Teil-Erstattung bei Rücktritt vom Kaufvertrag rechtens?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Ely, 15. August 2013.

  1. Ely

    Ely Newbie

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    Hallo,

    folgender Fall:

    Telefonische Anfrage über Preis, Uhrzeit, Flugart und die Daten der Maschine beim Reisebüro für ein Flugticket. Kunde vergewissert sich über die Website der Fluglinie ob es sich tatsächlich um einen Non-Stop-Flug handelt und nicht um einen Direktflug, den dann auch so ist. Danach ruft Kunde Reisebüro an und bucht das Ticket.

    Dann vor Ort, in Anwesenheit eines Zeugen, fragt der Kunde nochmal nach, ob die Maschine ohne Zwischenlandung fliegt, dieses wird bestätigt. AGB werden dem Kunden keine genannt oder vorgelegt, auch auf dem Ticket sind keine zu finden.

    Nach etlichen Wochen bekommt Kunde einen Anruf, dass die Maschine mit Zwischenlandung ohne Umsteigen und zu anderen Zeiten als auf dem gebuchten Ticket fliegen wird. Die Nachfrage wegen Rücktrittsmöglichkeit wird verneint, mit der Begründung, dass kein Umsteigen stattfindet.

    Kunde lässt sich das nicht gefallen und storniert direkt beim Flugveranstalter, bekommt Ticketpreis ohne Service-Charge des Reisebüros erstattet. Wegen dem Service-Charge soll er sich mit dem Reisebüro in Verbindung setzen.

    Das Reisebüro verweigert die Erstattung der Service-Charge mit der Begründung, der Flugveranstalter hätte ohne ihn zu fragen storniert und er hätte Ausgaben gehabt (Zeitaufwand, Lohnkosten etc.). Außerdem wäre es bei Charterflügen so, dass der Flugveranstalter immer das Recht hat, Nonstopflüge auf Flüge mit Zwischenlandung und Flugzeiten umzuändern, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.

    Der Kunde besteht darauf, dass eine zugesicherte Eigenschaft weg gefallen ist (Nonstop-Flug) und er dadurch ein Rücktrittsrecht hat, in dem er so zu stellen ist, als ob er den Kauf nie getätigt hätte.

    Reisebüro sagt, wer bezahlt meine Kosten? Der Kunde sagt, das ist ein Problem zwischen ihm und dem Reiseveranstalter und wenn alle Stricke reißen, dann eben unterneherisches Risiko.

    Hat der Kunde einen Anspruch auf die Erstattung der Service-Charge durch das Reisebüro oder sogar Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Flugveranstalter?

    Danke

    Schreibfehler dürft ihr rauspicken und behalten :)
     
  2. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Was kann das Reisebüro dafür, wenn die Airline das Routing ändert? Flugzeiten / Strecken sind immer vorbehaltlich Änderungen.
    Das ganze ist sicher ärgerlich, aber ich befürchte, dass ihr keinen Anspruch habt.

    ....darf man fragen, um welche Summe es hier überhaupt geht?!
     
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  3. Ely

    Ely Newbie

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    Danke fürs Schreiben. Es geht hier nicht um die Summe sondern darum zu wissen, wer wem gegenüber schadensersatzpflichtig ist. Ich denke, die Stellung vom Kunden ist klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden.

    Im Nachhinein denke ich wie du, das Reisebüro kann nichts für Routenänderungen und hat eigene Kosten gehabt, die er natürlich bezahlt haben möchte. Die Fluggesellschaft hat sich m. E. schadensersatzpflichtig gegenüber dem Kunden gemacht. Durch seine Routenänderung hat er den Vertrag einseitig geändert und dem Kunden dadurch einen Schaden hinzugefügt. Dafür muss er alleine gerade stehen. Die Service-Pauschale hat er zwar nie erhalten, muss er aber nicht, um Schadensersatz zu leisten. Die Nicht-Erstattung kann er also nicht damit begründen. Von daher denke ich, dass das Reisebüro gänzlich außen vor ist.
     
  4. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Aus Deinem ersten Schreiben geht nicht klar hervor, ob Du nur einen Flug oder eine Pauschalreise gebucht hast (Du erwähnst einen "Charterflug").
    Anyhow: Ich befürchte, dass Du auch den Reiseveranstalter bzw. die Airline nicht für die Service Charge haftbar machen kannst. Wie bereits erwähnt sind Änderungen der Flugzeiten bzw. des Routings 2 Wochen vor Antritt der Reise erlaubt, ohne dass Du Anspruch auf Entschädigung hast. Lediglich eine kostenlose Storno ist möglich. Diese beinhaltet aber nicht "indirekte" Kosten wie Service Charge oder die CC Gebühr (falls diese bei der Buchung benutzt wurde).
    Warum habt ihr eigentlich storniert? Geht Euch durch den Zwischenstop so viel Zeit verloren? Ein kurzer Stop Over ist doch nix schlimmes.
     
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  5. tosc

    tosc Pilot

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    Wieso Schadenersatz? Das Reisebüro hat die vereinbarte Leistung erbracht.
     
  6. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Der OP möchte mittlerweile wissen, ob er vom Reiseveranstalter / der Fluggesellschaft die Service Charge erstattet bekommt.
     
  7. tosc

    tosc Pilot

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    Natürlich nicht. Was auch sonst?
     
  8. derfliegendeRoland

    derfliegendeRoland Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wurde etwas anderes behauptet?! :roll:
     
  9. pandemonium_

    pandemonium_ Pilot

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    Ich frag mich immer noch, welcher "Schaden" dem OP genau entstanden ist?
     
  10. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Naja, so eine Service Charge für einen Linienflug bewegt sich um die 10 - 20 Euro p.P. In der Tat eine astronomische Summe! :mrgreen:

    Ich frage mich zudem, warum der OP überhaupt storniert hat?! Flugangst??:shock:
     
  11. pandemonium_

    pandemonium_ Pilot

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    Ely - klär uns auf!
     
  12. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ich glaube Ely is wech und kommt nimmer. :shock:
     
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  13. Cadolith

    Cadolith Entdecker

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    Eh ... ne Aufklärung hätt ich mir auch gewünscht:?
     
  14. PinkPanda

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  15. derfliegendeRoland

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    Warum kommen die immer Freitags??? Es sind doch ohnehin Ferien und der Kimdergarten ist auch noch zu! :shock:
     
  16. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nee, normalerweise ja eher Sonntags, aber auf was kann man sich heutzutage schon verlassen

    Ok, Ok, Milliarden für Griechenland :lol:
     
  17. Ely

    Ely Newbie

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    Hey, bin da, hatte keine Zeit hier reinzusehen. Und ich bin kein Troll :)

    Ich versuche auf die Fragen einzugehen, aber zunächst geht es um die rechtliche Konstellation und weniger um den Betrag. Dennoch, bei ein paar Personen gehen auch 27,50 Euro Service-Charge ganz schon in den Geldbeutel. Vom Vertrag wurde zurück getreten, da es organisatorisch nicht mehr machbar war, durch die Flugzeitänderung. Auch das hat aber mit dem, was ich gerne wissen möchte, nicht viel zu tun.

    Es gibt inzwischen Urteile, dass eine Umwandlung eines als Non-Stop deklarierter Flug in einen Flug mit Ziwschenlandung als Sachmangel gilt. Im Endeffekt ist es für den Kunden egal, ob es sich dabei um einen Charter- oder einen Linienflug handelt.

    Ja, welcher Sachden ist dem Kunden entstanden? Er hat wegen der zu seinem Nachteil geänderten Reiseroute von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht und vom Vertrag zurück getreten. Dabei hatte er einen Schaden in der Höhe der Service-Charge. Hätte er sich einen teuereren Flug gebucht, wäre sein Schaden entsprechend höher.

    Beim Rücktritt kann es nicht darauf ankommen, dass der Kunde begründen muss, was genau ihn zum Rücktritt veranlasst hat, um Schadensersatz zu bekommen. Dass eine wichtige und zugesicherte Eigenschaft weggefallen ist, reicht m. E. aus.

    Hätte der Kunde vorher gewusst, was auf ihn zukommt, hätte er gar nicht erst gebucht. Somit ist er so zu stellen, wie vor dem Kauf, ohne Verlust und Ausgaben wegen dem Kauf.
     
  18. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Na, ist doch prima wenn du das alles so genau weisst, dann kannste damit ja jetzt zum Anwalt, denn freiwillig wird es dir keiner erstatten.
     
  19. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Das magst Du so sehen, aber das nuetzt Dir rechtlich nichts.

    Wurde Dir zugesichert, dass es sich zum Buchungszeitflug um einen Nonstopflug handelt oder dass es nicht geaendert werden kann?
    S
     
  20. Ely

    Ely Newbie

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    Non-Stop wurde zugesichert.

    Warum postet man hier im Forum überwiegend herablassend über die Fragesteller? Hier geht es doch um Erfahrungs- und Informationsaustausch oder geht es hier darum, Ratsuchende abzustempeln?
     

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