Da trifft eher folgende Rechtslage
(in Deutschland!!!) zu:
'...Fluggesellschaften dürfen die in der Buchung angegebenen Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund ändern. Klauseln im Kleingedruckten, nach denen die Flugzeiten unverbindlich sind, benachteiligen den Kunden unangemessen und sind unwirksam. Das haben die Oberlandesgerichte Celle und Frankfurt am Main nach Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen TUI Deutschland und British Airways entschieden – und damit bahnbrechende Urteile für Flugreisende gesprochen.
...
Wenn der Fluggast daraufhin reklamiert, verweisen einige ... Fluggesellschaften auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach sind die bei der Buchung angegebenen Flugzeiten völlig unverbindlich. ... In den Bedingungen von British Airways stand, es könne „erforderlich“ sein, die planmäßige Abflugzeit nach Aushändigung des Flugscheins zu ändern.
Die Richter stellten klar: Flugzeiten sind fester Vertragsbestandteil und keineswegs unverbindlich. Ein Unternehmen darf sich lediglich Änderungen aus triftigem Grund vorbehalten, die für den Kunden zumutbar sind. Deshalb sind Klauseln unwirksam, die eine Flugverlegung ermöglichen, nur weil es für den Veranstalter oder die Fluggesellschaft kostengünstiger ist. Das Oberlandesgericht Celle sieht in seinem TUI-Urteil eine „bahnbrechende Entscheidung“, die künftig die Reiseplanung von Fluggästen wesentlich erleichtern wird. Zuvor hatte bereits das Kammergericht Berlin eine ähnliche Klausel des Billigfliegers easyJet verboten.
Bisher ist nur das Urteil gegen easyJet rechtskräftig. TUI hat zwischenzeitlich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. „Sollte auch dieses Urteil in letzter Instanz Bestand haben und das Urteil des OLG Frankfurt rechtskräftig werden, werden es Reisende in Zukunft leichter haben“, so Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin im vzbv. Im Falle einer Änderung der Flugzeiten können Verbraucher ihre Rechte besser durchsetzen. Vor allem aber dürfte die Zahl der verschobenen Flüge deutlich abnehmen.
OLG Celle vom 7. 02.2013, Az. 11 U 82/12 (TUI)
OLG Frankfurt/Main vom 28.02.2013, Az. 16 U 86/12 (British Airways)
KG Berlin vom 18.01.2012, Az. 36 U 166/11 (easyJet)' Quelle:
http://www.vzbv.de/11275.htmKlicke in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.