Flug einfach verschoben, gebuchter Anschlussflug weg

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Ikariaflieger, 16. Februar 2014.

  1. Ikariaflieger

    Ikariaflieger Newbie

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    Hallo,

    ich benötige mal euren Rat und eure Hilfe bei folgendem Problem:

    Ich habe am 20.01. folgende Flüge separat gebucht:

    Bei KLM:
    26.05. BRE-AMS-ATH Abflug: 06:20h Ankunft: 12:55h
    14.06. ATH-AMS-BRE Abflug: 17:15h Ankunft: 21:30h

    Bei Olympicairlines (OA):
    26.05. ATH-JIK (= Insel Ikaria) Abflug: 15:10h
    14.06. JIK-ATH Abflug: 12:55h Ankunft: 13:40h

    Mit dieser Kombination wäre es kein Problem gewesen jeweils die Anschlussflüge zu erwischen. Vor allem beim Rückflug am 14.06. nicht, da eine erwartete Transferzeit von über drei Stunden ausreichend sein sollte. Nun habe ich am vergangenen Freitag (14.02.) eine Email von OA erhalten, wo mir, ohne Gründe zu nennen, lapidar mitgeteilt wird, dass die Abflugzeit meines Rückfluges von JIK nach ATH von 12:55h auf 16:40h verschoben wird, sodass ich planmäßig dann erst um 17:25h in ATH eintreffe. Tja, und zu dieser Zeit ist mein KLM-Rückflug bereits in der Luft. So ein Sch...

    Könnt ihr mir bitte Tips und Ratschläge geben, wie in so einem Fall zu verfahren ist. Was habe ich für Rechte? Muss OA für die Kosten die mir jetzt durch Umbuchungen und ähnliches entstehen aufkommen?

    Ich bin euch für jede Hilfe dankbar.

    Ciao,
    Ikariaflieger
     
  2. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Stornieren oder umbuchen?
     
  3. helge610

    helge610 Gold Member

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    OA wird einen scheiß tun. Du wirst auf eigene Kosten umbuchen oder stornieren!
     
  4. Ikariaflieger

    Ikariaflieger Newbie

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    Das ist ja totaler Mist, dass die einen Flug einfach verschieben können, und der Verbraucher kann sehen wo er bleibt. Ich hatte gehofft, dass es da vielleicht eine Regelung gibt, die so eine Vorgehensweise unterbindet, wie zuletzt das Urteil vom LG Celle oder ähnliche Urteile.
     
  5. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Keine Ahnung, was ein LG Celle in welcher Angelegenheit geurteilt hat. Storniere bei OA und verlange Dein Geld in voller Höhe zurück.
     
  6. tristarfreak

    tristarfreak Gold Member

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    Hast du mal genau auf das Flugdatum geschaut, ob sie dich nicht auch auf einen Tag früher gebucht haben? Finde in allen Portalen wie auch bei Olympic selbst keinen Flug um diese Zeit, wohl aber am 13.06. einen um allerdings 16:20Uhr. Dein verlegter Flug ist allerdings zu den von dir genannten Zeiten noch buchbar, merkwürdig, aber bei OA nicht ungewöhnlich.

    Da zwischen Buchung und Abflug mehr als zwei Wochen liegen ist die Airline wohl dazu berechtigt, die Flugzeit zu ändern. Findest du hier im Forum einige Diskussionen drüber, hieße also Pech gehabt.

    Bei dem mir angezeigten Preis von 39,-€ für die Strecke aber wohl zu verschmerzen, falls das Ticket nicht umbuchbar ist. Notfalls neu buchen und Freitag nach Athen fliegen und dort übernachten wäre meine Wahl, da das KLM Ticket sicherlich nicht umbuchbar sein wird?!.

    EDIT: Sehe gerade, dass die Tarife bei OA auf der Strecke alle Flex sind with unlimited changes online free of charge. Also verlierst du maximal einen Urlaubstag, das sollte machbar sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Februar 2014
  7. Ikariaflieger

    Ikariaflieger Newbie

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    Okay, dann werde ich wohl in den sauren Apfel beissen, einen Tag früher nach ATH fliegen und dort übernachten müssen. Mist, das sind Kosten, die ich nicht eingeplant hatte!
     
  8. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Es geht hier um einen verschobenen Inlandsflug in Griechenland, auf den wohl griechisches Recht anwendbar sein dürfte und sich dann danach bestimmt, ob Schadenersatz zusteht. Daran habe ich große Zweifel. Deshalb ist ein Urteil des Landgerichts Celle oder eines anderen deutschen Gerichts wahrscheinlich nicht sehr hilfreich.
     
  9. Trixxie

    Trixxie Lotse

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    Wenn du aufgrund eines verschobenen Flugs extra einen Tag länger übernachten musst,kannst du stornieren,ohne Gebühren zahlen zu müssen.
    Schau doch mal hier:
    http://www.flug-urlaub-reisen.com/blog/reiserucktritt-durch-erheblich-verlangerte-flugzeit/

    Der Fall ist so ähnlich wie deiner.
    Also ich denke schon,dass das klappt...
     
  10. Trixxie

    Trixxie Lotse

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    Ach aber ich habe wohl überlesen,dass es in Griechenland ist.
    Dann könnte es vielleicht doch etwas schwerer werden.Ich weiß nicht wie die sowas regeln.
     
  11. tristarfreak

    tristarfreak Gold Member

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    Das nützt dem OP herzlich wenig, da er ja 2 Tickets hat und vermutlich seinen Heimflug ab ATH erreichen will. Die KLM wird das einen Kehrricht interessieren ob ein separat gebuchter Anschlussflug verschoben wurde.
    Um seinen Flug ab ATH zu erreichen muss der TO also ungeplant frühzeitig anreisen, da es auf der Strecke keine Alternative gibt. Da nütz auch das Recht auf Stornierung nicht, er will/ muss ja nach ATH.
    Ist halt immer das Risiko wenn man nicht auf ein Ticket bucht, bzw nicht buchen kann.
     
  12. Trixxie

    Trixxie Lotse

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    Ja,da hast du schon recht
    Das war mein Fehler, tut mir leid.
     
  13. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Das verlinkte Urteil trifft in unserem Fall absolut nicht zu! - Es handelt sich dort um Reiserecht. Dort hat jemand eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht. In unserem Sachverhalt hat jedoch jemand Flüge gebucht und somit einen Beförderungsvertrag, also einen Unterfall des Werkvertrages, abgeschlossen. Da trifft eher folgende Rechtslage (in Deutschland!!!) zu:

    Zunächst ist zu prüfen, ob dem Kunden Ausgleichszahlungen gem. der VO (EG) 261/2004 (der sogen. 'Fluggastrechteverordnung') zustehen. Dies ist aus folgendem Grund nicht der Fall: dem Kunden wurde die Flugzeitenänderungen mehr als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug bekannt gegeben (vgl. § 5 Abs. 1 Buchs. c) Punkt i)).

    Zischenergebnis: Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach der Europ. Fluggastrecheverordnung.

    '...Fluggesellschaften dürfen die in der Buchung angegebenen Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund ändern. Klauseln im Kleingedruckten, nach denen die Flugzeiten unverbindlich sind, benachteiligen den Kunden unangemessen und sind unwirksam. Das haben die Oberlandesgerichte Celle und Frankfurt am Main nach Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen TUI Deutschland und British Airways entschieden – und damit bahnbrechende Urteile für Flugreisende gesprochen.

    Die Urteile betreffen ein verbreitetes Ärgernis. Der Kunde bucht eine Flugreise, doch kurz vor Reisebeginn wird sein Flug verschoben. Statt wie gebucht am Nachmittag hebt die Maschine schon um sechs Uhr früh oder erst in den späten Abendstunden ab. Die Folgen: Der Kunde muss umplanen und schon gebuchte Anschlussflüge stornieren. Oft entstehen zusätzliche Taxi- oder Hotelkosten. Mitunter geht ein voller Urlaubstag drauf.

    Wenn der Fluggast daraufhin reklamiert, verweisen einige ... Fluggesellschaften auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach sind die bei der Buchung angegebenen Flugzeiten völlig unverbindlich. ... In den Bedingungen von British Airways stand, es könne „erforderlich“ sein, die planmäßige Abflugzeit nach Aushändigung des Flugscheins zu ändern.

    Die Richter stellten klar: Flugzeiten sind fester Vertragsbestandteil und keineswegs unverbindlich. Ein Unternehmen darf sich lediglich Änderungen aus triftigem Grund vorbehalten, die für den Kunden zumutbar sind. Deshalb sind Klauseln unwirksam, die eine Flugverlegung ermöglichen, nur weil es für den Veranstalter oder die Fluggesellschaft kostengünstiger ist. Das Oberlandesgericht Celle sieht in seinem TUI-Urteil eine „bahnbrechende Entscheidung“, die künftig die Reiseplanung von Fluggästen wesentlich erleichtern wird. Zuvor hatte bereits das Kammergericht Berlin eine ähnliche Klausel des Billigfliegers easyJet verboten.

    Bisher ist nur das Urteil gegen easyJet rechtskräftig. TUI hat zwischenzeitlich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. „Sollte auch dieses Urteil in letzter Instanz Bestand haben und das Urteil des OLG Frankfurt rechtskräftig werden, werden es Reisende in Zukunft leichter haben“, so Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin im vzbv. Im Falle einer Änderung der Flugzeiten können Verbraucher ihre Rechte besser durchsetzen. Vor allem aber dürfte die Zahl der verschobenen Flüge deutlich abnehmen.

    OLG Celle vom 7. 02.2013, Az. 11 U 82/12 (TUI)
    OLG Frankfurt/Main vom 28.02.2013, Az. 16 U 86/12 (British Airways)
    KG Berlin vom 18.01.2012, Az. 36 U 166/11 (easyJet)' Quelle: http://www.vzbv.de/11275.htm

    Ergebnis: Da die Fluggesellschaft vertragsbrüchig ist, ist sie schadenersatzpflichtig. Das heißt: Sie muß den Kunden finanziell so ausgleichen, daß er so gestellt ist, als hätte der gebuchte Flug planmäßig stattgefunden.
    Da im vorliegenden Sachverhalt noch ausreichend Zeit ist, würde ich die Fluggesellschaft unter angemessener Fristsetzung auffordern, den Flug wie geplant durchzuführen, ansonsten ihr androhen, daß sie die Mehrkosten für eine eingenständige Flugumbuchung zu übernehmen hat.

    Allerdings sieht es mit gerichtlichen Klagen recht schlecht aus, da mögliche Klageorte der Sitz der griechischen Fluggesellschaft und die Erfüllungsorte (Abflug- und Ankunftsort in Griechenland) sind.
    Hier in Deutschland haben wir keinen zuständigen Gerichtsstand! - Also alles vorgerichtliche Verhandlungssache mit der Fluggesellschaft.
    Oder: 'Trick 17 von der Zentrale':
    Vielleicht besteht ja noch die Möglichkeit, wenn man mit Kreditkarte bezahlt hat, das Kreditkartenunternehmen anzuweisen, die Buchung nicht durchzuführen. Letztendlich ist die Fluggesellschaft vertragsbrüchig geworden und nicht der Passagier. Wenn die griech. Fluggesellschaft gegen den Kunden auf Zahlung klagen wollte, müßte sie dies in Detuschland machen. Und hier ist die Rechtslage wie oben beschrieben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2014
  14. lastday1

    lastday1 Lotse

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    Hallo,
    es gibt doch in den Flughäfen diese Schlichtungs-Stellen, wo man sicherlich auch über seine Rechte erfährt.
    Schau mal hier www.schlichtung-flug.de.
     
  15. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    1.
    Diese Schlichtungsstellen gibt es nicht in den Flughäfen.
    2.
    Was will der Forenteilnehmer 'lastday1' dem Fragesteller mit diesem allgemeinen Link für einen konkreten Ratschlag geben?
     
  16. lastday1

    lastday1 Lotse

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    Vielleicht einen guten Rat ?
    Diese Schlichtungsstellen müsste es geben. Die gibte auf jeden Fall auch z. B. in München-Flughafen.
     
  17. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Etwas mehr zum Thema 'Schlichtungsstelle' gibt es hier. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die einen Sachverhalt übernehmen, welcher in Griechenland spielt...
     
  18. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Und bei dem es um zwei separat gebuchte Flüge geht.....
    S
     
  19. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Es geht zwar um zwei separat gebuchte Flüge, offenbar ist aber nur ein Luftfahrtunternehmen vertragsbrüchig geworden (sh. meine Antwort unter #13 zu diesem Thema).
     
  20. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Aber das Unternehmen das MÖGLICHERWEISE vertragsbrüchig geworden ist, sitzt in Griechenland und das Ticket beinhaltet keinen Flug von oder nach D. Und da soll die Schlichtungsstelle helfen? Und der vollstaendigkeithalber solltest Du auch darauf hinweisen, dass es in dem von Dir verlinkten urlaub um eine über einen Reiseveranstalter gebuchte Flugreise ging, was ja hier nicht der Fall ist. Insofern sind Deine Ausarbeitungen wenig zielführend.
    S
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2014

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