Expedia.fr - New York <200 Euro mit Continental

also ehrlich gesagt, glaube ich hier gar nichts mehr, hier machen sich manche nen Spaß daraus mich zu verarschen!

Meine 005-Tickets gehennoch (jedenfalls der Amadeus Code) und wieso sollten den AA eine neues Ticket mit 001-XX austellen :roll:
 
[/quote] :lol: ja war ja nur meine Vermutung wegem dem username :mrgreen:[/quote]

Der Username hat nichts mit meinem ALter zu tun. Ich bin doch schon was älter.
 
bei den Tickets, wo die Langstrecke storniert ist, steht dort bei checkmytrip nur noch die 001-XXX Ticketnummer und dann der Schwanz/Phantom bei mir "St. Louis - Milwaukee" und natürlich die Fehlermeldung oben (jeweils in der Sprache, die man eingestellt hat:

Zitat von checkmytrip:
Folgende Warnhinweise wurden ausgegeben
* Hinweis: Die Fluggesellschaft hat einen oder mehrere der von Ihnen ausgewählten Flüge storniert. Für diese Reservierung kann kein Ticket ausgestellt werden. Bitte ändern Sie Ihre Reservierung oder wenden Sie sich an Ihren Reisevermittler. (9115)
 
Numéro de voyageExpedia.fr : 196800XXXX
Numéro(s) de billet(s) de la compagnie aérienne : 001-364xxxxxx, 001-364xxxxxx
Date d'émission de billet de la compagnie aérienne : 2 nov. 09

und das erste wurde am 27.10. ausgestellt bei mir.
 
Zitat von Psychowildfire:
Numéro de voyageExpedia.fr : 196800XXXX
Numéro(s) de billet(s) de la compagnie aérienne : 001-364xxxxxx, 001-364xxxxxx
Date d'émission de billet de la compagnie aérienne : 2 nov. 09

und das erste wurde am 27.10. ausgestellt bei mir.
das was bei expedia.fr steht ist vollkommen irrelevant bei "statisch" - checkmytrip.com ist sozusagen das buchungssystem online
 
Es werden nur E-Ticket-Nummern bei der Ausstellung angezeigt.
Dokument 001-3644XXXXXX: Frankfurt - Los Angeles Dominique XXXX
Dokument 001-3644XXXXXX: Frankfurt - Los Angeles

das bei Checkmytrip einzusehen und auch genau das was auch bei Amadeus Asia zu sehen ist.
 
Zitat von CharlesH:
Also bei mir ist auch alles gut, wurde offensichtlich bearbeitet von x.fr und/oder AA und/oder CO ... Oder wem auch immer.

Es steht alles auf confirmed, die Flüge sind jedoch erst Ende März bis in den April rein.

Die Frage nach der Rechtslage ist meine Meinung nach durchaus kompliziert ...

Angefangen mit der Frage nach dem Gerichtsstand, ob der in Frankreich zu sehen ist oder in Deutschland. Da gibt es sicherlich nen Passus in den AGB von Expedia.fr, wobei dann wiederrum die Frage wäre nach deren Wirksamkeit. Daraus würde dann die Frage erwachsen, ob Expedia.fr überhaupt Ansprechpartner ist oder in seiner Vermittlerfunktion da gar nicht weiter relevant ist. In den AGB von Expedia.de (ich bin des französischen nicht wirklich mächtig und denke mal, die Version bei Expedia.fr könnte ähnlich sein) wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Expedia.de nur Vermittler ist und der jeweilige Vertrag mit dem Leistungsträger zustande kommt.

Außerdem wäre die Frage wo genau der Vertragsschluss zu sehen ist. In der Ticketausstellung? In einer Buchungsbestätigung? Die AGB von Expedia.de geben da jedenfalls nichts direkt her, dort wird generell davon geredet, dass ein Vertragsschluss vorliegt, wenn im Reiseplan "gebucht" steht.

Da wäre also nun die Frage, wer haften muss, wenn die Flüge erst bestätigt werden durch die automatische Ticketausstellung und nachher annulliert werden, weil irgendjemand aufgefallen ist, dass es so nicht geht, aus welchen Gründen auch immer. Expedia.de verweist da auf den Durchführenden.

Eine Anfechtung wegen Irrtum käme u.U. in Frage, da müsste dann allerdings überhaupt nachgewiesen werden, dass ein Irrtum vorliegt. Nur wer müsste dann anfechten? Expedia als Vermittler kann es an sich nicht, das müsste dann die ausstellende Airline via Expedia machen ...

Gut ist auch der Passus:
Jede spekulative, in Ausnutzung einer offensichtlich falschen Preisauszeichnung oder in betrügerischer Absicht erfolgte Reservierung oder jede Reservierung, die in der Erwartung einer gesteigerten Nachfrage erfolgt, ist ohne Einschränkung untersagt. Die Möglichkeiten zur Buchung von Reisen auf dieser Website dürfen nur genutzt werden, um rechtmäßige Buchungen oder Einkäufe für Sie oder für eine andere Person vorzunehmen, deren Reisemanager Sie sind oder in deren Namen Sie rechtmäßig handeln dürfen.

Das nur mal so als grobe Überlegung dazu ...

blabla ... so ein quatsch @passus ... hier macht sich echt jeder um irgendwas einen kopf ...
 
Zitat von smeagol:
hab gerade mal meine buchung auf co.com aufgerufen co fra ew fra 28.01. 31.01. und musste mit erschrecken feststellen das meine sitzplätze verändert waren, aktuell im hinteren teil der maschine - habe noch korrigieren können und plätze im vorderen teil reserviert, NUR WER BEI CO MACHT DENN SO EIN KUDDELMUDDEL ?
Habe mehrfach versucht bei CO meinen Sitzplatz zu verändern, hat aber nie funktioniert.
 
Zitat von kexbox:
Nein, ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht, sehr wohl aber ein Entschädigungsanspruch, der SEHR lukrativ ist:

http://www.evz.de/UNIQ125813330117519/doc1176A.html

hmm....da hast du wohl recht. hab ich auch gefunden.....heißt aber, dass wir trotzdem ganz normal am check-in schalter zur gebuchten reise sein müssen und auf check-in bestehen....

steht drin: ..."Außerdem ist wichtig, dass der Fluggast selbst keinen Grund für seine Nichtbeförderung geliefert hat. Insbesondere muss er sich rechtzeitig mit vollständigen Reiseunterlagen am Flugsteig eingefunden haben und von ihm durften keine Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken ausgegangen sein. " ....


Verstehe ich das richtig?


Weiter heißt es:
"Darüber hinaus hat der Fluggast ein Wahlrecht zwischen:

•Erstattung des Flugpreises, entweder vollständig oder für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder bereits zurückgelegte aber nun zwecklos gewordene Reiseabschnitte.Die Erstattung des Flugpreises hat binnen 7 Tagen durch Barzahlung, Überweisung oder Scheck zu erfolgen. Wenn Sie damit einverstanden sind, können Sie sich auch durch einen Reisegutschein oder einer anderen Dienstleistung entschädigen lassen.
•Frühestmögliche Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen. Dies ist in der Regel ein anderer Flug.
•Zu einem späteren Zeitpunkt ein Flug zum selben Ziel, sofern der Fluggast damit einverstanden sind. "


--> man kann also wählen. Auch nicht schlecht!

Aber was ist mit weiteren Buchungen wie Hotel, Mietwagen etc!?


Manno....das wollen wir doch alle gar nicht, oder? Wir wollen noch fliegen........
 
lauter Amateuer-Rechtsanwälte hier?

Die Entschädigungen beziehen sich doch auf Überbuchungen, Verspätungen etc. Hier ist die Frage eine andere: der Vertrag zwischen dem Käufer und der Ticketausstellenden Airline!

Du=Käufer, AA=Verkäufer, Expedia.fr=Reisebüro=Vermittler

Der Verkäufer hat durch die Ticketausstellung den Vertrag angenommen, den Betrag des Tickets eingezogen und innerhalb 24h nichts verändert! Dann nach ein paar Tagen wurde die error Fare bemerkt und AA hat in seinem Ticket die bestätigten Flüge storniert, was m.E. bereits nicht mehr zulässig ist. Gleichzeitig wurde CO als "operating" (in diesem Fall code-share) Airline informiert und aufgefordert, neue Tickets auszustellen, weil offensichtlich CO (und UA, AirCanada, SAA) den Fehler im Tarifsystem hat. CO sucht nach optionen und bei 300 Tickets dauert das entsprechend lange.

Es besteht also ein Vertrag zwischen euch und der ticketausstellenden Airline. Wenn ihr gar nichts tut und am Abflugtag einchecken wollt, könnte es sein (wenn CO oder eine andere airline kein neues Ticket ausgestellt hat und AA die Flüge wie bei uns allen passiert storniert hat) daß ihr nicht befördert werdet. Dann müsstet ihr bei AA in München anmaschieren (die haben da ggf. keine eigene Büro oder sind nur dann da, wenn auch ein AA Flug geht) und mit denen verhandeln. Äußerst ungeschickt dann, weil man ja fliegen will, nicht verhandeln.

Aus diesem Grund, und weil wir mittlerweile Internet und viele tools online haben, empfiehlt es sich, sich um eine Klärung vor Abreise zuhause zu bitten. Unser Reisebüro=Vermittler muss hier vermitteln!

Ich frage mich, was eigentlich bei einer guten alten Papierticketausstellung passiert wäre?
 
jepp....mit Anwälten geb ich dir recht!
Ist halt wie alles rechtliche total verzwickt!


Aber deine Frage mit Papierticket ist berechtigt...wäre ja dann schon zugegangen. Ich bin jedenfalls froh, dass ich nen Ausdruck mit confirmed von checkmytrip habe....


Warten wir mal ab, wie sich die sache so entwickelt......noch ist ja etwas zeit!

In diesem Sinne....nice weekend!
 
grmpfl, gerade erlesen das meine auch weg sind: 26.12.09 -03.01.10 FRA-EWR-FRA

Lufthansa trotz Buchungscode und Reservierung + Daten = ungültig - mit expedia.fr in Verbindung setzen
AA Support: wurden von expedia.fr storniert
CO ist wohl offline am WE
Priceline nach Dateneingabe bei LH gebucht
 
Zitat von maxbluebrosche:
AA Support: wurden von expedia.fr storniert

definitiv falsche Aussage von AA - expedia.fr storniert dir keine Flüge, die haben nicht mal welche gebucht, sondern nur vermittelt. AA hat die Flüge storniert und den eigenen Phantomflug noch im Ticket gelassen (obwohl das Amadeus Asia noch alle Flüge anzeigt,aber wer weiss was Amadeus Asia genau ist?)

Viel Erfolg

Ich denke der Kollege hat Hotels bereits gebucht bei priceline NYOP, die können nicht storniert werden!!!
 
genau, ich dachte das mit der Sitzreservierung von Lufthansa alles in trockenen Tüchern war, deswegen Priceline-Hotels gebucht und nun ist der Flug weg.

Bei asiaamadeus kann ich die Tickets aufrufen, letzte Änderung 14.11. aber ich habe mehrere Ausdrücke davon, obs was hilft ? k.A.

Ticketstornierung von AA war mit schon klar das das nicht so sein kann. jetzt hab ich Eticket-# + Kreditkartenabbuchung und nicht auf LH, CO, AA gebuchte Flüge, aber jede Menge Screenshots und Bestätigungen - und 8 Hotelnächte :P
 
bei mir ist das ganz lustig...

ich habe von expedia ja 2 codes bekommen (einen für AA und einen für CO). Wenn ich den AA-Code bei AA.com eingebe, wird dieser dort nicht gefunden. Bei CO kann ich jedoch meinen CO-Code eingeben und sehe dort alle Flüge (auch den AA) und kann dort die Buchung beartbeiten. Bei Checkmytrip funktionieren beide Codes nicht. Ich habe mir jetzt mal zur Sicherheit von Continental einen
erstellen lassen...
 
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