    Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
     
  20. rainer1

    rainer1 Diamond Member

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    ich würde mit handgepäck reisen und einfach in B aussteigen . für die ersparten 500 € kannst du dir eine menge neuer klamotten kaufen.
    oder wird der flieger in B nach C gewechselt ?
     

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