Wer ist mein Ansprechpartner für die Erstattung der Steuern?

Dieses Thema im Forum "Airberlin" wurde erstellt von tunix2000, 16. August 2012.

  1. tunix2000

    tunix2000 Entdecker

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    Hallo Forums-Mitglieder,

    sicher könnt Ihr mir meine Frage kurz und bündig beantworten: Ich hatte am 03.08. einen Flug für 6 Personen mit AB von STR nach HAM gebucht und einer meiner Mitreisenden konnte den Flug nicht antreten. Gebucht hatte ich die Tickets über Airline Direct. Nun könnte ich doch eigentlich für den ausgefallenen Fluggast die Rückerstattung der Steuern und Gebühren einfordern, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich habe mich diesbezüglich auch an AB gewandt, die mich aber an Airline Direct verwiesen haben. Als ich dann Airline Direct meine Bitte nach Erstattung der Steuern und Gebühren vorgetragen habe, bekam ich zur Antwort, dass eine Änderung des Flugscheins gegen eine Gebühr von 50,- Euro (steht so auch in deren AGBs) vorgenommen werden könne, dann aber der erstattbare Betrag i. H. v. 22,- Euro aber aufgebraucht sei.

    Aber ich will doch den Flugschein gar nicht ändern und ist eigentlich tatsächlich Airline Direct mein Ansprechpartner? Es geht doch nur um die vorausbezahlte Steuer und die Flughafengebühr, die ja in dem Fall gar nicht angefallen waren. Oder liege ich da falsch?

    Viele Grüße,
    tunix2000
     
  2. miles-and-points

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    Ansprechpartner

    3x Ja.
     
  3. teddybaxter

    teddybaxter Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Re: Ansprechpartner

    Bloss bleibt - nachdem Air Berlin 25 EUR Gebühren für die Rückerstattung der 22 EUR verrechnet - nix mehr übrig :lol:
     
  4. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Re: Wer ist mein Ansprechpartner für die Erstattung der Steu

    Airline Direct ist als Vermittler von Flügen mit Air Berlin zu offiziellen Tarifen rechtlich nicht verpflichtet, die Erstattung der Steuern und Gebühren bei Nichtantritt abzuwickeln. Wenn sie es dennoch machen wollen, sind sie berechtigt, dafür ein Entgelt lt. den bei der Buchung akzeptierten AGB zu erheben. Ob dabei 50 Euro fair sind, ist eine ganz andere Frage.

    Air Berlin als Vertragspartner bei der Flugbuchung zu einem offiziellen Tarif muss die Erstattung abwickeln, darf dafür aber rechtlich – wenn so lt. anerkannten Beförderungsbedingungen vorgesehen- ebenfalls ein Entgelt berechnen (Lufthansa macht das bei Tickets zu Preisen bis 150 Euro). Ob bei Steuern und Gebühren in Höhe von 22 Euro ggfs. unter Abzug eines Bearbeitungsentgeltes noch was übrig bleibt, erscheint fraglich.
     
  5. tunix2000

    tunix2000 Entdecker

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    Re: Wer ist mein Ansprechpartner für die Erstattung der Steu

    Wow, vielen Dank für die schnellen Antworten. Also sollte ich mich von Air Berlin nicht einfach so an Airline Direct abwimmeln lassen. Die 25,- Euro, die Air Berlin als Bearbeitungsentgelt für Stornierungen und Erstattungen lt. AGB veranschlagt, sind natürlich höher, als der erstattbare Gebührenanteil von 22,- Euro. Allerdings könnte ich ja wenigstens noch versuchen, den Nachweis anzutreten, dass das angemessene Bearbeitungsentgelt wesentlich niedriger als das pauschalierte ist. Das hört sich jetzt vielleicht alles ein wenig kleinkariert an. Aber ich habe, da wir uns bei der Buchung mit dem Termin noch nicht ganz einig waren, für morgen Abend nochmal 6 Flüge zu den selben Konditionen gebucht, die wir natürlich komplett nicht antreten und mir geht es einfach gegen den Strich, dass die dann die 132,- Euro auch einfach so einsacken und vielleicht sieht Air Berlin ja doch ein, dass eine Überweisung von 132,- Euro keine 150,- Euro Bearbeitungsentgelt verursachen kann. Wobei mir ja der erstattbare Gebührenanteil bisher nur von Airline Direct mitgeteilt wurde. Er ist weder auf der Rechnug ausgewiesen (dort sind 43,- Euro als Steuern / Gebühren aufgeführt) noch hat ihn mir AB bisher genannt.

    Jedenfalls vielen Dank für Eure Antworten,
    tunix2000
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ansprechpartner für Erstattung

    Dann drücken wir Euch mal ganz fest alle Daumen.
     
  7. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Re: Wer ist mein Ansprechpartner für die Erstattung der Steu

    Noch 'n Tipp: Kläre doch mal, ob bei der Online-Flugbuchung die Beförderungsbedingungen von Air Berlin mit 25 Euro Entgelt für Erstattungen von Steuern und Gebühren überhaupt anerkannt worden sind. Das ist keineswegs selbstverständlich! Wenn nicht, müsste Air Berlin die Steuern und Gebühren o h n e Bearbeitungsentgelt erstatten.
     
  8. tunix2000

    tunix2000 Entdecker

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    Re: Wer ist mein Ansprechpartner für die Erstattung der Steu

    Ok, nochmals vielen Dank. Mal schauen, ob da noch was bei rumkommt...

    Viele Grüße,
    tunix2000
     
  9. djrj

    djrj Entdecker

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    Re: Wer ist mein Ansprechpartner für die Erstattung der Steu

    Ich habe das gleiche Problem mit einem Flug heute (16.08.2012) mit LH von BUD nach DUS, den ich nicht antreten kann.
    Muss ich im Vorfeld (jetzt) stornieren?
    Also bei Airlinedirect , nicht bei der LH?
    Ist es schon mal jeamdem gelungen nachzuweisen, dass 50 Euro Stornogebühren nicht angemessen sind, so dass ich darauf verweisen kann?
    Der Flug ist nahezu ausgebucht
     
  10. telefoni2

    telefoni2 Co-Pilot

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    Re: Wer ist mein Ansprechpartner für die Erstattung der Steu

    Also, zumindest was die 25 Euro Bearbeitungsentgelt von AB betrifft, gibt es bereits ein Urteil des LG Berlin, das von der Verbraucherzentrale erstritten wurde:

    http://www.vzbv.de/8801.htm

    AB hält die 25 Euro trotzdem ein. Ein diesbezüglicher Fall (es wurden 2 x 25 Euro für die Erstattung der Drittsteuern und Gebühren für ein Ticket mit 2 Personen einbehalten) wird derzeit von mir mit Hilfe eines Anwalts (Klage in Vorbereitung) geklärt, nachdem die Airline die Erstattung weiterhin ablehnt.
     
  11. tunix2000

    tunix2000 Entdecker

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    Hallo zusammen,

    ich wollte nur mal nachtragen, was im Endeffekt bei der Geschichte rausgekommen ist: Am 14.10.2013 hat das Amtsgericht Charlottenburg Air Berlin zur Erstattung der Steuern und Gebühren in Höhe von 155,26 Euro zuzüglich Verzugszinsen sowie Erstattung der Mahn- und Kosten des Gerichtsverfahrens verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision ist aufgrund des Streitwerts nicht zugelassen.

    Hat allerdings eine Weile gedauert :eek:

    Viele Grüße,
    tunix2000
     

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