Hallo zusammen, bei meinem Iberiaflug von Valencia über Madrid nach Düsseldorf gestern wurde das Gepäck von mir und meiner Freundin in Valencia gelassen, da in dem Flugzeug angeblich kein Platz mehr war. Dies wurde uns erst bei der Anzeige für verlorenes Gepäck in Düsseldorf mitgeteilt. Dummerweise waren die Autoschlüssel im Koffer drinnen. Da meine Freundin aus beruflichen Gründen unbedingt heute morgen in Oldenburg sein musste, haben wir uns von meinen Eltern abholen und fahren lassen, das Auto muss ich nun mit dem Ersatzschlüssel und der Bahn abholen fahren. Stehen mir für diese Ausgaben Schadenersatzleistungen zu für Benzin und Bahntickets etc? Die Koffer sollen übrigens erst am Mittwoch zu unserer Wohnung geliefert werden. Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte. Schöne Grüsse, Guido
Hallo,- das ist tatsächlich fūr dich dumm gelaufen,- aber die Kosten wird Iberia dir wohl kaum ersetzen. Wertgegenstände, und dazu zählen nun mal auch die Autoschlüssel, gehören immer ins Handgepäck,- in dem Fall sogar in die Hosentasche.
Ich nehme mal an , das es die erste Flugreise war . Wichtige Dinge wie Schlüssel , Medikamente u.s.w. gehören ins Handgepäck.
Es geht noch mehr so: http://www.vielfliegerforum.de/air-...-verspaetet-leihwagenkostenerstattung-389942/
hm, okay, auf so etwas muss man erstmal kommen, die schlüssel in den koffer zu packen ist genauso dämlich wie den reisepass in den koffer zu packen. sachen gibts.........
Wichtige Unterlagen und Gegenstände gehören ins Handgepäcks! Siehe hierzu auch Beschluss OLG Frankfurt am Main · Beschluss vom 25. Juni 2012 · Az. 16 U 66/12. Zitat aus dem Urteil: 'Nach allgemeiner Ansicht ist ein Schadensersatzanspruch aus Art. 17 Abs. 2, 18 MÜ ausgeschlossen, wenn ein wesentliches Mitverschulden des Reisenden vorliegt, das darin begründet ist, dass dieser wertvolle Gegenstände oder wichtige Unterlagen ins aufgegebene Reisegepäck statt ins Handgepäck oder im persönlichen Gewahrsam verstaut (Amtsgericht Baden Baden, RRa 1999, 216 für Schmuck; Amtsgericht Charlottenburg, RRa 2009, 293 für Brille im Wert von 1.000 Euro;Amtsgericht Charlottenburg, RRa 2009, 298 für Pocket-PC; Naumann Transportrecht 2010, 415, 416; Reuschle, MÜ, 2. Auflage, Art. 20,Rz. 8; Landgericht Köln, ZLW 1988, 265 für wichtiger Unterlagen;Führich Reiserecht, 6. Aufl., Rz. 1096).'
ich denke überwiegend wurde schon alles gesagt. Ohne dich in irgendeiner Form runter zu machen, oder sonstiges. Leider ist das eine Sache von Eigenverschuldung, also beim nächsten Flug ein bisschen aufpassen und dann kann so ein Fauxpas nicht erneut passieren Liebe Grüße
Genau: das nächste Mal den Autoschlüssel in die Handtasche der Freundin und die Freundin mit Handtasche in den Koffer. Nimm nur vorher den Wohnungsschlüssel und ihr Handy raus, sonst hast Du in Madrid keine ruhige Minute.