Flug einfach verschoben, gebuchter Anschlussflug weg

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Ikariaflieger, 16. Februar 2014.

  1. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    Die Schlichtungsstelle habe ich in dieser Diskussion nicht ins Spiel gebracht! - Ganz im Gegenteil! Auf den Umstand, daß alles in Griechenland spielt habe ich hingewiesen. Die von mir zitierten Urteile betreffen auch nur Flug-Buchungen.
    Insofern nehme ich die Kritik nicht an.
     
  2. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

    Beiträge:
    6.667
    Likes:
    24
    Eine "nur Flugbuchung" über einen Reiseveranstalter. Du magst die Kritik nicht annehmen, aber die Tatsache dass Du dies umkommentiert und unreflektiert auf einen Linienflug überträgst lässt auf Deine juristische Qualifikation schliessen.
     
  3. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    Danke für die Blumen!

    @dfw-sen
    Anscheinend hast du meine Diskussionsbeiträge nicht gelesen, nur unvollständig überflogen oder du hast von Juristerei nicht den geringsten Schimmer.
    Richtig ist:
    Ich übertrage keine Sachverhalte aus dem Reiserecht auf das Beförderungsrecht! Beweis:

    Ich habe folgende Urteile angegeben, für die ich ausdrücklich darauf hinwies, daß diese in Deutschland gelten:

    Dabei trifft das rechtskräftige Urteil des KG Berlin bezüglich 'easyjet' direkt auf einen Linienflug zu und ist rechtskräftig. Im übrigen habe ich nicht unreflektiert argumentiert – ganz im Gegenteil: Ich habe mich auf Quellen berufen und diese auch zitiert (nämlich: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände -
    Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) )

    Und auf den Umstand, daß alles in Griechenland spielt (mit den damit einhergehenden Schwierigkeiten) habe ich auch hingewiesen:

     
  4. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

    Beiträge:
    6.667
    Likes:
    24
    Ein rechtskräftiges Urteil eines Kammergerichts..... Das macht die Sache natürlich eindeutig! Und der von Dir angebotene Trick 17 ist von einem angeblichen Juristen erschreckend. Forderst Du Deine Mandaten (so Du welche hast) auch zum Diebstahl auf, wenn eine Klage nicht aussichtsreich ist?
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Februar 2014
  5. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    'Das Kammergericht ist als Oberlandesgericht des Landes Berlin das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im vierstufigen Gerichtsaufbau Deutschlands steht das Kammergericht über den Amtsgerichten und dem Landgericht, aber unterhalb des Bundesgerichtshofs.' Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/index.html (Immerhin!)

    Ich habe niemanden aufgefordert oder angestiftet (und erst recht nicht zu einer Straftat)! - Ich habe nur angeraten, möglicherweise (!) nicht für etwas zu zahlen, was man nicht erhält:

     
    gospodar gefällt das.
  6. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

    Beiträge:
    6.667
    Likes:
    24
    Du hast jemanden zum Vertragsbruch aufgefordert, basierend auf deiner "Vermutung" dass die andere Seite meoglicherweise ebenfalls vertragsbrüchig geworden ist. Wohlgemerkt handelt es sich um einen Vertrag in Griechenland, auf den die das Urteil eines Gerichtes in Berlin keinerlei Anwendung findet. Ich halte solch einen Rat fuer ausgesprochen bedenklich.

    Und bloss weil ein Oberlandesgericht, im Fall einer Billigfluglinie ein Urteil gesprochen hat, bei dem die Umstände nicht vergleichbar sind, halte ich Deinen Standpunkt weiterhin insgesamt fuer sehr fragwürdig.
    S
     
  7. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    933
    Likes:
    41
    Der genannte Trick 17 (Kreditkartenzahlung rückbuchen lassen) ist doch recht gut und rechtlich nicht zu beanstanden. Ein Luftbeförderungsvertrag ist ein Werkvertrag und ein absolutes Fixgeschäft, der Vergütungsanspruch ist erst nach vollständiger Leistungserbringung fällig, also nach sicherer Ankunft.

    Übrigens auch nach griechischem Recht.
     
  8. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    @dfw-sen
    Du stellst mal wieder Behauptungen auf, die du mit nichts belegen kannst.

    Ein Problem aus dem Sachverhalt ist der Gerichtsstand. Dieser ist ohne Zweifel Griechenland.

    Das zweite Problem ist das anwendbare Recht. Und hier ist das Recht des Staates anzuwenden, zu welchem der Vertrag die größte Nähe aufweist. Dies ergibt sich aus den Sitzen der Vertragspartner, dem Erfüllungsort, dem Ort des Vertragsabschlusses, der Vertragssprache und evtl. einer Rechtswahlvereinbarung zwischen den Vertragspartnern. Das alles wissen wir zur Zeit nicht. Insofern kann keiner von uns z. Z. sagen, ob das ganze nach deutschem oder griechischem Recht zu beurteilen ist.
    Es könnte durchaus sein, daß ein griechisches Gericht nach deutschem Recht beurteilen muß. Und dann gäbe das Urteil des KG Berlin schonmal eine gute Richtung vor.

    Volle Zustimmung! Genau so ist es. Wenn sich das Hochzeitspaar vom Konditor eine Hochzeitstorte für den Hochzeitstag bestellt, dann macht die verspätete Lieferung am nächsten Tag keinen Sinn mehr.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Februar 2014
  9. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    933
    Likes:
    41
    Die Ausführungen zum anwendbaren Recht sind alle richtig, jedoch ist Abflugort des OA-Fluges ATH, dann geht es zu einer mir unbekannten Insel, die wohl auch zu Griechenland gehört, und dann wieder zurück nach ATH. Anhaltspunkte, dass hier deutsches, holländisches oder sonstiges NICHT-griechisches Recht zur Anwendung kommen könnte, gibt der Sachverhalt bisher nicht.

    Wenn ich mich recht entsinne, haben die Griechen eine ganze Menge deutsches Recht importiert und studieren recht gerne auch in Deutschland. Mal unter SIMITIS (sind zwei Brüder und haben mit deutschen Rechtskenntnissen irgendwie eine bescheidenen Karriere gemacht) bei Google nachschlagen.
     
  10. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    Deiner Vermutung stimme ich zu: Es ist stark zu vermuten, daß griech. Recht anwendbar sein müßte. Allerdings -und darauf wollte ich hinaus- kann es ohne ergänzende Sachverhaltserweiterung keiner, auch dfw-sen nicht, belegen.
     
  11. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

    Beiträge:
    6.667
    Likes:
    24
    Mein letztes Wort (und damit klinke ich mich aus und überlasse das Feld den "Fachmännern") finde ich einen Jurist der ohne Grundlage zum Vertragsbruch auffordert ausgesprochen bedenklich. Aber es bleibt zu vermuten, dass der "Fachmann" kein Jurist ist.
    S
     
  12. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    Finde ich gut. Dafür erhälst du auch ein 'Danke' von mir.

    Die Grundlage war ja, daß der verspätete Flug für den Reisenden keinen Sinn mehr macht. Insofern nicht 'ohne' Grundlage.

    Zumindest bei mir ist es richtig, daß ich kein Volljursit bin.

    Ich habe dem Fragesteller auch angeraten, eine Verhandlungslösung anzustreben. Mein vorgeschlagener 'Trick 17' war ja nur dafür gedacht, falls dies nicht zu einer einvernehmlichen Verhandlngslösung führt (siehe hier:)

    In einem ähnlichen Fall führte eine Verhandlungslösung zu einer einvernehmlichen Lösung (asiatische Ariline mit Ablflug von Prag nach Asien): http://www.juraforum.de/forum/reiserecht/linienflug-vorverlegt-450387#post1148090
     

Diese Seite empfehlen