EU zwingt Lufthansa den Zubringervertrag mit Condor wieder in Kraft zu setzen

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Im vergangenen Jahr zwar der Zubringervertrag zwischen Lufthansa und Condor ein großer Streitpunkt. So wollte Lufthansa schon lange ebendiesen aufkündigen, um die Position anderer Lufthansa Group Airlines wie Discover zu stärken.

Da Condor Langstreckenflüge nur ab Frankfurt anbietet, ist sie auf Zubringerflüge ab anderen Flughäfen angewiesen. Kein Wunder also, dass der Ferienflieger gegen die Pläne von Lufthansa vorging.

Dies hatte schlussendlich keinen Erfolg. Als Reaktion kündigte Condor an, künftig selbst Flüge zwischen europäischen Metropolen anzubieten, darunter Frankfurt mit Rom, München oder Wien – nur, um einige zu nennen.

Gestern wendete sich das Blatt jedoch zu Gunsten von Condor. Die Europäische Kommission hat Lufthansa ein sogenanntes  Supplementary Statement of Objections zukommen lassen. In dieser Form teilt die EU-Kommission ihre Einschätzung mit, dass sie Anzeichen für wettbewerbsschädigendes Verhalten sieht.

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(c) Fraport AG

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Gemäß dieser Einschätzung zwingt die EU-Kommission Lufthansa dazu, den Zubringervertrag mit Condor aufrechtzuerhalten. Als Basis sollen die Preise zu Grunde liegen, die im Sommer 2024 verhandelt wurden.

Kern der Analyse der EU-Kommission ist demnach die Condor Route zwischen Frankfurt und New York JFK. Ohne die Zubringerflüge durch Lufthansa stünde der Bestand der Strecke nämlich auf der Kippe. Damit wäre der Wettbewerb in diesem Markt laut der EU-Kommission geschädigt.

Zudem hat die EU-Kommission angekündigt auch das Joint Venture zwischen der Lufthansa Group und United sowie Air Canada zu untersuchen. So könnte diese Zusammenarbeit auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Besagtes Joint Venture seit gemäß der EU auch der Hauptgrund warum die Condor Route nach New York bestehen bleiben müsse.

Titelbild: (c) Condor