Vorwurf der Manipulation bei einer SWISS Buchung

Dieses Thema im Forum "Swiss" wurde erstellt von Guest, 24. Juli 2007.

  1. Guest

    Guest Guest

    Vorwurf der Manipulation bei einer SWISS Buchung

    Ich möchte mit diesem Beitrag die SWISS nicht am Allgemeinen denunzieren, doch was ich im Moment erlebe, diese dilatorische Taktik der SWISS. Ich kann es selbst kaum glauben.

    Ich buchte ein SWISS Business Ticket von München nach Riyadh und ließ den Flugschein am Schalter hinterlegen. Ausgerüstet mit meiner Buchungsbestätigung und Buchungscode ging ich 2 Stunden vor Abflug zum SWISS Schalter im Terminal 2 in München und wollte mein Ticket abholen. Die knappe Antwort, der dort im Auftrag für SWISS arbeitenden Angestellten, „es ist kein Ticket hinterlegt und aus der Buchung ist nicht ersichtlich, dass ein Ticket ausgestellt wurde. Ich muss ein neues Ticket kaufen!“ Meine Proteste blieben ungehört, einen SWISS Vorgesetzten gab es nicht und um meinen Flug nicht zu verpassen lief ich zum Lufthansa Schalter und ließ mir ein neues Ticket ausstellen. Doch was ich jetzt von dem Lufthansa Angestellten vernehmen durfte, konnte ich kaum glauben. Hier die originalen Worte: „es existiert eine Ticketnummer unter meinem Buchungscode, aber ich komme nicht an die Details, weil die Buchung anscheinend gerade von jemanden manipuliert wird.“ Da mein Flug bereits aufgerufen wurde, hatte ich keine Zeit dieser Behauptung vor Ort nachzugehen und vertagte es.
    Make a long story short. Die Recherchen ergaben, mein ursprüngliches Ticket war am Schalter hinterlegt, allerdings im Terminal 1, nicht 2. Niemand vom Reisebüro war an diesem Tag an meiner Buchung noch im Buchungssystem.
    Meiner anschließenden Forderung, mir die Buchungshistorie vorzulegen, bleibt mir SWISS bis heute schuldig. Im Gegenteil, es herrscht absolute Funkstille. SWISS antwortet nicht auf meine Schreiben.
    Von dem ersten Flugticket wurde der Preis zwar nach einigen Wochen erstattet, doch für das andere Ticket, musste ich den doppelten Preis bezahlen, obwohl nachweislich mein erstes Flugticket am Schalter hinterlegt war.
    Anscheinend bleibt mir nichts anderes übrig, wegen der Manipulationsvorwürfe, eine Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Vielleicht reagiert ja SWISS dann?
    Hat jemand bezüglich unauffindbar hinterlegter Tickets ähnliche Erfahrung auch bei anderen Airlines gemacht?
     
  2. 08/15 PAX

    08/15 PAX Platinum Member

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    Und unter welchem Straftatbestand soll man die Geschichte denn subsumieren?
     
  3. fly2006

    fly2006 Silver Member

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    Solange Swiss noch nicht zur LH gehörte, wurde Swiss im Terminal1 von Aerogate abgefertigt, die waren dort auch das Ticket Desk. Offensichtlich hat Dein Reisebüro alte Infos benutzt und es an der falschen Stelle hinterlegt. Ich würde eher hier mal nachhaken. Hast Du es denn schriftlich, dass es in T1 hinterlegt war?
     
  4. carlo

    carlo Gold Member

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    Ursprünglich Unterschlagung.

    Was wiederum zu keinem substantiellen Inhalt führen wird, da der Kaufpreis für das Ticket anscheinend erstattet worden ist.

    Die einzig erfolgversprechende Variante aus meiner Sicht wäre, die SWISS auf Schadensersatz (Differenz zwischen dem Preis des originär bezahlten LX-Ticket und dem notwendig gewordenen, bezahlten LH-Ticket) zu verklagen.

    Wenn eine, üblicherweise per e-mail bestätigte und bezahlte Flugbuchung erfolgt ist, kann das dem Kunden durch Unzulänglichkeiten in der Kommunikation (Terminal 2 weiß nicht, was Terminal 1 in der Schublade hat) des ausstellenden Unternehmens kaum zum Nachteil gereichen.

    Manipulation ist strafrechtlich nicht terminiert.


    carlo
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Schriftlich, mit Kopie des Orginaltickets!

    Meine Recherchen (in Zusammenarbeit mit dem Reisebüro) ergaben, dass

    1. die Airline auf jeden Fall im Buchungssystem erkennen kann, ob ein Ticket ausgestellt ist oder nicht.

    2. die Airline verpflichtet ist ein Ersatzticket auszustellen (gegen eine Gebühr).

    Ist die nachträgliche Manipulation einer Buchung kein Strafbestand? Die Aussage des Lufthansa Angestellten steht im Raum. Ich habe ausdrücklich auf die Worte hingewiesen, die er benutzt hat. Er blieb bei seiner Aussage. Wer bitte verändert eine bestehende Buchung? Weshalb reagiert SWISS nicht auf meine Schreiben? Weshalb erhalte ich keinen Einblick in die Buchungshistorie?
     
  6. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Es wird Dir unmöglich sein eine Manipulation nachzuweisen.
    Wenn ein Ticket ausgestellt und hinterlegt worden ist, musst Du es ja auch bezahlt haben. Und dafür muss es eine Rechnung geben auf der die Ticketnummer vermerkt ist. Oder eine Kredikartenbeleg aus dem erkennbar ist, dass ein Ticket gekauft wurde. Mit Hilfe dieser Daten würde ich den Differenzbetrag zurückfordern. Da sollte Dir auch jeder Richter recht geben.
    Beste Grüße
    Selenum
     
  7. 08/15 PAX

    08/15 PAX Platinum Member

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    Auch wenn ich im Deutschen StGB nicht gerade sattelfest bin, so sehe ich ziemlich schwarz.

    Allenfalls koennte § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) greifen, doch muesste auch noch der Urkundencharakter einer solchen Buchung bejaht werden, welcher m.E. indes aeusserst fraglich ist.

    Zuletzt sind - wie bereits erwaehnt - die Beweisprobleme wohl unueberwindbar.
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Aerogate macht in MUC immer noch das Handling für LX. Die haben aber im T2 auch einen Schalter, der sogar mit SWISS (und Qatar Airways) angeschrieben ist. Zu finden im Erdgschoß, wo auch die Reisebüroschalter und Turkish Airlines sind.
    Mich haben die soweit immer korrekt behandelt, sei es im T1 oder T2...
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Bisher hatte ich in München auch keine Probleme, aber hier hatte anscheinend die Dame von aerogate einen schlechten Tag.
    SWISS behauptet, aus der Buchung wäre keine Ticketnummer ersichtlich gewesen, für den Ersatz eines sogenannten "Lost Documents". Das Reisebüro behauptet das Gegenteil.
    Deshalb hatte der Manipulationsvorwurf, den ein LH Mitarbeiter äußerte, diesen besonderen Akzent. Meinem Gefühl nach stimmt hier etwas nicht, entweder das Reisebüro oder SWISS verbergen etwas. Nachdem das Reisebüro allerdings sehr kooperativ mit mir zusammen arbeitet und SWISS die Informationsaskese vorzieht, bleiben nicht viele Optionen übrig.
     
  10. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Ich kann nur davon abraten, eine auf reiner Spekulation aufbauende Schadensersatzforderung an irgendjemand zu formulieren. Nach dem was Du hier gepostet hast liegt doch folgender Sachverhalt vor:

    1. Du hast ein Flugticket zum Betrag X in einem Reisebüro erworben.
    2. Das Reisebüro hat Dir (wohl in Schriftform) zugesichert, dass das Ticket bei Swiss am Schalter hinterlegt wird.
    3. Das Ticket war am Schalter nicht vorhanden.
    4. Du hast ein neues Ticket zum deutlich höheren Preis erworben.
    5. Das erste Ticket ist rückerstattet worden.

    Nach Deiner Darstellung hattest Du somit einen Vertrag mit dem Reisebüro über die Zustellung des Tickets und nicht mit Swiss. Insofern können sich Schadensersatzforderungen nur gegen denjenigen richten, der seinen Vertrag Dir gegenüber nicht erfüllt hat und dies ist das Reisebüro. Diesem ist es dann natürlich unbenommen, wenn es denn eine Schuld der Swiss nachweisen kann, den entstandenen Schaden bei Swiss einzufordern. Dazu hast Du aber kein Recht (ausser das Reisebüro tritt Dir alle Rechte ab), da Dein Vertragspartner über die rechtzeitige Zustellung des Tickets das Reisebüro ist.

    Insofern würde ich in Deiner Situation jetzt das Reisebüro auffordern, Dir den Differenzbetrag zu erstatten. Irgendwelche Gefechte mit Swiss oder einen Handling-Agenten der Swiss scheinen mir micht zielführend.
    Im übrigen würde ich Dir als Unternehmer auch nicht in meine internen Buchungsunterlagen Einblick gewähren. Du würdest einen Verweis bekommen, dass Du einen Vertrag mit dem Reisebüro über die Zustellung des Tickets geschlossen hast und ev. Schadensersatz dort geltend machen solltest.
     
  11. fly2006

    fly2006 Silver Member

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    - Duplikat - Sorry
     
  12. fly2006

    fly2006 Silver Member

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    Ich sehe das wie Selenum, du musst Dich an Dein Reisebüro halten.
     
  13. carlo

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    Das sehe ich anders.

    Das Ticket wurde ausgestellt und befand sich am Flughafen, nur im "falschen" Terminal. Hätte es nicht existiert, hätte SWISS auch keine Erstattung gezahlt.

    Nun war hopi gezwungen, ein wesentlich teureres Ticket zu erwerben. Durch den höheren Kaufpreis ist ihm ein finanzieller Schaden entstanden, den derjenige ausgleichen muß, der für die ordnungsgemäße Hinterlegung am Flughafen zuständig war.

    Wenn das Reisebüro die vereinbarte Hinterlegung nachweisen kann, wovon nach Schilderung der Dinge auszugehen ist, bleibt der Schwarze Peter an der SWISS hängen.


    Gruß carlo [​IMG]
     
  14. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Hallo Carlo,
    da sind wir ja einer Meinung. Das Reisebüro ist für die ordnungsgemässe Hinterlegung zuständig. Insofern haftet es gegenüber dem Kunden, kann sich jedoch schadlos halten an Swiss, wenn sie ein Verschulden von Swiss nachweisen können.
    Beste Grüße
    Selenum
     
  15. rainer1

    rainer1 Diamond Member

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    bleibt immer noch der ominöse manipulationsvorwurf zu klären und im raume.....
     
  16. carlo

    carlo Gold Member

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    Und wenn das nicht klappt, reicht´s immer noch für einen öffentlich geförderten Lebensberatungsverein...


    Gruß carlo [​IMG]
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Vielen Dank

    für Eure rege Teilnahme an meinem Thread. Die Sache ist wirklich dubios. Ich möchte Euch gerne einen Einblick in die Korrespondenz von SWISS geben:

    …Am Tage Ihres Abfluges erschienen Sie am Schalter im Terminal 2 um Ihren Flugschein abzuholen. An diesem Schalter war aber gar kein Ticket für Sie hinterlegt. Die Mitarbeiterin konnte Ihre Reservation überdies keine gültige Ticketnummer entnehmen. Für die Erstellung eines so genannten „Lost Documents“ fehlten die nötigen Angaben, sodass ein solches nicht ausgestellt werden konnte. Auch nach Rücksprache mit dem Servicecenter und Lufthansa konnte kein zufrieden stellendes Ergebnis für Sie erzielt werden. Es wurde Ihnen daher von Lufthansa empfohlen, ein neues Ticket zu erwerben…

    Soweit ein Ausschnitt aus dem Orginalschreiben der SWISS. Im Übrigen wurde mir nicht von Lufthansa ein neues Ticket empfohlen, sondern die SWISS Mitarbeiterin und das Servicecenter machten dies zur Bedingung. Das Reisebüro nimmt dazu wie folgt Stellung:

    … Wie bereits damals telefonisch erwähnt, werden bei Swiss alle Buchungen die KEINE automatisiert ausgestellte Ticketnummer enthalten vom System automatisch storniert. Da die Buchung am Abreisetag noch vorlag, muss diese also für die Airline lesbar gewesen sein. Die Buchungshistorie bestätigt dies. Am xx.xx.07 wurde das Ticket ausgestellt und mit eben jener geforderten Automatisierung die Ticketnummer in Form eines SSR an die Airline weitergeleitet und abgerechnet…

    Die Buchungshistorie wird mir, da in Papierform, per Post nun zugesandt (vom Reisebüro). Ach ja ich vergaß, der Schalter am Terminal 1 bestätigte noch per Fax einen Tag nach meinem Abflug, dass niemand das Ticket abgeholt hatte.

    Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass mir die ordnungsgemäße Hinterlegung des ersten Tickets schriftlich bestätigt wurde, einmal vom Reisebüro und vom Schalter in Terminal1!! Anscheinend korrespondieren Terminal 1 und 2 nicht mehr miteinander. Ich habe das Gefühl, dass wird noch eine nette Schlammschlacht. :)
     
  18. 08/15 PAX

    08/15 PAX Platinum Member

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    Re: Vielen Dank

    ... in welcher der Klaeger die Beweislast traegt.
     
  19. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Nun wenn das Ticket am Terminal 1 hinterlegt war und Du versucht hast es am Terminal 2 abzuholen, sieht es mit Schadensersatz aus meiner Sicht schlecht aus. Insbesondere wenn Du vom Reisebüro eine schriftliche Bestätigung hast, dass das Ticket an Terminal 1 liegt, ist sowohl das Reisebüro als auch Swiss aus der Haftung, das Du ja an Terminal 2 warst.
     
  20. Guest

    Guest Guest

    @Selenum

    Sorry, von mir falsch formuliert.
    Vom Reisebüro hatte ich nur die Bestätigung, dass das Ticket in München am SWISS Schalter hinterlegt war. Keine Information ob im Terminal 1 oder 2. Die Bestätigung darüber, dass das Ticket überhaupt existierte, kam vom Terminal 1 Schalter, aufgrund meiner Recherche einen Tag nach meinem Abflug.

    Außerdem bitte nicht das wichtige Faktum übersehen. Die Buchungshistorie weisst eine Ticketnummer aus (von SWISS automatisch generiert). SWISS aber behauptet diese Ticketnummer im eigenen Buchungssystem nicht gehabt zu haben.
    Das läst für mich nur folgende Optionen zu:
    - die Buchungshistorie ist falsch;
    - die SWISS Mitarbeiterin wusste nicht mit dem Buchungssystem umzugehen;

    Oder sollte es hier noch eine weitere Möglichkeit geben? Ich lerne gerne dazu :wink:
     

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