Ui, habe ich den Begriff Zitat und die "" doch tatsächlich vergessen Entschuldige ich mal durch den Lachanfall, den ich zu ertragen hatte. Soll ich das Loch jetzt zuschaufeln, welches du dir selbst mit deinem Link zu Wiki geschaufelt hast? 8)
Ja habe ich. Denn ich schmeiße im Gegensatz zu anderen hier im Sandkasten nicht immer mit Sand, sodass Mami mir die Schaufel wegnehmen musste. :roll:
Ja, schon. Wenn der GV auch meint das diese Teile verwertbar sind. Wahrscheinlicher ist das der GV die meist gut gefüllte Kasse ( NACH Abfertigung der ersten Flüge wegen der horrenden Übergepäckgebühren ) pfändet und weil er gleich dabei ist auch noch den dort stehenden Reservierungscomputer. Sollte es tatsächlich kein pfändbares Eigentum geben wird auch für einen Euro ein Flieger stillgelegt - da gibt es keine Verhältnismäßigkeit.
Welcher Pflaumenaugust hat denn angefangen hier rumzufaseln? Ein Wort in Anführungszeichen, verbunden mit einem Fragenzeichen, sowie diesem hier :shock: in die Runde zu werfen, bezeichne ich ebenfalls als Faseln :roll: EDIT: @ MAP, wie wäre es mal mit einem persönlichen TREFF um dies Thema abschließend zu erörtern :?:
Mal eine ganz andere Sache... Wie kanne es sein, dass dein Flug überbucht war? FR überbucht die flüge nie! ich denke eher,dass "mr don" einen fehler gemacht hat...
Also mir ist auch kein Flug bekannt, bei dem Ryanair mehr Tix als Sitze verkauft hat. Allerdings hatte ich es schon mal, dass ein Sitz kaputt war und dann nicht mehr benutzt werden konnte. Wären bei so einem Flug alle Tix verkauft gewesen und auch alle Pax erschienen, dann hätte einer da bleiben müssen. Aber wenn dann merkt man das wohl erst am Gate selbst, denn die No-Show-Rate ist ja doch nicht gerade niedrig bei FR.
Hallo zusammen, hat jemand eine genaue Adresse von ryanair in Deutschland? Es geht darum, eine zustellfähige Adresse rauszufinden - für den Fall easyjet scheint Berlin ja möglich zu sein. Vielen Dank mfg FabHel
In meinem Fall ist der Flug aus Spanien nach Düsseldorf gecancelt worden. Wo sollte hier der Gerichtsstand sein ?!
Gerichtsstand ist immer sowohl der Abflugs- als auch der Ankunftsort. Hier kannst Du am für den Flughafen Düsseldorf zuständigen AG klagen.
Gesetzliche Grundlage ist Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Dort wird der Gerichtsstand des Erfüllungsorts geregelt. Dass zwischen Abflugs- und Ankunftsort gewählt werden kann, ergibt sich aus der EuGH-Entscheidung C-204/08 Rs. "Rehder/Air Baltic".
Hi, habe gerade auch Probleme mit den Iren: Mein Flug von Memmingen nach Dublin war auf Grund eines "unvorhersehbaren" technischen Defektes 6:55 Stunden verspätet. Nach mehrmaliger Aufforderung weigert sich FR nun noch immer 250 Euro zu bezahlen oder auch die außergewöhnlichen Umstände darzulegen. Ich habe mich deshalb zur Klage entschlossen. So weit ich verstanden habe, ist Memmingen das Richtige Amtsgericht. Leider finde ich aber bei FR keinen Ansprechpartner in Deutschland. Kann ich als beklagten einfach die Irische Adresse angeben? Muss die Klage dann in Englisch verfasst werden, bzw. muss ich die Übersetzung der Klageschrift bezahlen? Hat noch jemand anders positive Erfahrungen mit Klageeinreichung wg. Verspätung gegen FR gemacht? Danke für Eure Hilfe!
Wenn du unbedingt klagen willst, viel Spaß dabei. Wegen 7 Std Verspätung so einen Aufstand...? Mir persönlich wwäre es das einfach nicht wert. Geht es um die 250 €, oder um das "Recht bekommen". Muss aber jeder selber wissen. Wie gesagt, mir wäre das viel zu viel Aufwand..... Rechne mal allein den Arbeitsaufwand, denn du aufwendest. Am Ende sitzt du da zig Stunden dran und dann bekommst du EVTL. 250 €. Das kann dir ja niemand garantieren. Also viel Glück/Spaß, oder was auch immer.
@trigano Angesichts der Unverfrorenheit von Ryanair finde ich Klage angemessen. Ich unterstütze gern mit einem Klageentwurf. Der Zeitbedarf sollte sich in Grenzen halten, da die Klageerhebung recht einfach ist. Du kannst natürlich auch einen Anwalt beauftragen. Meines Erachtens gibt es keine deutsche Adresse von Ryanair. Nimm die irische Adresse. Klageerhebung in deutsch, denn das ist die Gerichtssprache in Deutschland.
Hatte trigano gefragt, ob er das machen soll oder nicht?! Er wollte wissen, wo und wie er die Klage einreichen kann! Wenn jeder so denken würde wie Du, würde die Räuber-Strategie von Mr. O´Leary wunderbar aufgehen! :roll: @trigano: Du kannst in Memmingen die Klage in dt. Schrift einreichen.
Falsch maricron. Ich rate niemanden ab, sondern habe lediglich darauf hingewiesen, dass mal eben Klagen, eben nicht so einfach ist. Viele denken, dass sie kurz ne Klagschrift einreichen und dann läuft das von selbst. Leider falsch. Dmit ist eine Menge Arbeit verbunden und wenn die Klageschrift angreifbar ist (Ein Formfehler reicht), dann war es quasi umsonst. Einen Anwalt nehmen (Ist keine Zwang) ist eben auch mit einem Risiko verbunden. Was ist wenn ein Gericht dann entscheidet, dass Ryanair recht hat? Was ich damit sagen will ist, dass so eine "ich klage mal eben" Klage auch erhebliche Risiken birgt, die man abwägen sollte. Gleichwohl gebe ich dir Recht, dass man nicht alle mit allem durchkommen lassen sollte. Bitte nur bedenken, dass es mit "mal eben" meist nicht getan ist. Einen langen Atem sollte man schon haben.
Gemäss Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist bei Dienstleistungsverträgen für Streitigkeiten das Gericht des (Erfüllungs-) Ortes international zuständig, an dem die Dienstleistung erbracht worden ist oder erbracht hätte werden müssen. Der EuGH (Urteil vom 9. Juli 2009, C-204/08 ) hat entschieden, dass für die Klage auf Ausgleichszahlungen, nach der Wahl des Klägers das Gericht des Ortes des Abfluges oder das des Ortes der Ankunft des Flugzeuges zuständig sei. Ziele der Verordnung seien die Vereinheitlichung der Gerichtsstandsregelungen, eine räumliche Nähe für den Kläger zu schaffen und die Vorhersehbarkeit zu stärken. Danach sei das Gericht des Ortes zuständig, mit welchem der Vertrag die engste Verbindung aufweise. Der Sitz der Fluggesellschaft sei in diesem Zusammenhang nicht ausschlaggebend.