Umgehen der Miles and More Regularien.

Dieses Thema im Forum "- Mehr Meilen (Payback)" wurde erstellt von Guest, 15. Februar 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Mich würde mal interessieren wie sich die ganze Situation eigentlich verhält, wenn ich bei Ebay einen Artikel mal angenommen ein altes Handy Wert liegt noch bei etwa 10 € bei Ebay einstelle. In der Artikelbeschreibung gebe ich dann mit an das der Gewinner der Auktion zusätzlich als "Geschenk" 10000 Meilen bekommt. Somit habe ich die Meilen nicht verkauft sondern verschenkt.

    Weiss da jemand ob es dazu irgendwelche Regularien gibt die diese Variante ausschließen?

    P.S. ich habe nicht vor meine Meilen zu verscheppern. Ist ne Frage aus reiner Neugier.
     
  2. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Ich würde es lieber lassen.Bringt vermutlich nur Ärger.
    Würde ich bei M&M arbeiten und würde so etwas sehen würde ich mir den Oberschlauen mal genauer ansehen.
    Lohnt wegen 10 000 meilen nicht sein Konto zu gefährden.
    Meine Meinung 8)
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Wie gesagt hab ich auch nicht vor da ich meine Meilen selber brauch. Nur denke nicht das das irgendwo geregelt ist.
     
  4. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Wird so auch nicht verboten sein.Anderseits ist es halt doch ein Verkauf.
    Wenn auch auf Umwege. :wink:
     
  5. 9ooo9

    9ooo9 Gold Member

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    Aber natürlich hast Du die Meilen verkauft und somit klar gegen die AGB verstoßen.

    Du bietest ein Paket bestehend aus einem Handy und 10.000 MM gegen Geld an.
    Daran ändern auch Formulierungen wie "Geschenk" nichts. Das Ergebnis wird eine Sperrung des MM-Kontos sein.
    Dagegen kannst Du natürlich klagen - Erfolg zweifelhaft.
     
  6. HON CIRCLE LS

    HON CIRCLE LS Platinum Member

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    Ich meine, dass die AGB deutlich darlegen, dass Meilen nur unentgeltlich abgegeben werden dürfen. Nun kann man sich sicher streiten, wann eine Meilenabgabe entgeltlich wird.

    Fliege ich mit meiner Freundin nach Hongkong und ich buche Sie mit meinen Meilen und Sie entscheidet dann in Hongkong die Hotelrechnung zu begleichen, habe ich dann meine Meilen verkauft ?
    Ich meine nein, da ich ja nichts ausdrücklich verlangt habe.

    Wäre vermutlich dann juristische Spitzfindigkeit, aber die AGB wollen einfach einen Meilenhandel ausschliessen und d.h. dann klar kein Geld oder diekter Tausch gegen Meilen.
     
  7. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

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    man müßte ja wohl nochmals unterscheiden zwischen MEILEN und AWARD.

    Wie soll das überhaupt gehen, dass du 10.000 Meilen als Gewinn auschreibst? Man kann doch gar keine Meilen auf ein anderes Konto übertragen oder "abheben".

    Dass man dann einen AWARD als Zugabe macht, könnte ich mir schon eher vorstellen, denn einen Award darf ich ja an jeden verschenken. Also dürfte das ja nicht verboten sein.
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Kindergarten.
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Es kommt immer darauf an was nachweisbar ist. Verkaufst Du einem Freund die Meilen, so wird dies auch kaum nachweisbar sein. Du buchst dann nur einen Award für einen Freund und bekommst unter der Hand Geld dafür. Verkaufst Du bei Ebay, so kann man den Verkauf anhand der Auktion und des Geldflusses zweifelsfrei belegen.

    Das mit dem Handy für 10 Euro und den Meilen als Geschenk geht so nicht durch. Wie schon erwähnt ist es ein Paket das hier verkauft wird. Der Käufer wird dieses Paket wegen der wertvollen Meilen ersteigern und nicht wegen des wertlosen Handys. Das würde ich mal als Scheingeschäft bezeichnen. Und die Lufthansa wohl auch.

    Unentgeltlich wie in den AGBs der Lufthansa mit Juristensprache formuliert hat übrigens nichts mit Geld zu tun. Jedenfalls nicht zwangsläufig. Das Entgelt bezeichnet vielmehr eine Gegenleistung gleich welcher Natur (Bargeld, Tätigkeit, Versprechen etc.). In diesem Fall - Ich kaufe Dein Handy und bekomme die Meilen geschenkt - wäre für die Meilen kein Geld geflossen, aber eine Gegenleistung hätte ich erbringen müssen. Also den Kauf des Handys. Damit ein Entgelt und der Handel wäre nicht mehr unentgeltlich...
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Hui schön das mein Thema so viel zuspruch bekommt.

    Danke dafür.

    Sollte ich jetzt aber einen Flug bei Ebay anbiete den ich über meine Meilen bezahle wie verhält es sich dann damit?
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Du kannst auf eBay zunächst einmal anbieten, was du willst. Bei illegalen Angeboten (Auftragskiller, Kinderhandel, Atomwaffen etc.) werden diese idR rasch entfernt und Ermittlungen eingeleitet. Zudem entfernt eBay Angebote, die ihren eigenen Vorschriften widersprechen (Prostitution, Porno-DVDs etc.), meist ohne angeschlossene behördliche Ermittlungen.

    Alle nicht entfernten Angebote sind demnach in Ordnung, allerdings gibt eBay auf Anfrage durchaus Daten heraus, um den Herstellern der der Produkte und Dienstleistungen die Möglichkeit zu geben, etwa den Handel mit Fälschungen oder Diebesgut sowie evtl. Verstöße im Vertragsverhältnis zwischen dem Hersteller und eBay-Anbieter bzw. -Käufer aufzudecken.

    Viel Spaß!
     
  12. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

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    KURZE ANTWORT, EINEN AWARD FLUG DARF MAN AUCH NICHT VERKAUFEN!!!!!!!!!!!
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Naja, er darf schon, weder die Gesetze der BRD (bei eBay Germany) noch eBay (in Deutschland) werden ihm das wohl verbieten. Konsequenzen kann es aus gebrochenen Verträgen zwischen dem Verkäufer und dem Produkthersteller (FFP) bzw. Leistungserbringer (Airline) geben. UA lässt zB regelmäßig Kunden am Airport stehen, deren Awardtickets von Dritten gesponsert wurden. Auch Delta ist für seine Revenue Protection Unit sehr berüchtigt. M&M/LH hat so etwas natürlich auch, und die Abteilung muss ihre Existenz natürlich auch rechtfertigen.
     
  14. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

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    Na ja, mit dem DARF NICHT VERKAUFEN
    hatte ich mich natürlich auf die "Gesetze" der Lufthansa Miles&More bezogen.
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Nein. Stimmt nicht. Die Flüge dürfen auch nach den geltenden Gesetzen nicht verkauft werden. Der Verkäufer weiß, daß ein Verkauf von Prämienflügen von der Lufthansa nicht gestattet ist. Wird ein Flug deshalb storniert, so drohen nicht nur Konsequenzen nach dem Zivilrecht (Schadenersatz). Ganz im Gegenteil: Der Verkäufer hat die AGBs der Lufthansa/Miles&More gekannt und wissentlich mit dem Verkauf dagegen verstoßen. Mit der Konsequenz (Buchungsstorno) konnte der Verkäufer rechnen = Betrugsabsicht. Betrug ist bekanntlich verboten. Jeder der Prämienflüge zum Kauf anbietet ist somit ein potentieller Betrüger.

    :shock:
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Dass ihn die nicht wirklich interessieren, zeigt ja schon die Existenz dieses Threads.
    Es gibt natürlich keine "reguläre Umgehung" der M&M-Regeln, außer vielleicht im Sandkasten, deshalb ja auch meine "Kindergarten"-Anmerkung.

    Was der OP vermutlich meint: "Wie kann ich gegen meinen Vertrag mit M&M verstoßen, ohne dabei erwischt zu werden?"
    Die Antwort darauf lautet simpel: "Nicht erwischen lassen."
    Die darauf folgende, kindlich-naive Frage dürfte zweifelsohne lauten: "Und wie mache ich das?"
    Worauf ich antworten würde, dass dieses Forum nicht den Zweck haben sollte, Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Vertragsbruch zu verbreiten.
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Na dann zeig die eBayler mal alle wegen Betrugs an und guck, was die Staatsanwaltschaft macht. LH ist dazu ja offenbar zu blöd oder unfähig. Die brauchen einen Profi wie dich, einen der sich auskennt mit dem Recht, nicht diese ahnungslosen Luschen in der LH-Rechtsabteilung. Also los. Ans Werk.

    PS: Kannst du mir einen einzigen Fall nennen, wo ein ausgestelltes M&M-Awardticket wegen des angeblichen Verkaufs von Prämienmeilen storniert wurde? Zumindest einen einzigen Fall muss es ja geben, damit der Verkäufer damit "rechnen" kann. Mit nix kann man schlecht rechnen.
     
  18. fly4free

    fly4free Gold Member

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    Wahrscheinlich hat LH (und Andere) auch gar keine wirkliche Lust, alle diese Fälle vor Gericht zu zerren, so lange das Ganze im Rahmen bleibt.
    Schliesslich sind da schon mehr als einmal (aus Sicht der LH) contraproduktive Urteile rausgekommen.
     
  19. Guest

    Guest Guest

    Ja, wie gesagt, mir selbst ist kein einziger Fall einer Klage oder auch nur eines stornieren M&M-Awards bekannt. Irgendwie tauchen solche Fälle auch in keinem Forum auf, nicht hier, nicht auf FT, nicht auf airliners.de, nicht im FOCUS-Forum. Aber ich kann ja nicht alles wissen (schon gar nicht bei so einem doch eher exotischen Thema), und christiankas kennt sich da offenbar besser aus, deshalb ja auch sein "Nein, stimmt nicht". Nun bin ich gespannt, was wir über die Hintergründe lernen können. Schließlich besteht bei Straftaten ja ein öffentliches Interesse, und gerade Meilenbroker müssten demnach ja massenhaften Betrug begehen. Wieso schreitet LH da nicht mit einem kleinen Hinweis an die Staatsanwaltschaft ein? Wieso klagen die zahlreichen "betrogenen" Käufer nicht? Wo bleiben die Abmahnprofis, die eBay sonst auf jede noch so klitzekleine Abweichung vom Rechtsstandard hin durchkämmen und dabei systematisch Opfer suchen?
     
  20. fly4free

    fly4free Gold Member

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    Man hört von solchen Fällen, aber wenn man nachhakt, dann sind da meistens mehrere oder grobe Verfehlungen dahinter; somit unstrittig
    Betrug in diesem Umfang ist kein Offizialdelikt, muss also mehr als nur hingewiesen werden. D.h. LH muss Anzeige als Geschädigter erstatten.
    Womit wir wieder bei der Frage sind, ob LH diesen offenen Punkt wirklich geklärt haben will (siehe offene Legs am Beginn :wink: )
    Tun sie ja vielleicht und vielleicht wird das "unter der Hand" geregelt :wink:
    oder man hört nichts davon, weil es nichts zu hören gibt (s.o.)...
    Ganz einfach: Die fahren entweder die "Viel von Wenigen-" oder "Wenig-von-Vielen-Strategie" und das auch nur in "sicheren" Gebieten, d.h. wo schon Grundsatzentscheidungen getroffen sind.
    "Wenig-von-Wenigen-im-Unsicheren" rechnet sich nicht.... :mrgreen:
     

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