Stornierung EASYJET Flug 4247 Paris -Rom

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von lufti1, 15. Juli 2010.

  1. lufti1

    lufti1 Einsteiger

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    Hallo zusammen,
    Meine Freunde aus der Mongolei sind nach Europa gekommen um eine Rundreise zu unternehmen.
    Am 12 July sollte es mit Easyjet von Paris nach Rom gehen. Sie waren auch pünktlich auf dem Flughafen und hatten bereits ihre Bordkarten erhalten. Kurz vor Abflug wurde der Flug storniert. Die Gründe sind mir nicht bekannt.
    Wie so üblich in dieser Angelegenheit sind die Easyjet-Mitarbeiter nicht sehr auskunftsfreudig. So weit ich weiss, wurde ihnen ein Flug drei Tage später nach Rom angeboten. Weitere Auskünfte wurden nicht erteilt, und sie sollten sich auf der Jeasyjet HP über das weitere Vorgehen informieren.
    Es wurde keine Alternative für einen anderen Flug nach Rom als auch keine Hotelübernachtung in Paris angeboten.
    Das finde ich schon ganz schön heftig.
    Meine Freunde haben dann noch eine Nacht in Paris verbracht und ich hatte ihnen ein Swiss-Flug für den nächten Tag gebucht. Natürlich alles auf eigene Kosten.
    Da meine Freunde nicht aus der EU kommen und auch sonst recht unerfahren mit Durchsetzung von Rechtansprüchen sind, wollte ich euch fragen, wie wir vorgehen sollten.
    Kann ich in meinem Namen für meine Freunde versuchen eine Entschädigung zu bekommen, oder sollte ich einfach so tun, also ob ich der geschädigte bin?
    Danke für eure Hinweise
    Lufti
     
  2. Sir

    Sir Bronze Member

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    Du kannst für Deine Bekannten tätig werden. Aber nicht in Deinem Namen, sondern in deren. Lass Dir von jedem Deiner Bekannten eine Vollmacht erteilen. Die könnten so aussehen:

    Vollmacht

    Ich, ________________________,

    bevollmächtige hiermit Herrn/Frau __________________________, geboren am __________, wohnhaft in _____________

    mich bei der Durchsetzung meiner Rechte gegen Easyjet aus der Annulierung des Easyjet-Flugs Nr. 4247 von Paris nach Rom am . . . gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und meine Angelegenheiten in dieser Sache wahrzunehmen.

    _____________, den _____________

    _______________________________

    (Vollmachtgeber)


    Am besten, Du lässt Dir gleich mehrere Vollmachten ausstellen, falls eine verloren geht. Jeweils eine Version auch noch als pdf zur Verfügung halten.

    Außerdem lasse Dich ausstatten mit den Fahrscheinen (zum Flughafen und zurück), die Quittung des Hotels, in dem Deine Bekannten übernachtet haben, und Nachweise über den gebuchten Ersatzflug (u.a. Bordkarten).

    Du kannst die durch die Annulierung tatsächlich entstandenen Kosten oder die Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 der europäischen Flugastrechteverordnung geltend machen. Letztere beträgt, da hier die Entfernung wohl weniger als 1.500 km beträgt 250,- EUR. Vermutlich wird dieser Betrag höher sein, als die durch die Annulierung entstandenen (Mehr-)Kosten. Je nachdem, würdest Du den verlangten Schadensersatz/Entschädigung beziffern und begründen.

    Außerdem verlangst Du natürlich die reinen Flugkosten zurück. Letzteres wird Dir wahrscheinlich auf der Webseite von Easyjet als Button "Flugpreiserstattung" oder ähnliches angeboten.

    Schadensersatz/Entschädigung versuchst Du in einem ersten Schritt über den Customer Service geltend zu machen. Dazu musst Du erst einmal ein Eingabefenster auf der Webseite finden, dass Dir erlaubt, mit denen in Kontakt zu treten. Das ist gar nicht so einfach, geht aber folgendermaßen:

    Gehe zunächst auf die Easyjet-Webseite

    Dann klicke auf Hilfe (oben im orangenen Bereich)

    Dann scroll ganz runter und klicke auf den Text:
    "Lesen Sie auch unsere häufig gestellten Fragen (FAQs). Dort finden Sie viele weitere Informationen, die Ihre Fragen beantworten könnten."

    Dann klicke auf den Beitrag
    "Aktualisiert - Kann ich meine Buchung stornieren?
    easyJet-Flüge sind grundsätzlich von einer Stornierung ausgeschlossen. Dies gilt auch in den folgenden Fällen: Änderungen der persönlichen Umstände Medizinische Gründe Weiterflüge...
    Aktualisierungsdatum: 05.07.2010 "

    Danach bekommt man neben dem Button "Antworten" einen weitern Button "Fragen Sie uns" (im oberen Bereich)

    Auf den Button "Fragen Sie uns" klicken.

    Dann kannst Du in den freien Feldern Dein Begehren vortragen.
    Dazu musst Du natürlich klar machen, dass Du im Namen von Deinem Bekannten handelst und die Vollmacht bei Bedarf vorlegst.

    Dann bittest Du um Erstattung der Mehrkosten, die Du beziffern musst. Außerdem verlangst Du Entschädigung nach Art. 5 Abs. 1 c) i.V.m. Art. 7 der europäischen Fluggastrechteverordnung.

    Dann gilt es, die Antwort abzuwarten. Ich nehme an, Easyjet wird die Vollmacht sehen wollen. Aber das warten wir erst einmal ab.

    Mein Tipp wäre, dass Du Dich so früh wie möglich an Easyjet wendest, damit Du noch Deine Bekannten in der Nähe hast, wenn irgendwelche Rückfragen von Easyjet kommen.

    Halte uns auf dem Laufenden. Und bitte versuche nicht, Dich als jemand anders auszugeben. Es bestehen hier wahrscheinlich legitime Ansprüche, die man nicht unnötig durch unseriöses Verhalten gefährden sollte.

    Gruß

    Sir
     
  3. lufti1

    lufti1 Einsteiger

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    Hallo, vielen Dank erstmal für die hilfreichen Tips.
    Werde mich wieder melden, wenn es Neuigkeiten gibt.
    Vielen Dank erstmal
    Lufti
     
  4. lufti1

    lufti1 Einsteiger

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    In der Zwischenzeit habe ich Antwort von Easyjet.
    Ich habe Easyjet mitgeteilt, dass ich im Namen meiner Frende handel und dass ich auch die entsprechenden Vollmachten dafür besitze.
    Esyjet meint dazu, dass nur einer der Passagiere die Entschädigung beantragen kann........

    Wie nun weiter....?

    Danke Lufti
     
  5. Sir

    Sir Bronze Member

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    Hallo Lufti,
    Ich kann die Antwort von EJ nicht einordnen. Warum denn nur fuer einen der Passagiere? Koenntest Du vielleicht die Antwort von EJ ins Forum posten?
    Hast Du die Mehrkosten fuer den Swiss Air-Flug geltend gemacht oder die 250,- EUR-Entschaedigung? Du koenntest beides geltend machen. Was hat EJ bisher angeboten?
    Sir
     
  6. miles-and-points

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    Hier scheint mir nun ein Miß- bzw. "Falsch"-Verständnis vorzuliegen.
    Gemeint ist wohl, daß nur die Passagiere selbst tätig werden könnten.
     
  7. Sir

    Sir Bronze Member

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    Achso, das koennte natuerlich sein. Aber dann wuede ich darauf hinweisen, dass eine Bevollmaechtigung auch bei der Wahrnehmung von Passagierrechten moeglich ist. Wenn EJ anderer Ansicht ist, dann sollte EJ begruenden, woraus sich dies ergeben soll. Eine Bevollmaechtigung ist bei Rechtsgeschaeften im Grundsatz immer moeglich.
    Sir
     
  8. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Die Erklärung wird sein, daß hier nur eine Bevollmächtigung
    behauptet, aber (noch) nicht "hinreichend belegt" worden ist.
     
  9. Sir

    Sir Bronze Member

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    Ergo gleich die Vollmachten als Dateianhaenge bei der naechsten mail mitschicken und bei EJ erfragen, ob noch weitere Nachweise gewuenscht werden, oder in anderer Form.
    Sir
     
  10. miles-and-points

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    Eine Bevollmächtigung nur "versichern" können in solchen Fällen
    wohl allenfalls Anwälte (möglicherweise wird auch das abgelehnt).

    Auch die von Dir empfohlenen "Dateianhänge" müssen wohl nicht
    zwangsläufig sofort akzeptiert werden. Das kann sich noch ziehen.
     
  11. Sir

    Sir Bronze Member

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    Ich glaube auch, Geduld und Zeit muss man fuer diesen Fall mitbringen.
    Sir
     
  12. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Yup.
    Und entsprechend handeln - nicht 08/15-"Anleitungen" vertrauen.
     

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