Hallo, gestern hatte der Flug AB 2853 (Alicante - Frankfurt) rund 4,5 Stunden Verspätung wegen eines technischen Defekts. Es musste eine Ersatzmaschine aus Deutschland eingeflogen werden. Hat jemand Erfahrungen, ob es hier eine Entschädigung gibt (technischer Defekt wird ja wohl von den Fluggesellschaften gerne als höhere Gewalt eingestuft)? Wie würdet ihr vorgehen? Gruß xxt
Es gibt keine Entschaedigung. Du hattest in Alicante ein Anrecht auf ein Glas Wasser, Sandwich und 2 Anrufe ( falls du dir das nicht haettest leisten koennen )
Ist das so? Auf welcher Rechtsgrundlage? Nach den Informationen, die ich gefunden habe, hätte ich ein Anrecht auf 250 Euro.
Schau mal da ... http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte Du fällst in den Fall: Unklare Regelung Aufjedenfall ist Dir ein essens Gustchein zu stellen, alles andere musst du einklagen. Flugverspätung Startet ein Flug mit großer Verspätung, muss der Fluggast je nach Ausmaß der Verspätung im Verhältnis zur Flugstrecke mit Mahlzeiten, Unterkunft und der Möglichkeit der Telekommunikation versorgt werden: * bei Flügen bis zu 1.500 km ab einer Verspätung von zwei Stunden * bei längeren Flügen innerhalb der EU sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km ab einer Verspätung von drei Stunden * bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU ab einer Verspätung von vier Stunden Ist der Flug fünf Stunden oder mehr verspätet, muss Ihnen auch die Erstattung des Ticketpreises angeboten werden, in manchen Fällen auch der kostenlose Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugsort. Entschädigungszahlungen gibt es bei Verspätungen nicht. Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Ihre Rechte als Passagier: Flug überbucht, verspätet oder annulliert http://www.suite101.de/content/ihre-rec ... z1JawSO9We
:arrow: VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 :idea: http://www.schlichtungsstelle-mobilitae ... 1-2004.pdf Wenn du der Meinung bist, das du trotzdem ein Anrecht auf Entschaedigung hast, dann einfach einklagen :roll: Sollte ja dann ein leichtes fuer dich sein.
Optional kannst Du mal auf die EUclaim-Seite gehen, um Deine Ansprüche zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. EUclaim ist für Paxe interessant, die sowohl die Berechtigung ihrer Ansprüche als auch deren juristische Durchsetzung nicht selbst durchführen möchten.
Wegen vier oder fünf Stunden Verspätung wäre mir meine eigene Zeit zu wertvoll, mir auch nur einen Gedanken über eine Entschädigung zu machen. Ansonsten: Heul doch!
Basierend auf dem reinen Text der Fluggastrechteverordnung hast du keinen Anspruch auf finanzielle Ausgleichszahlungen. Aber: Mehrere Richter (EuGH und Amtsgerichte) haben ein für dich positives Richterrecht geschaffen, wonach bei großen Verspätungen die gleichen Regeln zu Ausgleichszahlungen anzuwenden sind wie für Flugannullierungen. Was ich tun würde: - Air Berlin schriftlich auffordern eine Ausgleichszahlung i.H.v. 250 Euro an dich zu überweisen (Fristsetzung 14/21 Tage) - Anschließend einen Anwalt einen gleichlautenden Brief mit erneuter Fristsetzung (10 Tage) absenden lassen sowie in Aussichtstellung einer Klage Bei Flugannullierungen zahlt Air Berlin i.d.R. nach Schritt 2 den Betrag. Diese Aussage basiert auf nunmehr zwei solchen Erfahrungen bei mir selbst sowie weiteren drei im Freundeskreis. Es kann sein, dass Air Berlin sich im Fall der Verspätung auf den Gesetzestext beruft und die Zahlung auch ggü. deinem Anwalt ablehnt. Dann hilft nur eine Klage. Die Kosten hierfür sind angesichts des geringen Streitwertes sehr überschaubar. Natürlich musst du abwägen, wieviel Zeit/Mühe du für 250 Euro investieren willst. Dieses Posting ist keien Rechtsberatung, sondern eine Privatmeinung. Viel Erfolg!
Ich habe Air Berlin eine nette Mail geschrieben. Bislang kam nur die Antwort, das der Vorgang zu der zuständigen Abteilung geleitet wurde. Wenn nicht bei raus kommt, geben ich die Sache an http://www.euclaim.de
Man sollte immer gut abwegen soll sich der Aufwand wegen ein paar Euro Entschädigung lohnt. Zeitinvestment ist m.U. hoch wenn die Sache zum anwant gehen muss und oder sogar vor gericht. (auch wenn die kosten getragen werden) Man kann der betreffenden Fluglinie ja auch anbieten Gutscheine auszustellen oder die nächste Reise kulanzhalber zu tragen.
Da kann ich nur zustimmen. Unglaublich was sich hier fuer Nassauer rumtreiben. Da geht das Flugzeug am Zielort kaputt, die Fluggesellschaft muss Ersatz einfliegen und schafft das alles innerhalb etwas mehr als 4 Stunden. Ich finde es beachtlich was AB geleistet hat. Wenn anschliessend Passagiere meinen auch noch Geld abzocken zu muessen finde ich so ein Verhalten unverstaendlich. Igitt! S