Schadensersatzansprüche

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Don, 14. November 2007.

  1. Guest

    Guest Guest

    Hallo SleepOverGreenland,

    ich wollte mit dem Post nur zum Ausdruck bringen, das sich Schadensersatzansprueche in Deutschland, wenn ueberhaupt, nur mit Hilfe von versierten Fachleuten (Anwaelten) durchsetzen lassen. Ohne Anwalt und ohne nachweisbaren (bezifferbaren) Schaden wird es von Seiten der LH wenig bis nix geben - jede Wette. Ich denke im uebrigen nicht das man, bei einem gebuchten Flug mit einer renomierten Airline eine Verspaetung von 48 Stunden einkalkulieren muss, das muesste gegebenenfall von einem Richter bewertet werden. Wenn du einen Schaden in diesem Fall konkret beziffern und beweisen kannst dann wuerde ich es auf einen Prozess ankommen lassen (lediglich die Kosten fuer erneuerliche Reise werden meiner Meinung nach kaum als Schaden gewertet werden - aber ich bin weder Anwalt noch Richter).
     
  2. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    @sleepovergreenland: wenn mich jemand beauftragt, dann "gehe ich den fall natürlich erstmal an". das muss ich doch im doppelten sinn - aber schon allein deswegen, um die erfolgsaussichten prüfen zu können. wie soll ich das sonst? mit der kristallkugel oder kaffeesatz? und selbstverständlich rate ich dem mandanten ganz oder teilweise von einer weiterverfolgung ab, wenn sich nach meiner kenntnis eine forderung nicht durchsetzen läßt. mache ich fehler, dann hafte ich dafür.

    abgesehen davon, dass es in jedem beruf schwarze schafe gibt (meine lieblinge: handwerker und auch ärzte) würdest du dich wundern, wieviele anwälte immer noch ihre berufsehre sehr ernst nehmen und danach handeln.
    aus langjährigem, eigenem wissen habe ich aber ebenfalls festgestellt, das oft die großen kanzleien - mit weltberühmten namen - die größten abzocker sind und ohne entsprechenden erfolg.

    @ed size: wenn dir ein größerer schaden entstanden ist oder etwa noch entstehen sollte, lass dich in jedem fall von einem guten anwalt beraten. der sollte dir dann auch sagen können, ob und wieviel schadenersatzanspruch du gegen die lh geltend machen kannst. im übrigen ist meine erfahrung, dass selbst außergerichtlich, fundierte schadenersatzansprüche mit anwalt eher und besser durchzusetzen sind, als dies selbst zu versuchen.

    meine meinung zum unprofessionellen handling der (ersatz-)flüge durch die lh hatte ich ja schon geschrieben.
    wenn du deswegen eine neue reise machen mußt und dies belegen oder glaubhaft machen kannst, dann ist das selbstverständlich auch ein zu ersetzender schaden. berichte mal weiter & viel glück (gehört auch dazu :lol: )
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Sehe genau wie du auch wenn ich nicht Anwalt bin, und in der Sache nicht betroffen. Gut zu wissen an wen man sich wenden kann wenn man mal Probleme mit LH hat :D
     
  4. PVG

    PVG Bronze Member

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    Meiner Meinung nach wird sich die LH in so einem Falle kulant zeigen.
    Immerhin trifft dich keinerlei Verschulden, sondern ein Zubringflug der gleiche Airline oder Allianz innerhalb einer Buchungsnummer hat dazu geführt, dass du deinen Flug nicht erreicht hast.
    Genau so wie hier beschrieben würde ich der Airline einen Brief schreiben und erst einmal abwarten, was sie dir anbietet.
    (Die Angestellten am Flughafen sind auf andere Sachen geschult, und können nur in begrenzten Masse Kompensationen anbieten, hören solche Geschichten mehrmals täglich und finden es nicht besonders sensationell).

    Dabei würde ich folgendermassen vorgehen:

    Einfache Schilderung des Vorfalls, keinerlei Schuldzuweisungen und Schadensersatzansprüche (am Besten noch was Positives mitreinschreiben, wie "der Mitarbeiter in der Lounge war sehr bemüht" o.ä., um zu zeigen dass du kein notorischer Nörgler bist).
    Damit wird dein Brief ernst genommen und landet nicht in der Abteilung "Abzocker".
    Auch würde ich erstmal keinen Anwalt einschalten, denn sonst landet deine Beschwerde in der Rechtsabteilung, ganz andere Leute beschäftigen sich damit und prüfen deine Ansprüche laut abgeschlossenen Beförderungsvertrg, der ja nicht viel hergibt.

    Die LH wird dir mit Sicherheit eine Kompensation anbieten.
    Diese würde ich jedoch abwarten, und mir überlegen, ob ich sie annehme.
    Dann kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.
    Schnellschüsse wie " Schadensersatz über 500.000 Euro weil ich denn Vertrag nicht abschließen konnte" würde ich erstmal vermeiden, dann läuft deine Beschwerde auf einer ganz anderen Schiene ( und es ist möglich, dass du weniger oder nichts bekommst), sondern erstmal eine schlichte Schilderung des Sachverhalts (wie oben beschrieben).

    Viel Glück, PVG
     
  5. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    aber hallo, @pvg was haben denn die vertraglichen ansprüche von ed size irgendetwas mit "kulanz" oder abzocke zu tun (glaub aufgrund des anderen beitrags bis zum glaubhaften gegenbeweis, du bist wirklich ein lh-trojaner :lol:) ? kulanz ist doch nur bei "pippikram" interessant, z.b., wenn mein seat knarzt oder die speisekarte "eselsecken" hat.
    hat ed size irgendwo geschrieben, dass er 500.000 euro schadenersatz haben will? hab ich nicht gelesen. :(
    keine frage, natürlich würde ich auch zuerst einen freundlichen brief an lh schreiben, aber mit rechtlicher beratung und ohne zu katzbuckeln oder honig...... :cry:
    wenn ed size berechtigte ansprüche hat, wird sein brief eh in der rechtsabteilung landen. was solls, zwei rechtskundige können sich besser verständigen als einer ohne die kenntniss und einer mit. :wink: ed-size ist ja kein urlaubs-pax sondern geschäftsmann mit durch lh "verpatzten" geschäftsterminen.
    ed size lass dich nicht besäuseln - wirst du auch nicht!
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Hallo Eagle Eye, da hast du was miss verstanden, das ganze ist nicht mein Problem. Ich habe lediglich Anwalt und das genaue beziffern des Schadens empfohlen :wink: Aber sollte ich mal entsprechende Beratung brauchen, ich werd an dich denken :D
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Ich habe da andere Erfahrungen gemacht. War z.B. auf einem F-Flug nach ORD und dann weiter domestic (UA) mit genügend Übergang. Leider gab es ein Versehen/Mißverständnis bei der Herausgabe meines Koffers (bzw. eine Verwechslung, die Geschichte wurde nie aufgeklärt). Auf jeden Fall habe ich meinen Anschluß nicht bekommen und hing dann 6 Stunden in ORD fest. Somit war ein Business-Dinner am selben Abend ausgefallen. Schon am Airport habe ich auf Kulanz Tageszimmer im Hotel und diverse Gutscheine für Speisen und Getränke bekommen. Habe den Fall dann schriftlich und freundlich an LH geschildert. Nach nicht einmal einer Woche kam die Entschuldigung, sowie ein Gutschein für einen beliebigen Flug in BIZ egal wo hin. Dieser war zunächst auf 12 Monate begrenzt. Als ich daraufhin nochmal wegen der zeitlichen Begrenzung nachgehakt habe, wurde dies auf 3 Jahre verlängert. Alles in allem eine sehr kulante Regelung, obwohl mein Schaden nichtmal so groß war. Einen Gutschein im Wert von ca. 5.000 EUR halte ich nicht mehr für Pippikram.
     
  8. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    das finde ich allerdings tatsächlich auch sehr kulant und großzügig - glückspilz. :wink:
     
  9. kasi

    kasi Diamond Member

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    Nun, da LH nicht die Heilsarmee ist, ist es wohl vermutlich nicht kulant oder grosszügig, sondern der Versuch, den Rechtsstreit möglichst günstig beizulegen. Der Sachbearbeiter hätte diesen Ausgleich sicherlich nicht angeboten, wäre er nicht davon ausgegangen, dass LH eigentlich zu einem noch höheren Schadensersatzanspruch verpflichtet gewesen wäre.
     
  10. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    aber wenn er es doch so sieht, dann ist es doch auch i.o..lh freut sich und sleepovergreenland auch, was will man mehr. :)
     
  11. Don

    Don Entdecker

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    kurzes update

    habe von LH ein schreiben bekommen in dem man sich für die unannehmlichkeiten entschuldigt.
    laut LH war der ausfall meines shuttles von ham nach fra aufgrund von technik problemen verspätet (zitat: Da für LH die sicherheit an erster stelle steht) und man weißt jede art von schadensersatzansprüchen zurück.
    zitat

    von unsere seite wurde somit alles für eine ordnungsgemäße flugdurchführung getan. da die flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren maßnahmen ergriffen worden wären, sind wir im vorliegenden fall gemäß EU verordnung 261/2004 von der verpflichtung zu einer ausgleichszahlung oder der zahlung von folgekosten entbunden. ein entschädingungsanspruch besteht somit leider nicht. hierfür bitten wir um ihr verständniss

    zitat ende

    allerdings gesthet mir LH doch tatsächlich eine kostenrückerstattung für meine zusätzlichen taxifahrten und für meine parkgebühren am flughafen (ich mußte ja noch sicherstellen, daß mein koffer wieder auftaucht) zu. € 71,-- wir man mir per verrechnungscheck zusenden.

    bin schon etwas erschüttert wie LH hier mit langjährigen SEN`s umgeht (auch als nicht SEN wäre ich erschüttert).

    werde jetzt, sobald ich wieder etwas zeit habe, noch einen anlauf der freundlichen art unternehemen und dann in zweifelsfall wohl doch rechtlichen beistand bemühen müssen.
    naja LH scheint es nicht nötig zu haben vielflieger bei der stange zu halten, zumal meine tickets meißt full felxible sind und ich somit auch immer mit die teuersten bizz tickets erwerbe.
    wenn ich dann sehe, daß man mit AF oder BA deutlich günstiger in meine destinationen kommt, frage ich mich doch ernsthaft, ob ich nicht mal einfach auf eine andere allianz umsteigen sollte.

    zu dieser aussage nochmal eine kurze anmerkung:

    solange mir LH die die strecke ham-eze mit einem bestimmten zubringer anbietet, gehe ich davon aus das man auch für diese durchführung verantwortlich ist. wenn ich für jeden längeren flug einen oder mehrere zubringer früher fliegen müßte, würde ich noch mehr zeit auf irgendwelchen airports dieser welt totschlagen. mal abgesehn davon was machst du, wenn du zB. mit AF von ham nach eze möchtest. buchst du dann auch den flug von ham nach paris gegen mittag damit du deinen flug um 22:00 ab paris erreichst?
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Hi Don,

    kann dir auch nur wärmstens AF via CDG empfehlen , den ich in C im Frühjahr geflogen bin .

    Erstklassiger Service , gute C und pünktlich ....
    Tolle C-Lounge in CDG

    Einfach mal testen ....


    Grüsse


    Jürgen
     
  13. stephan

    stephan Bronze Member

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    Toilettenartikel erstattet LH komplett, Kleidung zu 50%. Daher der Unterschied. Wird einem normalerweise bei Anzeige des Kofferverlustes erklärt und außerdem sollte man als SEN ein Cash-Sofort von EUR 100 bekommen haben (wird auf die Erstattung angerechnet). Insgesamt kann man für max EUR 1.100 einkaufen gehen und bekommt dies ersetzt. Also ich finde die Regelung kulant genug.
     
  14. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Meines Wissens Oberbekleidung 50%, 100% auf Unterwäsche, oder?
    Wie dem auch sei: es war keine Oberbekleidung dabei (Hemden hatte ich im Hotel), ich habe keine 100€ bekommen oder angefragt - es war nicht das erste Mal, dass auf der Strecke mein Koffer nicht mitkam.
    Es war aber das erste Mal, dass er abends nicht im Hotelzimmer stand, daher bin ich dann auch erst am nächsten Tag einkaufen gegangen und hatte mich am Airport (ZRH) auch nicht informiert (abends reichte mir ja sonst auch).
    Finde die Regelung auch absolut in Ordnung, wollte mich in meinem Fall auch nicht beschweren (auch nicht darüber, dass nur der Teilbetrag erstattet wurde) - wollte nur eine Benchmark beisteuern.

    Zu Don:
    Ist ja klar, dass sie keine Aussage machen, die darauf schließen lässt, dass Du weitergehende Ansprüche hättest - allerdings
    ist das aus meiner Sicht nicht "alles tun", damit Du an Deinen Zielort kommst.
    So sähe denn auch meine Taktik aus (in Erweiterung zu Deinen konkreten Vorhaben, noch einmal an LH zu schreiben): freundlich auf die Alternativen hinweisen, die eben nicht wahrgenommen wurden (-> es wurde also nicht alles getan -> Schadensersatzansprüche für Dich), so dass sie Dir vielleicht doch noch was neben den Taxikosten anbieten werden.
    Den Verrechnungsscheck würde ich also erstmal nicht einlösen. Viel Glück und halt uns auf dem Laufenden ;)
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Ich habe nur wiedergegeben, wie Richter üblicherweise argumentieren werden. Wenn es tatsächlich zu einem Fall vor Gericht kommen würde, dann würde ein Richter ziemlich sicher argumentieren, dass man bei einer Gesamtreisezeit von 15 oder mehr Stunden und bei der finanziellen Wichtigkeit (Schadensanspruch), um die es hier ja offensichtlich geht, nicht zumutbar eine Stunde mehr (einen Flug früher) in die Reiseplanung einkalkulieren sollte. Insbesondere, wenn man als erfahrener Reisender um die Möglichkeit des verspäteten Zubringers weis.

    Mir ist bewusst, dass LH im guten Glauben, dass alles gut geht immer die kürzest möglichen Umsteigezeiten im System angibt. Nehmen muss man diese allerdings nicht und kann durchaus etwas Reservezeit einplanen. Ich habe persönlich das Glück die Langstrecke meist direkt ab FRA (Heimatflughafen) zu fliegen. Wenn ich über MUC gehe, dann plane ich mir in der Tat oft einen Zubringerflug früher ein. Wenn ich ein extrem wichtiges Meeting habe, dann fliege ich einen Tag früher und arbeite noch vor Ort oder plane ein paar weniger wichtige Meetings für den ersten Tag. Geht alles und nimmt den Stress. Ich bin auch sehr viel unterwegs und sitze manchmal auf diversen Flughäfen rum, aber wenn ich schon ständig fliegen muss, dann will ich nicht noch (nicht mehr) dem Streß des Schaff ich es oder schaffe ich es nicht ausgesetzt sein. Die diversen negativen Erfahrungen in der Vergangenheit haben mir gereicht.
     

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