Klar man bekommt nach Ankauf, nachdem man das Angebot des Verkäufers angenommen hat, eine Bestätigung inkl. des angebotenen Preises. Damit ist der Kaufvertrag fest geschlossen.
Doch, so meine ich, muss man auch sehen, wie so eine Bestätigung verschickt wird. Diese wird immer auch automatisch generiert und bringt keine weitere Konrolle mit sich, sondern stützt sich ausschliesslich auf die Angaben im Angebot.
Keine Frage, wenn mein Freund so ein Schnäppchen gemacht hätte, so würde ich für ihn hoffen und auch dafür gute und gerechte Gründe finden, dass er es auch zu dem Preis bekommt.
Fakt ist jedoch, dass so etwas wie ein "Auspreisungsirrtum" und gleichzeitig "Bestätigungsirrtum" war.
Wenn nun entschieden würde, und es als geltendes Recht in Deutschland Einkehr hält, würde das gleichzeitig bedeuten, dass wohl keine Bestätigungen mehr direkt an den Kauf anschliessend versandt werden können. Evtl wird da ganz drauf verzichtet, oder man kann diese erst nach manueller, menschlicher Kontrolle versenden.
Damit wird der gesamte Verkaufs-und Handlingsprozess umfangreicher, schwieriger, dauert dann länger und kostet so auch viel mehr.
Allerdings bei Rynair spielt das keine Rolle. Denn hier wird Rynair, falls es nicht doch 100.000de von Buchungen sind, die auch noch auf alle Maschinen verteilt wären, wohl nichts unternehmen, ausser evtl dem Kunden evtl auch nur, nachträglich eine höhere Rechnung zu zuschicken. Und sonst lässt man die Leute für lau fliegen - denn hier lohnt ja nun, angesichts der sonst auch niedrigen Preise, dass man hier rechtlich weiter was macht.
Ausserdem ist ja Rynair auch nicht zimperlich solche Flüge eben ganz ausfallen zu lassen, wo sehr viele von diesen "Null-Euro-Buchern" gebucht hatten.
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