Wer haftet nach EU VO 261 bei "Marketingflugnummern"?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von ua_late84, 25. Mai 2014.

  1. ua_late84

    ua_late84 Newbie

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    Hallo Forum,

    Habe bei LH Flug in die USA gebucht, laut LH Electronic Ticket Hinflug "Flug LH90XX* operated by United Airlines", durchgeführt also von United als als UA902, Rückflug ganz "normal" von LH durchgeführt.

    Der UA Hinflug hatte eine Verspätung von 20h: nach dem Verlassen das Gates auf dem Weg zur Runway angehalten, technische Probleme, 3 h (!) auf Außenposition gewartet, während ein neuer Drucksensor gesucht und gefunden wurde, dann plötzlich Abbruch, Transfer zum Hotel und am nächsten Morgen geflogen.

    Habe mich wegen Ausgleichsanspruch nach EU VO 261 Art 7 an LH gewendet. Freundliche Antwort, dass es sich um eine "Marketingflugnummer" handelt, und nur die ausführende Gesellschaft genau prüfen kann was Sache war, deshalb habe man die Anfrage an UA weitergeleitet.

    Antwort on UA aus USA: Textbaustein-Brief auf Englisch, der in keiner Weise auf die Besonderheiten dieses Fluges eingeht, keine Referenz auf Flugnummer, allgemeiner Hinweis auf Problem "beyond our control" und dass wegen Unterbringung im Hotel kein Anspruch nach Verordnung 261 besteht. Da werden wohl bewusst Ausgleichsansprüche nach Art 7 und Betreuungsleistungen nach Art 9 verwechselt. Dabei war noch ein Travel Voucher, auf dem man bestätigen soll, dass alle Ansprüche abgegolten sind (mach ich natürlich nicht).

    Nun meine Frage: Kann die LH sich hier mit der Weiterleitung an UA aus der Verantwortung stehlen? Oder hat sie als mein Vertragspartner, unabhängig von wem sie den bei ihr bezahlten Flug letztendlich durchführen lässt, die Leistungen nach VO 261 zu erbringen? Schließlich hat LH ja auch mein Geld erhalten.
    Besten Dank schon mal!
     
  2. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wenn du deinen Flug im Reisebüro buchst, bei wem bezahlst du dann ?

    Ok, zweite Frage: Wenn dir dann das gleiche passiert, wer trägt dann die Verantwortung ?
     
  3. AirBär

    AirBär Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das hast Du (mal wieder) sehr schön erklärt.:mrgreen:
     
  4. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Ansprüche gem. der VO (EG) 261/2004 sind immer an das 'ausführende Luftfahtunternehmen' zu richten, in diesem Fall UA.
     
  5. helge610

    helge610 Gold Member

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    LH stiehlt sich hier nicht aus der Verantwortung, sie sind schlichtweg nicht in der Verantwortung. EU-Claim o. ä. beauftragen gegen UA vorzugehen
     
  6. Gerdi

    Gerdi Silver Member

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    @ ua_late84,
    Warum meldest du dich hier 2 mal an und stellst in abgespeckter Weise die gleiche Frage :!:
     
  7. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Das machen Trolle manchmal so :roll:
     
  8. ua_late84

    ua_late84 Newbie

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    Danke an alle für die Antworten.
    1. Habe gelernt, dass in diesen Fall UA verantwortlich ist. Was ich jetzt nicht verstehe, ist dass die Anwaltshotline meiner RSV meinte, ich solle mich an LH wenden und die könnten sich ja im Innenverhältnis bei UA schadlos halten. Aber das werde ich mit denen direkt nochmal klären.
    2. @Gerdi: Ich habe mich nur einmal angemeldet.
     
  9. Amigo_Azul

    Amigo_Azul Entdecker

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    Die Fluggesellschaft hat doch dafür Sorge zu tragen dass ihr Fluggerät sicher betrieben werden kann. Wenn ihr 20h Delay hattet ist das doch die Schuld von UA, LH kann doch dafür nichts. Die können ja nicht zu UA laufen und sagen sie sollen ihre Flugzeuge mal besser warten, nur weil sie Codeshares auf deren Flüge verkaufen.
    Vielleicht haben die Anwälte dann nicht wirklich Ahnung die da dran waren. Es gibt doch aber bestimmt welche die sich mit der Materie auskennen.

    BTW: Ich bin auch gerade in einem Rechtsstreit mit UA 3 1/2 Stunden delay wegen Maintenance. Die haben mir einen $75 Voucher geschickt und gedacht damit ist die Sache ok. Anscheinend zahlen die nicht so gerne, also kann es etwas dauern bis du dein Geld bekommst, falls sie zahlen...
     
  10. ua_late84

    ua_late84 Newbie

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    @Amigo_Azul: Danke für die Info. Wenn wir gerade bei Rechtsstreit mit UA sind: lässt Du den Schriftverkehr über die Adresse in den USA laufen? Ich habe das dumpfe Gefühl, dass sie Briefe aus Europa nicht wirklich ernst nehmen. Ich habe (nicht auf der UA Seite) nur eine deutsche Anschrift von UA gefunden:
    ---> Refunds, Fax: +49 (0) 69 60502598, Address:, Darmstädter Landstr. 125, D-60598 Frankfurt
    Werde morgen mal auf den UA Unterforum hier suchen...
     
  11. Amigo_Azul

    Amigo_Azul Entdecker

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    Also ich habe denen auf dem Kontaktformular auf der United Seite geschrieben und dann kam ein Brief aus Texas von dem Customer Relations Department. Das nach Frankfurt zu schicken bringt glaub ich nicht wirklich viel. Da sitzt eine Stationsleitung von United die das wahrscheinlich auch nur nach Texas weiterleitet. So kenne ich das zumindest. Die Stationsleitung in Frankfurt kann da keine Entscheidungen drüber treffen. Die Adresse ist
    United Airlines
    Customer Care Department
    NHCCR
    900 Grand Plaza Drive
    Houston, TX 77087

    United States of America

    Wünsch dir viel Glück, mir wollen sie die 600 Euro nicht zahlen...
     
    Schlesinger gefällt das.
  12. helge610

    helge610 Gold Member

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    Bei UA halte ich es nicht für sinnvoll den Anspruch selbst durchsetzen zu wollen, die lassen Dich am langen Arm verhungern. Rechtschutzversicherung macht nur Sinn bei wirklichen Fachanwälten für das Thema. Ich würde EU-Claim o. ä. die 25-30% abtreten und gut.
     
  13. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Hier halte ich einen entsprechenden Ausgleichsanspruch in der Tat einmal für gerechtfertigt.
    Allerdings bin auch ich überrascht, dass man sich mit einem solchen Anspruch nicht an seinen Vertragspartner, nämlich die Ticketverkaufende Airline wenden sollte, die sich ihrerseits entsprechende Ansprüche von der von ihr beauftragten Airline (eigentlich der Airline, bei der sie ein Sitzkontingent vertraglich abnimmt) entschädigen lassen müsste, so dass sie dann in Zukunft auch derlei Aufwendungen in ihre Überlegungen zur Erneuerung von Codesharevereinbarungen einfliessen lassen müsste.
     
  14. ua_late84

    ua_late84 Newbie

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    Nachdem ich diesen Thread eröffnent habe, kann ich nun auch erzählen wie die Sache ausgegangen ist.

    Sämtliche Briefe, die ich selbst an UA geschrieben habe, bzw. die teilweise auch über LH an UA weitergeleitet wurden, wurden recht arrogant zurückgewiesen, weil es sich angeblich um höhere Gewalt gehandelt habe (realer Sachverhalt ist im ersten Post dieses Threats beschrieben).
    Im letzten Brief meinte UA sogar recht dreist, nun die Kommunikation zu diesem Thema einzustellen und nicht mehr zu antworten.

    Habe dann überlegt, ob ich über meine RSV einen Anwalt beauftrage (um die volle Erstattung zu erhalten), oder über EUclaim (mit ca. 25% Abzug wegen der Provision).

    Da mir EUclaim besser mit der Thematik vertraut erschien, habe ich mit meiner RSV vereinbart, über EUclaim vorzugehen, aber die Provision im Erfolgsfalle zu 50% von der RSV erstatten zu lassen, bin langjähriger Kunde :) und das Risiko für RSV ist gleich Null.

    Ab dann ging es sehr zügig:
    Daten bei EUclaim eingegeben, Anwaltsvollmachten unterschrieben, die haben zunächst einen (Standard-)Brief mit den Auszügen aus der Flugdatenbank an UA gesendet und eine Frist gesetzt, Antwort UA war wie erwartet: Ablehnung.

    Dann Klageentwurf gestellt, mir zur Durchsicht gegeben, und beim AG Frankfurt eingereicht.
    Nach 4 Wochen bekam ich das "Anerkenntnisurteil", ohne mündliche Verhandlung, in dem für Recht erklärt wurde, dass UA zu zahlen hat :)
    UA hat darauf sofort die "vollumfängliche Anerkenntnis der Klageforderung" bestätigt, mit eimem m.E. Copy-Paste-Fehler im Brief, der darauf schließen lässt, das genau dieser Anerkenntnis-Text in anderen Verfahren auch verwendet wurde.

    Lange Rede kurzer Sinn: EUclaim hat das profimäßig gemacht, ich war jederzeit über den aktuellen Stand informiert, Provision haben sie sich redlich verdient, und 50% davon hat dann ja auch die RSV gezahlt :)
    Was habe ich daraus gelernt: Es scheint zumindet bei UA die Strategie zu sein, den Kunden abzuwimmeln, und erst vor Gericht einzulenken - ist in Summe wahrscheinlich günstiger, weil nicht jeder die Nerven hat...

    In diesem Sinne noch einen schönen Sonntag.
     
  15. ua_late84

    ua_late84 Newbie

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    Nachdem ich diesen Thread eröffnent habe, kann ich nun auch erzählen wie die Sache ausgegangen ist.

    Sämtliche Briefe, die ich selbst an UA geschrieben habe, bzw. die teilweise auch über LH an UA weitergeleitet wurden, wurden recht arrogant zurückgewiesen, weil es sich angeblich um höhere Gewalt gehandelt habe (realer Sachverhalt ist im ersten Post dieses Threats beschrieben).
    Im letzten Brief meinte UA sogar recht dreist, nun die Kommunikation zu diesem Thema einzustellen und nicht mehr zu antworten.

    Habe dann überlegt, ob ich über meine RSV einen Anwalt beauftrage (um die volle Erstattung zu erhalten), oder über EUclaim (mit ca. 25% Abzug wegen der Provision).

    Da mir EUclaim besser mit der Thematik vertraut erschien, habe ich mit meiner RSV vereinbart, über EUclaim vorzugehen, aber die Provision im Erfolgsfalle zu 50% von der RSV erstatten zu lassen, bin langjähriger Kunde :) und das Risiko für RSV ist gleich Null.

    Ab dann ging es sehr zügig:
    Daten bei EUclaim eingegeben, Anwaltsvollmachten unterschrieben, die haben zunächst einen (Standard-)Brief mit den Auszügen aus der Flugdatenbank an UA gesendet und eine Frist gesetzt, Antwort UA war wie erwartet: Ablehnung.

    Dann Klageentwurf gestellt, mir zur Durchsicht gegeben, und beim AG Frankfurt eingereicht.
    Nach 4 Wochen bekam ich das "Anerkenntnisurteil", ohne mündliche Verhandlung, in dem für Recht erklärt wurde, dass UA zu zahlen hat :)
    UA hat darauf sofort die "vollumfängliche Anerkenntnis der Klageforderung" bestätigt, mit eimem m.E. Copy-Paste-Fehler im Brief, der darauf schließen lässt, das genau dieser Anerkenntnis-Text in anderen Verfahren auch verwendet wurde.

    Lange Rede kurzer Sinn: EUclaim hat das profimäßig gemacht, ich war jederzeit über den aktuellen Stand informiert, Provision haben sie sich redlich verdient, und 50% davon hat dann ja auch die RSV gezahlt :)
    Was habe ich daraus gelernt: Es scheint zumindet bei UA die Strategie zu sein, den Kunden abzuwimmeln, und erst vor Gericht einzulenken - ist in Summe wahrscheinlich günstiger, weil nicht jeder die Nerven hat...

    In diesem Sinne noch einen schönen Sonntag.
     
  16. ua_late84

    ua_late84 Newbie

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    oops, sorry für den Doppelpost, dicke Finger...
     
  17. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Kostengünstiger wäre es auch geworden, wenn man einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seier Interessen beauftragt hätte, denn dann hätte UA auch dessen Kosten übernehmen müssen.

    Ebenfalls kostengünstiger wäre es geworden, wenn man sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. gewandt hätte. Näheres dazu sh. Hier: http://fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html


    'Geschätzt 40.000 Urteile werden in Deutschland jährlich zum Thema Flugverspätung gesprochen. Da die Rechtslage klar ist, gewinnen fast immer die Passagiere!' Quelle: daserste. 'Beim Amtsgericht Rüsselsheim liegen allein gegen Condor 2400 Klagen vor. Richter sind genervt ob der Klagen-Plage, die die systematischen Flugverspätungen des Ferienfliegers nach sich ziehen. „Im Normalfall verlieren wir solche Verfahren nicht“, so Rechtsanwalt Hopperdietzel.' Quelle: Wirtschaftswoche

    'Für einen Heraklion-Flug der Steinmanns gibt es inzwischen mehr als zehn Gerichtsurteile. Alle zugunsten der Passagiere. Die Steinmanns wenden sich wieder an Condor, doch ohne Erfolg.

    Doch Condor hält das für ganz normal. In einer Stellungnahme an PLUSMINUS erklärt das Unternehmen: "Jeder Fall wird einzeln geprüft. Im Zweifelsfall wird eine gütliche Einigung mit dem Passagier angestrebt."

    Zehn Urteile reichen offenbar noch nicht für eine gütliche Einigung. Condor zwingt die Steinmanns, tatsächlich ihre Entschädigung als elfte Partei nochmal vor Gericht einzuklagen - für ein und denselben Flug.' Quelle: daserste

    'Die Airlines legen für Passagiere die langen Bearbeitungszeiten und bürokratischen Hürden oft so hoch, dass nur wenige ihre berechtigten Forderungen durchsetzen.

    "Die Fluggesellschaften setzen darauf, dass den Passagieren die Puste ausgeht und die Mehrheit einfach nicht klagt", sagt Sabine Fischer-Volk, Reisrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.' Quelle: Die Welt

    @ua_late84: Gratulation(!) und danke für die Rückmeldung!
     

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