Teilstrecke auf Rückflug verfallen lassen

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Wumme0815, 19. Januar 2016.

  1. Wumme0815

    Wumme0815 Einsteiger

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    Hallo zusammen, habe mich gerade neu registriert da ich eine Frage habe, auf die ich bislang keine 100%ige Antwort finden konnte.
    Wir fliegen im Mai mit BA CDG - LHR - YVR - LHR - ORY. Nach Paris kommen wir recht komfortabel mit dem Thalys, somit ist das kein Problem für uns, und der Preis war einfach unschlagbar gut :)
    Jetzt stellt sich uns gerade die Frage ob wir die Teilstrecke LHR - ORY einfach wegfallen lassen, und von LHR aus dann direkt nach Hause fliegen (in unserem Falle DUS). Wir würden dann in YVR sagen, das das Gepäck nur bis nach LHR gehen soll, es dort entgegennehmen, und neu für einen anderen Flug (andere Airline) einchecken.
    Da stellen sich uns jetzt die Fragen:

    1. Kann BA uns in YVR verweigern unsere Koffer nur bis LHR einzuchecken?
    2. Kann BA uns hinterher irgendwie belangen, wenn wir keine Forderungen für den entfallenen Flug stellen?

    Aus meiner Sicht darf BA uns unsere Koffer nicht vorenthalten, und das der "kurze" Zwischenstopp in LHR (2,5h bis Weiterflug ORY) sehr wahrscheinlich nicht ausreicht um den Weiterflug zu erreichen, müsste doch unser Problem sein, oder?
    Kann BA dann bei zukünftigen Flügen irgendwelche Problem bereiten?
    Da wir mit 2 kleinen Kindern fliegen, wollen wir natürlich kein zu großes Risiko eingehen und am Ende den Weiterflug nach ORY antreten müssen, und dann dort ohne Hotel und Zugticket nach Hause da stehen, und zusätzlich noch unseren zusätzlich gebuchten Weiterflug umsonst bezahlt haben.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Antworten.
    Hoffe das Thema ist nicht schon zig-mal diskutiert worden, ansonsten wäre ich für eine Verlinkung dankbar :)
     
  2. relhok

    relhok Silver Member

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    1. ja
    2. ja

    zu 1.

    BA kann. Ob sie darf ist eine andere Frage. Niemand kann gezwungen werden sein Ticket in der gesamten Reihenfolge abzufliegen. Du kannst Dich z.B. in London melden und sagen, dass es Dir wegen plötzlicher gesundheitlicher Probleme nicht möglich ist, weiterzufliegen. Dann wird der Koffer ausgeladen. Das Problem in YVR ist, dass, wenn sie nein sagen, Du keine Möglichkeit hast, Dich zu wehren. Die sagen Dir frech ins Gesicht, dass es technisch nicht möglich sei, blabla etc.

    Im Beförderungsvertrag mit BA ist vorgesehen, dass BA das Ticket neu berechnen darf, wenn Du das Ticket nur teilweise abfliegst. Du hast also das Recht, in YVR zu sagen, dass Du nur bis LHR fliegen wirst und BA wird Dir das Ticket neu ausstellen. Es wird vermutlich wesentlich teurer werden.

    Zu 2.

    Sie könnte. Wird aber sicher nicht. Ob sie da vor Gericht durchkommen würde, ist mehr als fraglich. BA wird Dir auf künftigen Flügen keine Probleme machen (sofern Du solche Konstrukte nicht gewerbsmässig machst).

    Das einzige , wo Du Probleme bekommen könntest, wäre eventuell im Meilenprogramm. Dieses könnte vorsehen, dass die Meilen erst nach Abflug des letzten Segmentes gutgeschrieben werden.

    Noch ein kleiner Hinweis:

    Streng rechtlich bist Du mit BA einen Vertrag eingegangen, der BA nur verpflichtet, Dich von YVR nach ORY zu befördern. Sie muss Dich nicht wie vorgesehen nach LHR 'zwischenbefördern'. Dies wird dann zum Thema, wenn es Störungen im Flugbetrieb gibt (grosse Verspätungen, Flieger defekt). BA könnte Dich dann z.B. via einen anderen Flughafen, z.B. Manchester nach ORY befördern, oder Dich sogar auf einen AC oder LH Flug via Frankfurt oder direkt mit AFumbuchen. Nicht sehr günstig, wenn man geplant hat in LHR auszusteigen und schon Anschlussflüge nach DUS gebucht hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Januar 2016
    no_way_codeshares, Moritz und Wumme0815 gefällt das.
  3. Moritz

    Moritz Guide

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    Während die ausführliche und teiljuristische Definition von @relhok im Prinzip alles klar und deutlich aufzeigt, ergänze ich der Einfachheit halber mal noch die derzeit übliche Praxis:
    1. Airlines checken bei solch kurzen Umstiegszeiten eigentlich immer das Gepäck durch, auch wenn du genau das ablehnst. Ich vermute, wie relhok richtig geschrieben hat, dass BA dir in YVR nicht Gefallen tun wird, das Gepäck nur bis nach London zu schicken.
    2. Nachträgliche Forderungen bei nicht abgeflogenem Ticket gab bislang (fast) noch nie. Ich hatte dahingehend noch nie Probleme, würde mir also keinerlei Sorgen machen.
    3. Am Ende wärst du auf den Goodwill von den BA-Mitarbeitern abhängig, sofern du nicht in London mögliche Probleme bekommen willst (ich weiß nicht genau, wie der Prozess aussieht, wenn du einfach vor Ort sagst, dass du aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht weiterfliegen willst).
    Sofern Ihr also zwingend Gepäck braucht, kann ich Euch nur raten nach Paris weiterzufliegen. Ich selbst fliege zwar oft Tickets nicht komplett ab, reise dafür aber auch schlichtweg immer nur mit Handgepäck.
     
  4. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Ich stimme relhok in der Analyse zu.
    BA kann auf dem Durchchecken des Gepäcks bestehen und BA könnte die Preisdifferenz nachberechnen.

    Allerdings habe ich mit "Treffe einen Geschäftspartner in London am Flughafen und habe eine Menge Unterlagen und Arbeitsmaterialien im Koffer, die ich für diesen Termin benötige" bisher immer Verständnis gefunden.
    Nur wenn Du damit Glück haben solltest, brauchst Du überhaupt darüber nachzudenken ab LHR anders nach Hause zu reisen, müsstest dies für gute Tarife aber auf gut Glück schon vorab Buchen. Und bitte nicht bei BA, die haben Dich nach Orly im System.

    Auch bei mir hat, wie bei m0s1n0, nie eine Airline den Aufwand auf sich genommen eine Nachzahlung bei mir einzufordern und mich als Kunden zu verärgern. Aber ich habe das auch nur 3-4 Mal gemacht (immer mit Gepäck) und meist ging es um die Bahn von Frankfurt, also nie um grosse Preisunterschiede. Mit der Summe, die Euer Routing über Paris eingespart hat, steigt natürlich auch die Begehrlichkeit der Airline, dies einzufordern. Kein Mensch hier kann oder sollte Dir garantieren, dass es gutgeht.

    Also: es ist nicht unwahrscheinlich, dass Dir beides gelingt. Aber wenn nicht, hast Du nicht unerhebliche Kosten an der Backe (ungenutzte Buchung nach HAJ, da der Koffer nach ORY fliegen muss oder hohe Nachforderung seitens BA).
     

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