Fluggastrechte bei 7 Std Verspätung (USA > Deutschland via Madrid)

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Alionka, 11. Juni 2016.

  1. Alionka

    Alionka Einsteiger

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    Folgende Situation:
    4 Personen, direkt bei Iberia Airlines gebucht

    Strecke: Düsseldorf - Madrid - Miami (und zurück)
    Geflogen: einmal im März 2016, einmal im Mai/Juni 2016

    Auf dem Rückflug von beiden Besuchen sind wir zu spät in Miami los geflogen, da der Flieger zu spät dort angekommen ist (ca. 30 Minuten). Daher wurde der Anschlussflug in Madrid verpasst und wir direkt "abgefangen" wurden auf dem Weg zum connection flight und umgebucht auf den nächsten Flug.
    Der neue Anschlussflug war 6 Stunden später, somit > 6 Stunden Aufenthalt in Madrid am Terminal.
    Der anschließende Flug Richtung Düsseldorf war ebenfalls ca. 50 Minuten verspätet gestartet. In Summe sind wir ca. 7 Stunden, 30 Minuten verspätet am Endziel in Düsseldorf angekommen.

    Beim ersten Mal im März haben wir das so hingenommen, kann ja mal passieren. Nun ist es erneut passiert, genau das gleiche Szenario. Eine Umbuchung auf eine alternative Strecke aus Madrid nach Düsseldorf war laut Iberia nicht möglich.

    Haben wir hier Anrecht auf eine Entschädigung nach EU261/2004 oder trifft das nicht zu, da wir in den USA losgeflogen sind? Grundsätzlich war aber Abflug und auch Endziel des gebuchten Tickets Deutschland, die spürbare Verspätung ist erst innerhalb der EU am Flughafen Madrid aufgetreten.

    Mir ist nicht ganz klar, ob diese Regelung (oder eine alternative) hier greift, wenn der Flug in den USA gestartet ist. Direkt vor Ort am Kundenservice wurde uns nichts angeboten, lediglich ein Foodvoucher von 8,28$.
    Falls die Regelung gilt wäre noch die Frage offen, ob es dann ein Kurz-, Mittel- oder Langstreckenflug ist welche hier die Grundlage ist. Die Teilstrecke MIA-MAD war nur ca. 40 Minuten verzögert angekommen, die Ankunft am Ziel aber eben 7 Stunden+ durch die extrem lange Wartezeit.

    Danke für das Feedback zu diesem Thema.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2016
  2. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Die EU-Verordnung über die Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten gilt auch bei Flügen von außerhalb der EU in die EU mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in der EU hat. Die Verordnung ist somit grundsätzlich auch für die Flüge mit Iberia von Miami über Madrid nach Düsseldorf anwendbar.

    Ob danach eine Entschädigung zusteht, hängt entscheidend davon ab, aus welchen Gründen das Flugzeug in Miami verspätet angekommen und auch verspätet wieder gestartet ist und dadurch so spät in Madrid eintraf, dass der gebuchte Anschlussflug nach Düsseldorf verpasst wurde. Mit anderen Worten: Die Verspätung muss von Iberia zu verantworten und nicht auf "außergewöhnliche Umstände" (höhere Gewalt) zurückzuführen sein.
     
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  3. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Natürlich wird sich Iberia genau darauf berufen (wie es alle Airlines tun).
    Aber: Wenn die Maschine schon verspätet in Miami reingekommen ist, dürfte es Iberia schwerfallen, aus der Nummer rauszukommen. Schließlich können sie sich nicht auf eine "Kettenreaktion" (also zB. dass die Maschine auch vor dem Flug nach Miami in Madrid schon zu spät angekommen ist usw) nicht berufen.
    Ich würde sofort Ansprüche auf Ausgleichszahlung (600 Euro pP) bei Iberia geltend machen.
    Oder du wendest dich an eine der Kanzleien, die das gegen Provision geschäftsmäßig machen.
     
  4. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Wenn Iberia nachweisen (und nicht nur behaupten) könnte, dass der vorangegangene Flug von Madrid nach Miami z.B. wetterbedingt oder streikbedingt verspätet war und deshalb auch beim anschließenden Rückflug von Miami nach Madrid die Verspätung nicht zu vermeiden war, dann wäre die Airline aus dem Schneider und müsste nicht zahlen.

    Statt sofort einen der Dienstleister für die Durchsetzung von Ansprüchen bei Flugunregelmäßigkeiten gegen Provision einzuschalten, kann man auch zunächst eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft beantragen (unter Fristsetzung von ca. 4 Wochen) und bei ausbleibender Antwort oder unberechtigter Ablehnung anschließend ein Schlichtungsverfahren einleiten (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Luftverkehr/Schlichtungsstelle_node.html). Das ist kostenlos und risikolos.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2016
  5. Alionka

    Alionka Einsteiger

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    Laut flightaware.de hab ich die Flüge nachvollziehen können, der ankommende Flieger hat das Gate pünktlich verlassen, ist aber ca. 25 Minuten verspätet abgeflogen. In Miami hat sich das dann hochgestaut auf ~ 1 Stunde verspäteten Abflug (bei diesem Rückflug letzte Woche). Gab keine Wetter- oder Streikprobleme, das ist sicher.
    Hab meine Rechtsschutzversicherung schon kontaktiert, die würden es übernehmen und ich habe freie Anwaltswahl; daher brauch ich nicht auf die Firmen mit recht hohen Provisionen (25%+) zurückgreifen.
    Versuche es aber erstmal selbst, hab die mal angeschrieben über den Onlineworkflow für Probleme. Bin ich mal gespannt, erwarte schon ein wenig Wiederstand.
    Aber ist ja schonmal schön zu hören das wir - vermutlich - im Recht sind und den Anspruch auf die Entschädigung haben. Bei 4 Personen und 2 Vorfällen sind das immerhin 4.800 Euro.
    Danke für die Antworten!
     
  6. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Kannst Du bitte, wenn es soweit ist, wissen lassen, ob und wie Iberia auf die Forderung nach einer Entschädigung reagiert hat und wie es letztlich ausgegangen ist.
     
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  7. MikeyDread

    MikeyDread Co-Pilot

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    ich habe einmal einen international Flug gehabt mit ordentlicher Verspätung. Ich bin dagegen vorgegange, bzw. habe vorgehen lassen. Ich habe nach Experten für Fluggastrechte gesucht, die auch gegen die Airlines direkt vorgehen. Die haben sich den Fall angenommen und sind rechtliche gegen die Airline vorgegange die mir dann einen Schadensersatz auszahlte.
    Es lohnt sich auf jeden Fall und funktioniert auch. Aber das ist Anwaltssache. Mit Recht kenne ich mich nicht viel aus und habe deshalb diese Weg genommen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. Februar 2017
  8. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Allgemeines dummes Geschwafel, welches für den Threadeinsteller nicht zielführend ist. Habe die Antwort aufgrund einer nicht notwendigen Verlinkung zu einem Prozesskostenfinanzierer als Spam gemeldet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Februar 2017
  9. YuropFlyer

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    Link entfernt, da tatsächlich nicht zielführend (und jeder kann mit Google selber eine Claim Agency nach Wahl finden) ;)
     
  10. Alionka

    Alionka Einsteiger

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    Auf unsere Anfragen via Beschwerdeformular hat Iberia mit einem aussergewöhnlichem Umstand als Ausrede reagiert, aber nichts fundiertes als Argument gebracht. Zahlung wurde abgelehnt.

    Anwalt wurde eingeschaltet, Iberia hat nicht reagiert auf das Anschreiben.

    Klage wurde eingereicht, letzte Woche war Termin beim AG.

    3 Tage vor dem Termin kam vom Iberia-Anwalt ein schriftliches Anerkenntnis und somit haben wir im vollen "gewonnen". Anerkenntnis- und Versäumungsurteil (da Iberia nicht vor Ort war) wurde erstellt. Bleibt nur noch abzuwarten bis das Geld eingeht bei uns.
     
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  11. YuropFlyer

    YuropFlyer Guide

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    Wenn Iberia JETZT nicht zahlt, einfach mal einen Flieger in FRA beschlagnahmen lassen :D
     
  12. Alionka

    Alionka Einsteiger

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    die Zahlung der 600 Euro / Person ist durchgeführt worden, allerdings hat Iberia nicht die vorgerichtlichen Anwaltskosten und keine Zinsen gezahlt.

    Fristsetzung für die Nachforderung dieser Positionen durch unseren Anwalt ist vor ~ 10 Tagen abgelaufen, bisher nichts passiert.

    Mal sehen ob da nun tatsächlich noch einmal der Gerichtsvollzieher an den Flughafen / Flugzeug ran darf, da beides im Urteil schriftlich dokumentiert ist.
     
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