Streichung von Teilstrecken; verschiedene Fluggesellschaften

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Peter83, 7. Juni 2012.

  1. Peter83

    Peter83 Einsteiger

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    Hallo Leute,

    hab mich wegen eines Problems hier im Forum angemeldet.
    Folgendes:
    Ich habe über ebookers einen Gabelflug nach Tansania gebucht, durchgeführt werden die Flüge von verschiedenen Fluggesellschaften.
    Hin: MUC - FCO (mit Alitalia)
    FCO - JRO (via ADD) (mit Ethiopian Airlines)

    Rück: ZNZ - FCO (via ADD) (mit Ethiopian Airlines)
    FCO - MUC (mit Alitalia)

    Nun hat Ethiopian Airlines diverse Teilstrecken des Flugs ohne Alternativvorschläge gestrichen, so dass aktuell von Ethiopian nur noch der Teil ADD - FCO besteht.

    Nun meine Frage: Da die Reise für mich so keinen Sinn macht habe ich bei ebookers gebeten die gesamte Reise kostenlos zu stornieren. Ebookers sagte mir, sie könnten lediglich die Flüge der Ethiopian Airlines erstatten, nicht jedoch die Flüge Müchen-Rom, da diese bei Alitalia gebucht sind.
    Ist das rechtens? Für mich handelt es sich ja um eine Reise, die ich über das Reisebüro gebucht habe und die jetzt nicht durchführbar ist!

    Vielen Dank für eure Antworten!
     
  2. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Re: Streichung von Teilstrecken; verschiedene Fluggesellscha

    Ich kenne die AGB von ebookers nicht, aber sie könnten Recht haben.
    Sie werden nur als Vermittler auftreten. Verantwortlich für die Leistungserbringung selbst ist dann die jeweilige Airline. (Wenn eine im Reisebüro gebuchte Pauschalreise mit der TUI nicht klappt, verklagt man ja auch die TUI und nicht das Reisebüro).
    Gegen Ethiopian hättest auch du einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises nach der EU Richtlinie 261/2004, weil die Reise in der EU geendet hätte.
    Der Flug mit Alitalia wird aber durchgeführt. Insoweit sind die leistungsbereit.
    Du müsstest bei ebookers mal nachfragen, ob die Alitalia Flüge zu einem nicht erstattbaren Sondertarif gebucht wurden. Was ist mit den Sicherheitsabgaben etc., die jetzt nicht anfallen. Vielleicht bekommst du wenigstens die zurück.
     
  3. Hon_Circle

    Hon_Circle Silver Member

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    Re: Streichung von Teilstrecken; verschiedene Fluggesellscha

    Hast du einen Durchgangstarif gebucht? Wenn ein Durchgangstarif gebucht wurde, jedoch aus Gründen von Annullierungen (auch von Teilstrecken) der geschlossene Beförderungsvertrag nicht zustande kommt, solltest du 100% wiederbekommen. Auf welcher Airline wurde eigentlich der Tarif ausgestellt?

    Bei zwei getrennten Tickets, also auf Alitalia und Ethiopian Airline haben sie leider recht.
     
  4. Hon_Circle

    Hon_Circle Silver Member

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    Re: Streichung von Teilstrecken; verschiedene Fluggesellscha

    Siehe auch hier:

    http://www.kostenlose-urteile.de/Flugve ... s10408.htm:
     

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