Steuern & Gebühren: Rückerstattung bei No/Show

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Guest, 14. März 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Naja, nein, vielmehr die 130-Euro-Ersparnis-Option mit 50% weniger Meilen - denn ich soll ja über Lufthansa.com bzw. Orbitz.com buchen. :shock:

    (650 EUR - 150 EUR Storno - 370 EUR neues Ticket = 130 EUR für Restaurant statt Lounge am Flughafen)
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ach, Du willst jetzt doch über die US-Seite buchen, obwohl das "gar nicht geht"? :lol:
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Hab' nie behauptet, dass das nicht geht. Ich hatte gefragt, ob das zulässig ist und funktioniert. Und bin dann selbst zu der Erkenntnis gekommen, dass es bei Orbitz.com auf jeden Fall klappt - und dort auch einen Müh günstiger ist.
     
  4. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dann können wir Dir zu Deiner eigenen "Erkenntnis" ja nur noch gratulieren und bei Deinem Unterfangen recht viel Erfolg wünschen. :mrgreen:

    Beim halben Meilenwert und dem "verschenkten" account wird's ja dann auch bleiben... :cry:
     
  5. khani

    khani Co-Pilot

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    Hi,

    mal eine Frage, da der letzte Beitrag nun fast 3 Jahre her ist, nochmal die Frage zur Erstattung bei No Show

    Bei der Buchung bei LH, Economy, bekomm ich das gezeigt.
    Wenn der Flugpreis 20€ beträgt und Gebühren etc. 80€ und storniere bzw. nicht erscheine, bekomme ich 80€ erstattet?

    Ich versteh den logischen Zusammenhang zwischen den beiden Sätzen nicht. Ich kann nicht stornieren, aber die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Heißt das folglich Stornierung geht nicht, ich müsste nur das Abflugdatum verpassen?

    Danke im voraus für eure Antworten
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Du mußt auch die anderen Regelungen (z.B. in Sachen TSC) beachten.

    Unter Umständen wird Dir sogar die Differenz zu einem regulären O/W-
    Ticket (das zum Zeitpunkt des "Einforderns" der Gebühren recht teuer
    sein kann) in Rechnung gestellt. In manchen Konstellationen kann Dein
    Wunsch nach Erstattung also (in Deinem Sinne) kontraproduktiv sein. :idea:
     

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