Danke für den Hinweis, A340. Leider gibt der Artikel keine Auskunft darüber, warum der Zug verspätet am Flughafen ankam. Ist der Reiseveranstalter auch dann verpflichtet, die Mehrkosten zu übernehmen, wenn die Verspätung auf Grund von Suizid, Störungen im Betriebsablauf, Defekt an der Lok etc. eintritt? Oder ist das dann höhere Gewalt bzw. der Einfluss dritter? Viele Grüße
Bei einem Reisevertrag kannst Du die "höhere Gewalt" vergessen. Der Reiseveranstalter haftet. Deshalb werde ich in Zukunft, wenn LH "touristsiche Angebote" verstärkt anbietet, mit Vergnügen einen Flug und eine Hotelübernachtung buchen. :idea:
Es spielt hierbei keine Rolle warum der Zug zu spät kam. :arrow:http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1286213
Danke für den Hinweis. Aus Kundensicht natürlich sehr zu begrüssen. Objektiv betrachtet muss ich aber feststellen, dass die zuständigen Richter wieder mal völlig weltfremd entschieden haben. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass der Eindruck erweckt wurde, dass der Reiseanbieter den Transport als Eigenleistung anpries. Selbst einem ungebildeten Otto Normalverbraucher ist klar, dass die Bahn eben die Bahn und nicht das Reisebüro XY ist. Diese Richter sollte man auf den Mond schiessen für soviel Dummheit!
Das sehe ich (wie die Richter des Bundesgerichtshofs) anders: Bei einer Pauschalreise gehören (von Ausnahmen abgesehen) der Transferbus und das Hotel auch nicht dem Reiseveranstalter. Trotzdem muss er für Mängel beim Transfer und bei der Unterbringung haften. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass der Reiseveranstalter für Mängel bei den im Gesamtpreis enthaltenen Bahnfahrten zum und vom Flughafen ebenfalls haftet, auch wenn ihm die Bahn nicht gehört. Deshalb ist Deine Urteilsschelte unbegründet.
Haben gerade eine Reise mit Jahn Reisen inkl. Zug zum Flug nach Colombo gemacht. Hier ist der ICE auf der Rückfahrt 90min verspätet gewesen. Im Zug wurden Formulare für die Entschädigung ab 60 Minuten verteilt. Auf die Frage ob "Zug zum Flug"-Kunden auch Anspruch auf Entschädigung haben, wußte die Bahnmitarbeiterin keine Anwort. Kann jemand helfen, ob ich meine Ansprüche an Jahn Reisen oder DB stellen muss, um eine geringe Entschädigung zu erhalten? Danke+Gruß Florian
grundsaetzlich hast du ja eine gueltige fahrkarte, also anspruch auf entschaedigung durch die DB. die entschaedigungssumme wird ja anteilig vom fahrpreis berechnet, auf welcher grundlage (preis) das rail&fly angesetzt wird, k.A.