Also bei mir ist auch alles gut, wurde offensichtlich bearbeitet von x.fr und/oder AA und/oder CO ... Oder wem auch immer.
Es steht alles auf confirmed, die Flüge sind jedoch erst Ende März bis in den April rein.
Die Frage nach der Rechtslage ist meine Meinung nach durchaus kompliziert ...
Angefangen mit der Frage nach dem Gerichtsstand, ob der in Frankreich zu sehen ist oder in Deutschland. Da gibt es sicherlich nen Passus in den AGB von Expedia.fr, wobei dann wiederrum die Frage wäre nach deren Wirksamkeit. Daraus würde dann die Frage erwachsen, ob Expedia.fr überhaupt Ansprechpartner ist oder in seiner Vermittlerfunktion da gar nicht weiter relevant ist. In den AGB von Expedia.de (ich bin des französischen nicht wirklich mächtig und denke mal, die Version bei Expedia.fr könnte ähnlich sein) wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Expedia.de nur Vermittler ist und der jeweilige Vertrag mit dem Leistungsträger zustande kommt.
Außerdem wäre die Frage wo genau der Vertragsschluss zu sehen ist. In der Ticketausstellung? In einer Buchungsbestätigung? Die AGB von Expedia.de geben da jedenfalls nichts direkt her, dort wird generell davon geredet, dass ein Vertragsschluss vorliegt, wenn im Reiseplan "gebucht" steht.
Da wäre also nun die Frage, wer haften muss, wenn die Flüge erst bestätigt werden durch die automatische Ticketausstellung und nachher annulliert werden, weil irgendjemand aufgefallen ist, dass es so nicht geht, aus welchen Gründen auch immer. Expedia.de verweist da auf den Durchführenden.
Eine Anfechtung wegen Irrtum käme u.U. in Frage, da müsste dann allerdings überhaupt nachgewiesen werden, dass ein Irrtum vorliegt. Nur wer müsste dann anfechten? Expedia als Vermittler kann es an sich nicht, das müsste dann die ausstellende Airline via Expedia machen ...
Gut ist auch der Passus:
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Das nur mal so als grobe Überlegung dazu ...
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