Thai Airways - Flugstreichung und keine kostenlose Stornierungsmöglichkeit

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von JaBu, 3. Februar 2015.

  1. JaBu

    JaBu Entdecker

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    Hallo zusammen,

    wir haben am 21.01.2015 für 2 Personen einen Flug mit Thai Airways von FRA nach BKK gebucht.

    Hinflug am 11.09.2015 mit TG923 (d.h. 21:10 Uhr Abflug in FRA)
    Rückflug am 03.10.2015 mit TG920 (d.h. 23:45 Uhr Abflug in BKK)

    Gestern bekam ich nun von STA Travel (über die wurde gebucht) die Mitteilung, dass, wie hier bereits bekannt, dass unser Hinflug TG923 ab dem 01. Mai 2015 nicht mehr durchgeführt wird.

    Als Ersatzflug hat man uns angeboten den TG921 (Abflug 14:45 Uhr am gleichen Tag) zu nehmen. Dies kommt für uns allerdings nicht in frage, da wir ganz bewusst den späten Flug gewählt haben, da wir am 11.09. noch beide arbeiten müssen und nicht vor 16:00 bis 16:30 Uhr rauskommen. Übrigens, es ist unsere Hochzeitsreise.

    Nun habe ich mit Thai Airways in FFM Kontakt aufgenommen und klar (sowie relativ forsch) mitgeteilt bekommen, dass ich keinerlei Anrecht auf eine kostenfreie Stornierung und demnach Erstattung des kompletten Ticketpreises habe, da man mir/uns ja ein Alternativangebot gemacht hat.

    Ich habe dann nochmals via E-Mail dargelegt, dass ich meiner Ansicht nach und basierend auf Urteilen des OLG Frankfurt, Celle und des Kammergerichts Berlin sowie Landgericht München I sehr wohl Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung habe. Das alles interessiert TG jedoch nicht und man beharrt darauf uns fliegen zu wollen.

    Habt ihr noch eine Idee? Das LBA versteht auch nicht weshalb TG sich verweigert und hat empfohlen die Schlichtungsstelle des Bundesamts für Justiz zu kontaktieren.
     
  2. HKG

    HKG Gold Member

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    Es ist wie überall: billig gekauft ist doppelt gekauft...
     
  3. JaBu

    JaBu Entdecker

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    Wie darf ich das verstehen?
    Es gibt nicht wirklich viele Direktflugmöglichkeiten am Abend - warte, genau diese gab es... Ergo, keine Alternative.
     
  4. Bommel

    Bommel Silver Member

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    Wenn du dir einen Spass mit Thai machen willst, schick denen ne Mail und sag, dass du vom Flug zurücktritts und stattdes Herr und Frau XY fliegen und bittest um Neuaustellung des Etix....:D. Wenn dir die Brüder und Schwestern bei Thai daraufhin sagen, dass geht nicht, kannst du sie fragen, warum du ihren Alternativvorschlag ohne deine Zustimmung annehmen musst und Thai im umgedrehten Fall nicht. Vielleicht fällt dann der Groschen...
    Anyway, schönes Schreiben machen, vom Beförderungsvertrag zurücktreten und Geld zurückfordern. Wenn die bockig sind, hilft nur ein Anwalt.
     
  5. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Die Empfehlung des Luftfahrtbundesamtes ist unbrauchbar, weil eine der Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (https://soep-online.de/) ist, dass die Fluggesellschaft Mitglied im Trägerverein dieser Organisation ist. Das sind zwar viele andere Airlines, nicht aber Thai Airways (https://soep-online.de/assets/files/Schlichtungsstelle-Traegerverein/soep-Vereinsmitglieder.pdf). Ein Schlichtungsverfahren bei Auseinandersetzungen mit Thai Airways ist deshalb nicht möglich.
     
  6. JaBu

    JaBu Entdecker

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    Das hört sich ja nicht so gut an - dann bei weiterem Querstellen wohl eher der Anwalt.
     
  7. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Der Passagier hat hier Anspruch auf eine der Auswahl-Möglichkeiten aus Art. 5 Abs. 1 Buchst a) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 der Europ. Fluggastrechteverordnung, u. a. auf vollständige Erstattung des Ticketpreises binnen sieben Tagen.

    Der Passagier hat allerdings keinen Ansprüche auf eine entfernungsabhängige Ausgleichszahlung gem. der Europ. Fluggastrechteverordnung, da die Annullierung de Fluges mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug bekanntgegeben wurde.

    Beachte Art. 8 Abs. 2 der Europ. Fluggastrechteverordnung: Dies gilt nur für reine Nur-Flugbuchungen und nicht für Flüge im Rahmen einer Pauschalreise.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2015
  8. La Moreneta

    La Moreneta Guest

    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Februar 2015
  9. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Schlesinger hat rechtlich alles zutreffend geschildert.
    Ich würde auch an TG in FRA schreiben.
    Bei TG in FRA besteht allerdings das Problem, dass die uninteressiert bis dreist sind.
    Ich hatte da vor Kurzem wegen mehrfach verlegter Thai Smile Flüge (übrigens unter der TG website mit TG Flugnummer gebucht) angefragt.
    Da hat mir der Typ am Telefon in FRA glatt erzählt, sie hätten mit Thai Smile "nichts zu tun", ich solle mich an die selbst wenden.
    Klar, TG ist ja "nur" die 100%ige Mutter von Thai Smile.
    Per email an TG in BKK klappt es besser.
     
  10. A340

    A340 Guest

    TG ist und bleibt ein komischer Verein und das Personal in DE sitzt auf sehr hohen Stühlen.
     
  11. JaBu

    JaBu Entdecker

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    So ihr Lieben

    Es gibt Neuigkeiten!

    Nachdem ja, wie geschrieben, von STA Travel eine Benachrichtigung über die zugehörigen Stornierungsbedingungen erhalten hatte (150€ je Ticket), habe ich nicht weiter reagiert, da ich ja bereits in meiner E-Mail an STA und Thai eine Frist bis zum 16.02.15 gesetzt hatte.

    Die Dame der Thai Airways, mit der ich letzten Dienstagnachmittag länger telefoniert hatte, hat ja stets beteuert, dass Thai sehr wohl im Recht liege mit der Behauptung, dass ich keinerlei Anspruch auf Erstattung hätte. Abgeschlossen haben wir dann damit, dass Sie meinte ich könne machen was ich wolle, man werde sich postalisch mit mir in Verbindung setzen.

    Eben kam dann folgende E-Mail von STA Travel:

    Vielen Dank ans Forum für die Aufmunterung und Unterstützung.
     
  12. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Freut mich für dich.
    Ich hätte mich allerdings nicht gewundert, wenn TG mitgeteilt hätte, das geschehe alles "nur aus Kulanz".
    Sie wahren ja zu gern ihr Gesicht, auch, wenn sie im Unrecht sind.
     

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