Flug nicht von Lufthansa durchgeführt - Erstattung ?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Guest, 19. März 2009.

  1. Guest

    Guest Guest

    Hallo,

    ich habe eine etwas blöde Frage, aber ich konnte leider im Forum bisher keine Antwort darauf finden:

    Ich habe vor 3 Monaten einen Flug von Stuttgart nach Hamburg gebucht und in der Buchungsübersicht wurde mir der Flug als "durchgeführt von Lufthansa" mit dem entprechenden Symbol daneben anzezeigt. Auch in der Buchungsbestätigung steht es so.
    Heute schaue ich in die Buchungsübersicht und mir wird angezeigt, dass der Flug nicht von Lufthansa, sondern von "Contact Air" durchgeführt wird, die ja bekanntlich Lufthansa Regional Partner sind. Ach das Symbol neben dem Flug zeigt nun keinen Lufthansa Flug mehr an, sondern eben Contact Air.

    Ist es erlaubt den Flug einfach von einer Partnerairline durchführen zu lassen oder habe ich die Möglichkeit den Flug zu stornieren oder einen Teil des Flugpreises erstattet zu bekommen ?
     
  2. scrooge

    scrooge Bronze Member

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    Ich frage mich warum Du stornieren willst, so umwerfend ist LH auf der Kurzstrecke nun auch wieder nicht ... Meilen bekommst Du ohnehin dieselben ...

    scrooge
     
  3. farmer83

    farmer83 Silver Member

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    Und wenn du dich in die ersten 10 Reihen setzt hast du sogar riesig Beinfreiheit. Also ich liebe die Fokker 100 8)
     
  4. FlyingFreak

    FlyingFreak Gold Member

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    Lufthansa Regional ist auf einer Strecke wie STR-HAM fast immer gleichwertig mit der "normalen" Lufthansa. Mir wurde auch letztens angezeigt das ein Flug statt mit einer 737 mit einem Cityline Avro durchgeführt wird. Who cares :?:

    Zudem fände ich es sehr interessant mal mit ner F100 zu fliegen als immer mit den Standartgeräten. Wer weiss wie lange die noch fliegen.

    Entschädigung wirst du wohl kaum kriegen, aber wenn du bei der Hotline anrufst und sagts du willst partout nicht mit Contact Air fliegen buchen sie vielleicht auf nen Lufthansa-Flug um.
     
  5. Tirreg

    Tirreg Diamond Member

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    Erstattung wird es keine geben. Steht sicher irgendwo in den AGBs, dass Flüge auch von gleichwertigen (und das sind die LH Regional Partner ja) Partnern durchgeführt werden können. Du kannst ja auch nicht vom Flug zurücktreten, wenn dort statt einen Airbus A320 eine 737 steht...
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Vielen Dank für die Antworten.

    Im Prinzip spielt es ja auch keine Rolle, aber es hat mich halt interessiert ob die Fluggesellschaft das so einfach machen kann.

    Anders wäre es wahrscheinlich wenn auf der Langstrecke statt einer Lufthansa plötzlich eine Aeroflot Maschine dasteht :lol:
     
  7. derkleineFTL

    derkleineFTL Silver Member

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    .... diese frage ist echt peinlich... leute die in buchungsklasse "E" gebucht haben effektiv gerade mal um die 12 € gezahlt haben als reinen FP und glauben nun den dicken reibach zu machen, nur weil das fluggerät geändert wurde. kommst du dir nicht lächerlich vor?

    ich werde morgen auch einfach die tüte haribo zurückgeben zum discounter,weil da plötzlich nur noch 28 grüne bärchen drin waren....
     
  8. boekel

    boekel Platinum Member

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    diese Aussage legt die Vermutung sehr nahe, dass Du noch nie Aeroflot geflogen bist.
     
  9. derkleineFTL

    derkleineFTL Silver Member

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    .... hier liegen noch ganz andere vermutungen nahe .....
     
  10. FlyingFreak

    FlyingFreak Gold Member

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    Das Vollzahler immer noch glauben das sie was besseres sind... :roll:
    Checker82 wollte nur wissen wie seine Rechte in diesem Fall sind. Das wenn man ein bisschen Erfahrung mit Airlines hat, sich die Antwort denken ist eine andere Sache.

    Achja nebenbei: AB fliegt diese Strecke auch.
     
  11. htb

    htb Platinum Member

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    Dein Beitrag ist mehr als peinlich. Zum einen wäre ich überrascht, wenn LH weniger als 12 Euro an Kerosinzuschlag erhoben hätte (und der Kerosinzuschlag wird von LH trotz anderweitiger Gerüchte nicht an Dritte abgeführt), zum anderen ist es bzgl. der vertraglichen Pflichten vollkommen belanglos, wie viel jemand für den Flug bezahlt hat. Interessant finde ich hingegen die Frage, ob LH einfach die durchführende Airline ändern darf, unabhängig davon, ob diese andere Fluggesellschaft nach irgendwelchen Gesichtspunkten "äquivalent" ist. Darauf hat aber bisher noch niemand eine Antwort, die nicht nur aus dem Bauch kommt, gegeben. Dass es konkret in diesem Fall in der Realität nicht wirklich von Belang ist, darüber sind wir sogar zusammen mit dem OP einer Meinung.

    HTB.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Natürlich kann sie das, ist schließlich ein gleichwertiges Angebot innerhalb des Konzerns. Im Domestic-Flug nehmen sich die ganzen LH-Marken ohnehin alle nicht viel.

    Bei Aeroflot hatte ich schon besseres Essen, wäre mir also auch nicht unrecht. Im Übrigen ist dein Vergleich gar nicht so kurios wie du vielleicht denkst, die LH hätte den Flug auch im Codeshare mit einem Star Alliance-Partner durchführen können. Wäre Aeroflot statt bei Skyteam in der Star Alliance wäre das - natürlich rein theoretisch - auch möglich und erlaubt.
     
  13. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Nein, die Fluglinie kann nicht so ohne weiteres die durchführende Airline ändern. Der Fluggast hat ein verbrieftes Recht bei der Buchung zu erfahren welche Airline den Flug tatsächlich durchführt. Deswegen die vielen Sternchen in den Timetables und die genaue Erklärung der Flugnummern-Airline Zusammenhänge.
    Dies ist eine IATA Festlegung und gilt weltweit, also selbst bei den Amis wo Fluggäste eigentlich Recht wenig Rechte haben. Das soll verhindern das der Fluggast letztendlich doch bei einer Airline landet mit der er partout nicht fliegen wollte. Zum verdeutlichen ein aktuelles Beispiel: ich bin mir sicher das tausende von *A Kunden im letzten Jahr plötzlich NICHT mit Spanair fliegen wollten. Deswegen die Informationspflicht vor Buchung. Über deine Rechte bei einer Änderung müsste ich mich erst schlau machen, aber mit Sicherheit könnte man komplett von der Buchung zurücktreten wenn man mit der betreffenden Airline nicht fliegen will. Diese Regelung verhindert bisher das kurzfristige Austauschen von fliegendem Material innerhalb der Airlineverbände.
     
  14. kasi

    kasi Diamond Member

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    Vielen Dank für diesen informativen Beitrag. Fragt sich welcher Beitrag in diesem Thread denn nun wirklich peinlich war? Vielleicht sollte man einfach wieder dazu übergehen, Fragen sachlich zu kommentieren wie mit diesem Beitrag von BER Flyer geschehen ...
     
  15. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Wir duerfen hier nicht vergessen dass auch wenn die ausfuehrende Gesellschaft Contact Air etc ist auf dem Flugzeug oft immer noch LUFTHANSA steht und die Regionalpartner Teil des Lufthansa Verbundes sind.

    Genauso wie in den USA bei UA, da ist SkyWest die Airline aber es ist immer noch United Express (and der Ostkueste gibts noch viel mehr mit recht bizarren Namen wie chatataqa airlines etc).
     
  16. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Ja, bei den kleinen Tochterfirmen wird es sehr speziell. Wenn es sich um eine 100% Tochterfirma handelt die unter dem AOC der Mutter fliegt ( wie wohl Lufthansa City Line ) kann das wohl ok sein, bei Fremdfirmen die zwar unter sagen wir UA/DL/LH Bemalung fliegen und auch ausschließlich für diese Airline tätig sind aber ein eigene Airline Zulassung ( Airline Operating Certificate ) haben wird wohl die Fremdairline Regel greifen. Ohne es genau zu wissen gehe ich davon aus das Contact Air eine eigenständige Airline ist, auch wenn die Flieger in LH Bemalung fliegen.
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Was auf dem Papier steht und in der Praxis bei einem Verstoß dann tatsächlich geltend gemacht werden kann sind zwei paar Schuhe. Es gibt diverse dokumentierte Fälle wo eine Argumentation, warum man nicht mit genau dieser Airline fliegen wollte (wenn sie z.B. Ersatz für eine defekte Maschine war etc. was ja der Hauptfall ist warum eine Airline ausgetauscht wird neben neuer Routengestaltung mit notwendiger Umbuchung der man ja ohnehin aus anderen Gründen widersprechen kann) auf Grund tiefgreifender Subjektivität nicht anerkannt wurde. So lange eine Airline keine bekannten Sicherheitsmängel vorweist sondern einem ein vergleichbarer Standard als Ersatz gestellt wurde, hat man keinerlei Chance auf rückwirkende Ansprüche.
     
  18. Stuttgart301

    Stuttgart301 Gold Member

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    Ich hatte neulich den gleichen Fall. bei LH einen flug mit der Boing 737-500 gebucht ( ich achte beim online buchen immer drauf, welche maschine den flug durchführt) und als ich am gate war und in den Bus gebeten wurde(da ahnte ich es schon) war es eine ATR 72 (propellerflugzeug,klein,eng,laut) von contact air. mich persönlich hat weniger die airline,als das andere flugzeug gestört,denn ich hätte diesen flug nicht gebucht,wenn es mir als ATR-flug angezeigt worden wäre.

    die begründung für die ATR war übrigens,dass die 737 defekt sei. im flieger waren genau 26 paxe.

    ein schalk,wer böses dabei denkt.
     
  19. derkleineFTL

    derkleineFTL Silver Member

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    .... wer spricht von 12 euro kerosinzuschlag???
     
  20. ham7

    ham7 Bronze Member

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    Das ist leider kein Einzelfall, das ist mir auch schon mehrfach passiert. Man sucht sich den Flug nach Jetkomfort aus, aber statt schnell und ruhig und in 10.000 m über den Wolken rumpelt man laut und langsam in 6.000 m in den Wolken durch die Gegend.
     

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