Als Nichtjurist frage ich mich, warum die EU-Verordnung für Betreungsleistungen und Entschädigungen bei Flugunregelmäßigkeiten anwendbar sein soll, wenn die Flüge gar nicht annulliert worden sind. Die finden nach derzeitigem Stand planmäßig statt. Ist es nicht vielmehr so, dass die Airline den abgeschlossenen Beförderungsvertrag angefochten/gekündigt hat und das nach tschechischem, thailändischem oder deutschem Zivilrecht zu beurteilen ist?
Und welche Flüge wurden storniert?! Der Beförderungsvertrag wurde aufgelöst. Nur zur Erinnerung. Pech für den OP. Es geht eben nicht jede EF durch. Das nächste Mal eben MrBurns fragen. ....und zu Deinem Einwand: wenn, dann sind EU AZ von Interesse und nicht BRD AZ! :roll:
Du offensichtlich auch nicht. Sonst würdest Du uns ja aufklären und keine sinnfreien Luftblasen ablassen! :lol:
Mit der beste Beitrag in diesem Thread. Und dann noch von einem - ich zitiere - Nichtjuristen. :idea: Ich würde eventuell noch das Zivilrecht von ETIHAD (oder ist das Abu Dhabi?) dazunehmen.
Wir hatten ja nicht viel im Osten. Aber unsere Flugzeuge waren schöner und besser, wie man hier bei CSA sehen kann: http://www.youtube.com/watch?v=KM99Zh51BwI Und die Passagiere waren besser angezogen!
Ist doch das alte Spiel: 1. Man sucht sich einen vergleichbaren Fall mit positvien Ausgang in einem Land, mit dessen Rechtssystem man vertraut ist 2. Dann prüft man, ob sich der Gerichtsstand für den aktuellen Fall in diesem Land (am Besten noch vor dem gleichen Gericht) von der Zuständigkeit her darstellen lässt 3. Und dann hat man ein halbwegs vernünftiges Gefühl für die nächste Entscheidung: Auf Vertragserfüllung klagen oder bleiben lassen... Deshalb nochmals die Bitte nach Referenzen:
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