Hallo, ich suche Zeugen für den Lufthansaflug LH 2219 von Toulouse-Blagnac nach München International vom Samstag 09.Juli (Abflug 18.20 Uhr, Ankunft 20.00 Uhr). Mein Onkel hat sich auf diesem Flug ein Schädel-Hirn-Trauma zugezogen, als er wegen heftigen Turbulenzen mit dem Kopf gegen die Gepäckablage gedonnert ist. Daher sucht er nun Mitreisende, die diese Turbulenzen bezeugen können. Es geht um eine Auseinandersetzung mit der Lufthansa, wegen den Arztkosten, etc. Sollte jemand auch in der Maschine gewesen sein oder einen Tipp haben, wie ich Mitreisende auftreiben kann, soll er sich doch bitte melden. VIELEN DANK!! Gruß, Andreas
Im Interesse der Sicherheit ihrer Fluggäste haben wir uns nun entschlossen, eine generelle Anschnallpflicht einzuführen: http://www.lufthansa.com/de/de/Anschnallpflicht-an-Bord Insofern wird sich LH so um Schadensersatzforderungen drücken wollen (und können). Die übrigen Behandlungskosten dürfte ja wohl Eure Kranken- oder Unfallversicherung zahlen. Sollte tatsächlich ein Verschulden der LH vorliegen, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung stellen - die besorgt sich schon von selbst die Paxliste per Gerichtsbeschluss, sollte es zu einem Anfangsverdacht/Ermittlungsfahren kommen.
Falls Du wirklich an einer professionellen Bearbeitung der Angelegenheit interessiert sein solltest, dann solltest Du geflissentlich die Beiträge der hiesigen Voren-Trolls überlesen und stattdessen Dich nach einem Rechtsanwalt umsehen. Einen guten Hinweis auf einen spezialisierten Rechtsanwalt kann Dir die Liste bei der http://www.dgfr.de/ geben. Ich kann Dir den Kollegen Ronald Schmid von dieser Liste empfehlen.
Schon mal was von EIGENVERANTWORTUNG gehoert? Turbulenzen gehoeren nunmal zum Fliegen und damit sollte man sich abfinden. Wo soll denn da bei LH die Schuld liegen?
To loose or not to loose gilt im Speziellen für Turbulenzen ab Toulouse , welche beim Onkel vom Andreas Veränderungen im Gehirn bewirkt haben . Sollten diese positiver Natur sein gibt es sowieso nix . Wir erwarten nun Zuschrift No. 2 vom Andreas .
Werd nochmal Rücksprache halten, um genauere Infos zu geben. Kann nur soviel sagen: Die Sache ist bereits beim Anwalt und der hat gemeint, er soll (am besten hier) nach Zeugen suchen.
Sobald eine Person bei einer Luftbeförderung verletzt wird, wird nach (beispielsweise) Luftverkehrsgesetz, Warschauer Abkommen oder Montrealer Übereinkommen zunächst prinzipiell, also ohne Beweis, vermutet, dass ein Verschulden des Luftfrachtführers (Airline) dafür verantwortlich ist. Es ist dann Sache der Fluggesellschaft zu beweisen, dass diese versucht hat, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung eines Schadens angewandt zu haben. Erst wenn sie sich von diesem Verschuldens-Verdacht entlastet hat, kann sie die Schadensregulierung ablehnen. Daher mein obiger Hinweis! Und für diejenigen, die es nicht glauben wollen, hilft vielleicht Wikipedia ein wenig weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Montrealer ... reinkommen
Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern prüft zuerst, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky
Deswegen laß ich mich bei Glatteis auch nicht einfach fallen sondern prüfe erst mal die Fassade ob da überhaupt was zu holen ist .
OK, mag sein dass es so ist. LH wird allerdings antworten, dass sie Sitze mit Rückhaltesystem installiert haben, und ihre Fluggäste per Ansage auf die Möglichkeit unerwarteter Turbulenzen hingewiesen und die diesbezügliche Anschnallpflicht hingewiesen haben. Ich bin kein Rechtsanwalt, aber damit dürfte ein Verschulden im zivil- und strafrechtlichen Sinne erst mal ausgeräumt sein. M.E. handelt es sich hier dann um einen Unfall, wofür die Unfallversicherung des PAX zuständig wäre. Ggf. auch die Krankenversicherung für die akuten Behandlungen.
Die grundsätzliche Anschnallpflicht ist unbestritten sinnvoll und sollte auch beachtet werden. Sie ist aber kein Freibrief für den Luftfrachtführer. Schliesslich gehört es zum normalen und üblichen Verhalten an Board nicht ständig angeschnallt zu sein (z.B. beim Toilettengang). Beim Auftreten von Turbulenzen muss der Luftfrachtführer - so er es denn absehen kann - die Passagiere entsprechend warnen. Passiert dies nicht, liegt eine grobe Fahrlässigkeit. Allerdings kann es schwer werden, dies zu beweisen. Deshalb macht die Zeugenuche hier ja auch Sinn. Im Zweifel ist die Haftungsfrage immer eine Einzelfallentscheidung, bei der es auf die individuellen Umstände ankommt. Also viel Glück. Unde den Rechtsexperten hier sei nochmal der Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht in Erinnerung gerufen. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt keine Pax-Listen wenn es um zivile Ansprüche geht.
Habe ich an früherer Stelle genauso gesagt (zumal nicht nur per Ansage darauf aufmerksam gemacht wird, sondern dieses auch noch auf der LH-Homepage geschrieben steht), bevor ein gewisser Prollo-User und sein Extremposterfreund meinen Beitrag wieder runtergemacht haben.
Der Rechtsexperte ftlsenhon hat dieses auch ausdrücklich auf einen Anfangsverdacht/Ermittlungsverfahren im Strafrecht bezogen, wozu Körperverletzung ja auch wohl auch gehört (§ 223 StGB). Ob es in diesem Falle eine ist, sei dahingestellt. Ansonsten gibt es natürlich auch Fälle im Zivilrecht, wo beschlagnahmt wird (z.B. P2P).