Teil-Erstattung bei Rücktritt vom Kaufvertrag rechtens?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Ely, 15. August 2013.

  1. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    485
    Likes:
    50
    Verbal im Reisebüro oder schriftlich von der ausführenden Airline?! Im ersten Fall hast Du trotz Deinem erstaunlichen Rechtswissen Pech gehabt. Ansonsten hast Du bessere Chancen.
     
  2. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

    Beiträge:
    6.667
    Likes:
    24
    Ich habe eher das Gefuehl, dass Du nicht nach einem Rat sondern nach Bestaetigung Deines Standpunktes suchst und andere Meinungen nicht akzeptieren willst. Die Airline und / oder das Reisebuero haben Dir also schriftlich bestaetgt, dass es sich um einen Nonstop Flug handelt, der von der Airline unter keinen Umstaenden in einen Direktflug umgewandelt wird. In dem Fall solltest Du Dein Geld natuerlich einklagen.
    S
     
  3. pandemonium_

    pandemonium_ Pilot

    Beiträge:
    67
    Likes:
    0
    Auch bei mir kam es so an, als suchtest du Bestätigung für deine Haltung und blockst andere Meinungen ab. Das dabei der eine oder andere blöde Spruch kommt, das kannst du doch verschmerzen, oder?

    Du gibst an, dass dir die AGB's des Fluganbieters nicht vorgelegt wurden. Wenn dir die Eigenschaft einer Sache so dermaßen wichtig war, warum hast du dann nicht darauf bestanden ODER die AGB's des Fluganbieters später im Internet gesucht?

    Im Endeffekt bleibt dir doch scheinbar nur der Gang zum Anwalt, wenn du es genau wissen willst und europäisches Recht heranziehen möchtest. Dies hier ist ja keine Rechtsberatungsplattform.
     
  4. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    485
    Likes:
    50
    So isses. Was der RB - MA erzählt, interessiert vor Gericht keine Wutz. Letzendlich akzeptiert man mit dem Ticketkauf die AGB´s der Fluggesellschaft und diese sollte man sich vor Vertragsabschluß auch mal selbst durchlesen und sich nicht immer auf andere verlassen.
    .....und bevor jetzt die Frage kommt, wofür der OP eine Service Charge im RB bezahlt hast: diese ist für das Suchen der Flüge und das durch- und abschließen des Buchungsvorgangs. Das der RB - MA möglicherweise Müll erzählt hat, ist Pech.
     

Diese Seite empfehlen