zoll für eu-ausländer

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von bassi, 17. November 2013.

  1. bassi

    bassi Einsteiger

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    hallo,

    mir ist eigentlich aus der logik heraus völlig klar, dass wenn ein schweizer staatsbürger in z.b. FRA landet und mit dem auto in die schweiz fährt, er in FRA nicht durch den roten kanal gehen muss um irgendetwas zu verzollen. verzollen müsste er doch erst beim grenzübertritt von D nach CH beim CH-Zoll (wo nebenbei gesagt die Einfuhr-Ust auch um die Hälfte niedriger ist).

    Trotzdem wollten wir ganz sicher gehen und haben vor dem abflug 2 unterschiedliche zollbeamte in FRA gefragt, die beide (unabhängig voneinander) felsenfest meinten, dass man einkäufe (aus den USA) als schweizer sehr wohl hier vorweisen und verzollen muss.
    das wäre doch völlig unsinnig, warum soll man als schweizer, der weder in D noch der EU steuerpflichtig ist, irgendetwas in D verzollen, nur weil er zufällig hier landet? letztendlich waren wir sowieso unter der freigrenze und es hätte auch keinen sinn gemacht dort zu diskutieren oder mit denen lang und breit über steuerrecht zu reden.

    vielleicht gibt es aber hier steuerexperten, die mir bestätigen können, dass meine meinung zu diesem thema wirklich richtig ist :) und die dt. zollbeamten bei ihrer ausbildung einfach nur nicht aufgepasst haben :)
     
  2. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wenn Du in die EU einreist, gelten auch die EU Freimengen und Steuersätze.
    Es ist vollkommen Wurscht, ob Du die Absicht hast in die Schweiz weiterzureisen. Die Beamten hatten also vollkommen Recht.
     
  3. xmitter

    xmitter Bronze Member

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    Kurzform:
    Du musst selbstverstaendlich deine Waren in FRA anmelden.
    Allerdings musst du als Schweizer ersteinmal nichts zahlen, wenn du nur auf Durchreise bist und vor hast, die Waren in die Schweiz einzufuehren.
    Du musst dem Deutschen Zoll dann bei der Ausreise aus D ( z.b. Grenzuebergang D - Schweiz ) deine Waren nochmals vorzeigen, was dann entsprechend
    durch den Zoll belegt wird ( Ausfuhrbescheinigung ) und du dies dann dem Zoll in FRA mitteilst. Dann entstehen dir keinerlei Kosten in D.
     
  4. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Danke für die Info. Ich dachte, dass die Ware zunächst in FRA verzollt werden muss und bei der Ausreise dann die Zollgebühren und Steuern wieder erstattet werden.
    Anyhow: eine Anmeldung der Ware ist auf jeden Fall notwendig.
     
  5. DaTaD

    DaTaD Gold Member

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    Ich bin auch der Meinung, dass du ersteinmal Zölle verrichten musst, diese aber dann bei Ausreise unter Vorlage der entsprechenden Dokumente erstattet bekommst.
     
  6. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Genau. Woher sollen die Beamten in FRA denn wissen, ob der Pax auch wirklich weiter in die Schweiz reist und nicht in D bleibt bzw. die Mitbringsel nicht einfach Freunden oder Verwandten in D gibt.
     
  7. DaTaD

    DaTaD Gold Member

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    So ist es.

    Es wird ja quasi die Mehrwertsteuer erhoben und eben auch diese kann man sich unter Vorlage der Gegenstände und Belege bei der Ausfuhr aus der EU wiederholen.
     

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