SkyEurope Flugzeitenänderung - Anspruch auf Umbuchung AUA?

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von bluebooker, 10. Mai 2009.

  1. bluebooker

    bluebooker Guest

    Folgender Fall:

    Meine Frau und ich haben vor längerer Zeit bei SkyEurope Tickets für einen Flug von Wien nach Thessaloniki am 01.06.09 (05.06.09 retour) gebucht. Ursprüngliche Abflugzeit am 01.06.09 war 12:50 Uhr (aktuell auf 07:40 Uhr verschoben), am 05.06.09 sollte es um 16:15 Uhr zurückgehen (jetzt auf 11:05 Uhr geändert). Die Verschiebungen der Flugzeiten wurden uns bis heute in keinerlei Weise von Seiten SkyEuropes mitgeteilt, mir fiel es nur durch routinemäßige Überprüfung unserer Flüge der nächsten Wochen auf. Da wir eine Verschiebung nicht akzeptieren wollen (auch aufgrund dessen, dass wir am 01.06.09 erst nach 08:00 Uhr am Airport Wien landen werden), habe ich SkyEurope von meiner Seite aus bisher dreimal kontaktiert (Brief, Email, Fax) und eine Umbuchung auf Austrian Airlines gefordert (01.06.09 VIE-SKG 10:50 Uhr, 05.06.09 SKG-VIE 15:25 Uhr), da diese Flüge den ursprünglichen Abflugzeiten bedeutend näher liegen und für uns keine zusätzlichen Kosten entstehen würden. Bis dato gibt es keine Reaktion seitens der Airline.

    Gibt es eigentlich generell einen Anspruch in der EU auf Umbuchung (insbesondere auch auf eine andere Airline?) oder bin ich hier der Willkür der Airline ausgeliefert? Da es sich um keine Pauschalreise handelt (bei der Flugverschiebungen ja meist vom Kunden zu akzeptieren sind) und die Änderung jeweils über fünf Stunden beträgt, sollte mein Umbuchungswunsch doch nicht überzogen sein, oder?

    Das Risiko, auf eigene Kosten ein neues Ticket am Airport Wien für Austrian Airlines zu kaufen, um es danach zur Erstattung bei SkyEurope einzureichen, möchte ich aufgrund der (anscheinend) schwachen Finanzstruktur von SkyEurope nicht eingehen. Sollte nämlich evtl. die Airline in den nächsten Monaten in die Insolvenz steuern, möchte ich mich nur ungern unter die Gläubiger mischen. Wie würdet Ihr weiter vorgehen, gibt es vielleicht Druckmittel, die ich übersehen habe?

    Besten Dank für jede hilfreiche Antwort!
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Fordern kannst du wie du dir das vorstellst gar nichts (schon gar nicht ohne weitere Kommunikation), wenn die Airline dich nicht umbuchen will oder adequat kann hast du das Recht zur kostenfreien Stornierung. Was zu deinem Vorteil ausfallen kann, ist die Tatsache dass sie dich bisher nicht informiert haben - dies muss nämlich binnen einer bestimmten Frist vor Abflug geschehen und daran hängen dann wieder andere Bedingungen.
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Besser wohl: "Hätte ausfallen können". :idea:


    Das wird sie (zwecks Beweisführung, daß Du rechtzeitig informiert warst) wohl sehr gefreut haben. :roll:


    Mit einiger Sicherheit sogar. :mrgreen:
     
  4. bluebooker

    bluebooker Guest

    Danke fenrir, für Deine Antwort, aber da beziehe ich schon einen vollkommen anderen Standpunkt. Schließlich handelt es sich um ein Fixgeschäft zu bestimmten Beförderungszeiten und der Umstand, dass die Airline mich bis dato nicht informiert hat, ist auch nicht vorteilhaft für mich. Hätte ich mich nicht bei der Airline gemeldet (und somit den Unwissenden gespielt), wäre ich am 01.06.09 am Airport Gefahr gelaufen, auch nicht am selben Tag auf eine Alternativairline umgebucht zu werden, im glücklichsten Fall wahrscheinlich sogar nur auf die SkyEurope-Maschine am nächsten Tag.

    Weitere (wirklich hilfreiche) Tips? Kostenfreie Stornierung ist keine Alternative, da wir nach Thessaloniki müssen...
     
  5. bluebooker

    bluebooker Guest

    Die sogenannten "Basics" meiner Fluggastrechte sind mir durchaus bekannt, auch wann man stillhalten bzw. alternativ den Mund aufmachen sollte. Interessant wäre einzig und allein für mich zu wissen, ob es innerhalb der EU eine Regelung gibt, die mein Ansinnen unterstützt. Ich halte es für schwer vorstellbar, dass im (weitestgehend) regulierten EU-Raum, eine Airline nach eigenem Ermessen Flugzeitänderungen vornehmen kann, ohne dem Kunden eine adäquate Alternative anzubieten. Grundsätzlich habe ich mit den meisten Änderungen meiner Flugzeiten keine Probleme, aber dieses Mal ist es leider für mich nicht einfach so hinnehmbar.
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Was spricht denn dagegen, die ja von Dir genannten Ersatz-Flüge
    (Austrian Airlines 1.6. VIE-SKG / 5.6. SKG-VIE) zu buchen und mit
    dem Erstattungsbetrag zu verrechnen? Wie groß war die Differenz
    zum Zeitpunkt der Kontakte zu SkyEurope? Wirklich nicht tragbar?
     
  7. bluebooker

    bluebooker Guest

    Hallo map,

    wir haben bei SkyEurope gesamt € 56,- für uns bezahlt (ich weiß, dass es verdammt wenig ist, sollte aber bei der Beurteilung des Sachverhalts keine Rolle spielen). Die von mir alternativ genannten Flüge mit Austrian kosten aktuell ca. € 300,-/Person. Somit würde ich bei eigenständiger Buchung nachträglich in etwa € 540,- von SkyEurope einfordern müssen. Da sich die Airline aber sozusagen von Monat zu rettet (zumindest hat man beim Verfolgen der diversen Nachrichten auf derstandard.at dieses Gefühl), bin ich mir nicht sicher, ob ich dieses Risiko (wie in meinem ersten Post beschrieben) eingehen soll.

    Würde allerdings die Airline tatsächlich (vor Abflug) in die Insolvenz gehen, wäre ich sogar über eine extra Versicherung (nicht bei der Airline) abgesichert. Nach erfolgreichem Flug (egal bei welchem Carrier der dann letztendlich stattgefunden hat) nützt mir diese Insurance aber auch nichts. Wenn alle Stricke reißen, werden wir daher in den sauren Apfel beißen, tatsächlich diese Flugzeiten zu akzeptieren und unsere Ankunft in Wien auf den Abend vorher zu verlegen. Vorher würde ich aber eben gern das Machbare ausloten.

    Danke für Eure Hilfe.
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Das wäre rein rechtlich für dich aber besser gewesen, wie map schon bemerkt hat hat die Airline jetzt einen Vorteil was eventuelle Ansprüche deinerseits angeht.
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Bei SkyEurope wird kein Ticket gebucht. Es wird nur reserviert.

    Deine Frage wird übrigens hier beanwortet. Oder hast Du vor der Reservierung des Tickets nicht die Geschäftsbedingungen genau studiert...? Siehe AGBs von SkyEurope:

    http://www.skyeurope.com/Documents/cond ... de_new.pdf

    Punkt 11.1.1

    Auf der Reservierungsbestätigung wird die Abflugs- und Ankuftszeit gemäß des bei Reservierung gültigen Flugplans angegeben. Die auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Zeiten können geändert werden.

    ---


    Die von Dir geplanten Ticketkäufe darfst Du im Notfall selbst zahlen. SkyEurope wird auf die AGBs verweisen und eine Erstattung ablehnen. Du hast die Tickets halt bei SkyEurope reserviert und nicht bei Austrian gekauft. Selbst schuld.

    Wenn Dir die von SkyEurope angebotenen Zeiten nicht passen, dann wird der geschlossene Vertrag mal eben mehr oder weniger automatisch storniert. Der gezahlte Betrag wird erstattet. Aber mehr leider nicht...
     
  10. bluebooker

    bluebooker Guest

    @christianskas:

    Abgesehen davon, dass es sich nicht nur um eine Reservierung handelt, sondern um ein (den normalen Gepflogenheiten entsprechendes) E-Ticket - siehe auch Artikel 3 der AGB, besagt der von Dir zitierte Artikel 11 weiterhin:

    "11.1.3 Sollte die geänderte Abflugzeit dem Passagier nicht passen, muss der Beförderer dem Passagier eine Beförderung mit einem anderen Flug zu einem anderen Zeitpunkt anbieten. Die Annahme der angebotenen Beförderung mit einem anderen Flug und zu einem anderen Zeitpunkt durch den Passagier stellt eine Vereinbarung zur Änderung des Beförderungsvertrags dar."

    Damit ist SkyEurope (gemäß Ihren eigenen AGB) jetzt erst einmal in der Pflicht, mir einen anderen Flug zu einem anderen Zeitpunkt anzubieten - dies erfolgte nicht indirekt durch die Änderung der Abflugzeiten! Erst nachdem ich eine alternative Beförderung ablehne, greift der nächste Punkt der AGB:

    " 11.1.4 Die Ablehnung der vom Beförderer angebotenen Beförderung mit einem anderen Flug zu einem anderen Zeitpunkt gilt als Vereinbarung zur Aufhebung des Beförderungsvertrags. In derartigen Fällen erstattet der Beförderer dem Passagier den Flugpreis."

    Hat also rein gar nichts damit zu tun, ob ich das Ticket bei SkyEurope oder AUA gekauft habe. Es handelt sich hier um eine Fluggesellschaft der EU, die den selben Regularien unterliegt, wie jede andere dort ansässige auch. Das die rechtliche Durchsetzbarkeit bei jeder Airline unterschiedlich ist und meist von der Geduld und den guten Nerven des Kunden abhängt, steht auf einem anderen Blatt.
     
  11. eb8

    eb8 Gold Member

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    Zu diesem speziellen Problem kann ich nichts sagen, aber ich weiß aus eigner Erfahrung, dass es sehr schwierig ist, bei skyeurope Ansprüche durchzusetzen. Mails werden üblicherweise nicht beantwortet. Ich habe vor kurzen allerdings eine Rückerstattung von Oktober 2008 durchgesetzt, indem ich jeden Tag meine ursprüngliche Mail, versehen mit dem Zusatz
    „This mail has not been answered yet“ (Funktion in Outlook "Aktionen" und "Diese Nachricht erneut senden")
    je 100 mal an ’[email protected]', 'info@skyeurope' und '[email protected]' geschickt habe. Es wurde ihnen dann anscheinend zu dumm diese Mails ständig zu löschen, sie haben mir die Erstattung rücküberwiesen.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    @blueborder: Man wird Dir dann halt einen Flug einen Tag später anbieten oder so. Das passt Dir nicht. Die geben das Geld zurück und fertig. Die Information mit den geänderten Flugzeiten hat man Dir ja eventuell schon mitgeteilt. Per Email. Und die Mail ist im Spamfiter gelandet. Derartige Sachen sind mir auch schon bei der Lufthansa und bei Miles&More Buchungen passiert. Flug gebucht oder geändert, passende Mail dazu im Spam-Ordner. Im Notfall wird man einfach sagen, daß Du informiert worden bist. Fertig. Dir wurde ja auch ausdrücklich in den AGBs dazu geraten vor Flugantritt noch einmal alles auf mögliche Änderungen durchzuchecken.

    Was Du von SkyEurope bislang erhalten hat wird wohl keine E-Ticket-Nummer sein. Nur die Nummer der Reservierungsbestätigung. Das wird von den Billigairlines in der Regel doch immer so behandelt. Oder hat man Dir eine Email geschickt mit dem ausdrücklichen vermerk "Ihre E-Ticket Nummer lautet ..."...? Ich bin noch nie mit SkyEurope geflogen, aber bei anderen Gesellschaften steht auch immer nur etwas von Reservierung Ihrer Tickets etc. in den Bestätigungen drin. Und die AGBs schauen so aus als wenn SkyEurope genau so verfährt.

    Da die Firma scheinbar immer am Rande der Existenz steht würde ich mich nicht auf einen Streit einlassen. Jetzt kannst Du eventuell noch anderswo billige Tickets bekommen. Deinen Ausgangsflughafen beschreibst Du ja nicht. Vielleicht ginge es ganz billig mit Tuifly etc. über die ganze Route und ohne Zwischenlandung in Wien. Am geplanten Abflugtag dann halt eventuell nicht mehr. Vielleicht kannst Du dann nur noch Business für 2.000 Euro fliegen...? Sieh die Sache sportlich: Mal gewinnt man, mal verliert man. Aber Verluste sollte man begrenzen bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Was machst Du denn, wenn Deine jetzt gebuchte Gesellschaft 5 Stunden Verspätung hat (Streik, Unwetter) und erst in Wien ist wenn das andere Flugzeug abhebt...? Man wird Dir dann auch kein neues Ticket geben oder 250 Euro in die Hand drücken. Dann hast Du eventuell Anspruch auf nichts. Das ist halt immer das Risiko wenn ein Ticket nicht komplett durchgebucht wird, sondern man versucht durch Ticketstückelung zu sparen.
     
  13. bluebooker

    bluebooker Guest

    Selbst wenn SkyEurope am 01.06.09 einen Alternativflug für den 02.06.09 anbieten würde, ergibt sich das gleiche Problem ja auch wieder am 05.06.09 mit den verschobenen Abflugzeiten. Da in diesem Fall SkyEurope zusätzliche Übernachtungskosten übernehmen müsste, stellt sich die Gesellschaft finanziell nicht besser dar, als uns direkt auf AUA umzubuchen.

    Prinzipiell werde ich es momentan nicht auf einen Streit mit SkyEurope ankommen lassen (aus genannten Gründen, wie weiter oben schon beschrieben), muss es der Airline jetzt ja aber auch nicht unbedingt auf die Nase binden. Die Argumentation mit der Benachrichtigungsmail, die evtl. im SPAM-Ordner landet und nie beachtet wird, ist leider auch nicht ganz zutreffend. Die Airline ist in der Beweispflicht, Dir nicht nur eine Benachrichtigung zukommen zu lassen, sondern auch von Dir den Erhalt bestätigt bekommen zu haben (zumindest bei so gravierenden Änderungen). Anderenfalls müssen sie Dich per Telefon, Fax oder sonstiger Weise benachrichtigen. Ganz so leicht sind Änderungen für die Airlines nun auch wieder nicht....

    P.S. Hätte unser Flieger nach Wien Verspätung, wären wir dagegen versichert und könnten problemlos mit der nächsten Maschine (auf der Plätze frei wären) nach SKG fliegen. Ist aktuell aber irrelevant.

    P.P.S. @eb8: Sympathische Vorgehensweise - scheint ja immerhin letztendlich erfolgreich gewesen zu sein ;)
     
  14. Guest

    Guest Guest

    @bluebooker: Du hast das Problem nicht ganz verstanden. Du hast zwei einzelne Tickets gebucht. Darum muss SkyEurope auch keine Überachtungskosten übernehmen. SkyEurope ist nur für Wien-Griechenland zuständig. Wie Du nach Wien kommst ist denen egal. Außerdem ist die Verschiebung um ein paar Stunden nicht wirklich relevant. Das ist nur für Dich relevant, weil Du ein zweites Ticket einzeln gebucht hast.

    Für das jetzt entstandene Problem ist nicht SkyEurope verantwortlich. Du bist es. SkyEurope kann nicht wissen wann Du in Wien ankommst oder ob Du andere Tickets gebucht hast. Und ein Schaden ist Dir aus den geänderten Flugzeiten auch nicht entstanden. Der Schaden entsteht, weil Du nicht zur Abflugzeit von SkyEurope in Wien bist. Doch Du bist wiederum dafür zuständig zur geplanten Abflugzeit in Wien zu sein. SkyEurope wird Dir jetzt eine alternative Möglichkeit anbieten. Die Alternative wäre ein Tag später. Damit bist Du nicht einverstanden. Also wird man Dir als dritte Alternative anbieten den Flug zu stornieren. Das gezahlte Geld wird erstattet. So wie es in den AGBs vorgesehen ist.

    Es gibt bestimmt viele Leute die einfach versuchen diverse Änderungen zu ignorieren und dadurch eventuell Schadenersatz zu fordern. Darum ist die Beweispflicht so eine Sache. Die von Dir angegebene Telefonnummer ist eventuell nicht richtig oder Du gehst einfach nicht ans Telefon wenn SkyEurope anruft. Oder vielleicht ist das Telefon gerade ausgeschaltet...? Beweismittel: Zeugenaussage des jeweiligen Mitarbeiters, Telefonprotokoll. Vielleicht wäre die infor von SkyEurope auch erst 1-2 Tage vor dem geplanten Flugtermin gekommen. Wie willst Du das jetzt wissen...? Die Richter werden auch das Problem kennen das manche Passagiere einfach bei Änderungen auf Sturr schalten. Du hast aber inzwischen - wie auch immer - von den Änderungen erfahren. SkyEurope sogar die Beweismittel dafür in die Hände gespielt. Auf diese surreale Geschichte kannst Du Dich daher auch nicht mehr berufen.

    Gerichtstand wäre ja außerdem nicht Deutschland und auch nicht Österreich. Die Fluggesellschaft kommt aus der Republik Slowakei. Dort muss dann auch die Sache vor Gericht geklärt werden. Wie schnell die Gerichte dort arbeiten und wie die Rechtsprechung dort aussieht wissen wir beide nicht.
     
  15. bluebooker

    bluebooker Guest

    Eine Flugzeitenverschiebung von jeweils über fünf Stunden ist durchaus sehr relevant und kann von keiner Airline ohne weiteres vorgenommen werden (zu akzeptieren wäre eine derartige Änderung nur bei einer Pauschalreise und das ist hier nunmal nicht der Fall). Da meine gesamte Argumentation (und auch teilweise Rechtsprechung) auf dieser massiven Verschiebung aufbaut, ist die Airline entweder zur Umbuchung (wie oben schon erwähnt, sogar laut eigenen AGB) verpflichtet, bzw. zur Übernahme zusätzlicher Kosten, sollte ich mich auf einen Vorschlag der Airline einlassen. Selbstverständlich müsste SkyEurope Übernachtungskosten vom 01.06. auf den 02.06. übernehmen, wenn wir durch die enorme Flugzeitenverschiebung nicht in der Lage sind, unseren Flug am 01.06. pünktlich zu erreichen. Selbiges gilt für den Fall, dass wir die neuen Zeiten akzeptieren und durch eine verfrühte Anreise am Sonntag eine Nacht im Hotel schlafen würden.

    Ich bin definitiv im Geschäftsleben ein Freund von "leben und leben lassen", aber ich muss auch nicht alles stillschweigend hinnehmen. Es ist nicht hinnehmbar, dass bei einem Fixgeschäft eine Partei größere Rechte haben sollte, als die andere (im Sinne willkürlicher Änderung). Da ich der slowakischen Sprache mächtig bin, würde ich auch kein Problem in der rechtlichen Durchsetzbarkeit meiner Forderung sehen, schließe dies aber mangelnder Kapitaldecke bei SkyEurope von vornherein aus.
     
  16. Chamaelion

    Chamaelion Pilot

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    christianskas hat es schon ein paar mal erklärt.

    Die ändern die Zeiten wie sie wollen. Bieten dir nen alternativen Termin an. Nimmst du ihn an okay. Nimmst du ihn nicht an, Storno => volle Rückerstattung.

    "...s sehr relevant und kann von keiner Airline ohne weiteres vorgenommen werden..." Wie kommst du darauf?

    Kauf lieber jetzt die AUA Tickets oder sonst irgendwo welche, wenn du erst am Airport kaufst wirds richtig teuer.

    Das war schon immer die Gefahr bei zwei Tickets. Du bist selber in der Verantwortung dich um den ganzen Zirkus zu kümmern, wenn was nicht läuft...
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Genau:

    Punkt 11.1.1

    Auf der Reservierungsbestätigung wird die Abflugs- und Ankuftszeit gemäß des bei Reservierung gültigen Flugplans angegeben. Die auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Zeiten können geändert werden.

    ...

    Darin steht ganz klar und deutlich, daß die Airline die Zeiten ändern kann. Und das ist hier der Knackpunkt der Deine Reservierung nicht mehr zu einem absoluten Fixgeschäft macht. Und noch einmal: SkyEurope hat Dir kein E-Ticket mit fixen Zeiten zugeschickt. Nur eine Reservierungsnummer.

    Die Übernachtung muss auch nicht von SkyEurope getragen werden. SkyEurope hat an Deiner Nichtanwesenheit in Wien keine Schuld. Für die pünktliche Anreise zum Flug bist Du verantwortlich.

    Wenn in irgendwelchen Fällen die ähnlich gelagert sind eine Erstattung der Flugkosten oder Hotelkosten gekommen ist, so waren das Kulanzleistungen. Nichts was vor Gericht erstritten wurde. Was denkst Du denn wie abgebrüht die meisten Richter sind. Die

    Warum buchst Du nicht ein früheres Ticket nach Wien oder fährst billig mit dem Nachtzug hin. Das würde Deine Kosten auf alle Fälle verringern.

    Außerdem ist mir aufgefallen: Fax, Brief, Email...? Wie wäre es denn mal mit einem einachen Telefonanruf bei der Airline...? Dann lässt sich die Sache ja eventuell sofort klären...!!! Und das Du eb8 noch mit Beifall bejubelst: Warum hast Du wohl (noch) keine Antwort auf Deine Email bekommen...? Durch solchen Mist sind die Mitarbeiter überlastet. Die haben vielleicht nur 1-2 Mitarbeiter die den ganzen Schriftverkehr bearbeiten müssen. Und das braucht halt Zeit.
     
  18. eb8

    eb8 Gold Member

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    Ach du armer leichtgläubiger Zeitgenosse! Anruf? Im Callcenter? Bei umgelernten Waldarbeitern? Auf einer teuren Nummer, an der skyeurope noch verdient? Da erreicht man überhaupt nichts! Die Mitarbeiter sind auch nicht durch meinen Mist überlastet (immerhin habe ich mein Geld nach 8 Monaten wiederbekommen), die sitzen das einfach aus und warten bis es dem Bittsteller reicht.
     
  19. bluebooker

    bluebooker Guest

    Ich habe mit der Airline einen Beförderungsvertrag über einen Flug am 01.06.09 und 05.06.09 zu einer ganz bestimmten Uhrzeit geschlossen - ein ganz klares Fixgeschäft.

    Selbst wenn sich die Airline in ihren AGB die Option offenhält, Flugzeiten ändern bzw. anpassen zu können, so ist das durchaus legitim - aber nicht ohne Konsequenzen für die Airline. Wie schon mehrmals erwähnt, handelt es sich um eine massive Verschiebung um jeweils über fünf Stunden. Bist Du ernsthaft der Meinung, dass es einzig und allein im Gutdünken der Airline liegt, Zeiten je nach Lust und Laune verschieben zu können?

    Aus eigener Erfahrung heraus mit SkyEurope weiß ich, dass ein Anruf bei der Hotline rein gar nichts bringt. Die Gesellschaft reagiert erst, wenn der Gang vor den Kadi droht. Daher kann ich auch nur weiterhin der Handlungsweise von eb8 voll zustimmen. Wahrscheinlich wird auch er die bittere Erfahrung gemacht haben, über Tage/Wochen/Monate gar keine Rückmeldung bekommen zu haben und erst auf eigene Initiative zum Erfolg gekommen zu sein.

    Da ich am Freitag zufälligerweise nach Bratislava muss, werde ich versuchen, dort im Office vorbeizuschauen und die Angelegenheit persönlich zu klären.
     
  20. Chamaelion

    Chamaelion Pilot

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    Da werden wir uns nie einer Meinung sein. Mag sein, dass in großen Allianzen eine Umbuchung auf eine andere Airline, ebenfalls Mitgleid, meist kein Problem darstellt, aber bei kleinen eigenen Fluggesellschaften werden die dich selten auf eine Drittairline buchen.

    Wenn das in den AGBs steht wird das die Airline solange durchziehen bis jemand vor Gericht gewinnt und sie das streichen müssen. Willst du das sein? Dann viel Spaß. Investier lieber die 200 € und erfreu dich deines Urlaubs anstatt dich zu ärgern und zu stressen...
     

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