AirFrance verweigert Fluggastrechtverordnung 261/2004

Dieses Thema im Forum "Top Deals" wurde erstellt von danny84, 22. März 2011.

  1. prom3th3us

    prom3th3us Co-Pilot

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  2. Sire83

    Sire83 Diamond Member

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    Mir ist ähnliches mit der Austrian passiert. Da ich eine Verkehrs-Rechtschutz besitze, habe ich damals einen Anwalt konsultiert und mit seiner Hilfe habe ich die 600€ erhalten. Es war nicht zu einem Verfahren gekommen, denn die Austrian hat auf sein Schreiben hin direkt eingelenkt. Des Weiteren war es kein großer Aufwand für mich und hat insgesamt 3 Wochen gedauert.

    Alle Details kannst du hier nachlesen:
    viewtopic.php?f=42&t=28347
     
  3. goshya

    goshya Pilot

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    Hallo.

    Ich verhandle seit August (!) 2010 mit KLM wegen einer 14 stündigen Verspätung von Taipei nach Amsterdam. (und weiter nach Berlin). Die Maschine hatte ein technisches Problem. Ticket war mit knapp 1400 Euro nicht gerade günstig.

    Bisher wurden mir lediglich 100 Euro geboten. Ich habe ca. 10 Nachrichten über das KLM Webinterface geschrieben und auf die ersten vier erstmal über Monate gar keine Antwort erhalten. Unten mal ein Beispiel zweier meiner messages.

    Dazu gibt es eigentlich nur zu sagen, dass es sich bei dieser Airline um einen Saftladen handelt und mensch von weiteren Flügen Abstand nehmen sollte.

    Ich bin leider erst wieder in zwei Wochen in Dtld. nachdem ich für 6 Monate in China gearbeitet habe und nicht wirklich eine snail mail an KLM schicken konnte.

    Wird KLM eher auf Briefpost reagieren oder soll ich direkt einen Anwalt einschalten?

    Cheers
    goshya

    Dear Sir or Madam,

    This flight was delayed more than 14 hours:
    Booking code: xxxxxx
    Name: xxx xxxxx xxxxx
    KL 0878
    06.08.2010
    Ticket number: xxxxxxxxxxxx

    This flight went into the European Union.
    I have claimed a compensation twice via the KLM webpage first on the 18th of August and then on the 7th of September but never received any response. (reference: xxxxxxxxxxx and xxxxxxxxxxx)
    How many month does the KLM customer support need to give a reply? The next step will be to sue KLM for not giving or even handling this compensation matter.
    I claim for the third time a compensation of 600 Euros + 10 Euros of telephon cost. (calling your hotlines in Europe).
    This is 26 000 New Taiwanese Dollars.
    Please wire transfer this money within seven days until the xx.xx.xxxx to my partners bank account. Please reply to this message within seven days.
    account data:
    Sincerely
    xxx

    Und noch das nachdem mir die 100 Euro angeboten wurden. Danach war von deren Seite auch erstmal Funkstille. Die Konversation war mit KLM Taiwan in Chinesisch und Englisch, wobei ich auch 2x KLM Deutschland angeschrieben hatte, aber keine Antwort bekam.

    Dear Sir or Madam,
    the European Court of Justice has ruled that a delay longer than three hours has the same consequences than a cancelation of a flight. Therefore the same compensation is required. This refers directly to ECJ, Judgement of 19th November 2009, C-402/07 and C-432/07.

    The flight went to the European Union.

    Feel free to ask your European colleagues about this or refer this case to them. We have been waiting for this money for about six month now. Every further communication will be done by our lawyer. Please feel free to respond to the above email address.

    Please respond in English from now on.
    The demands are still:
    European law states that we receive 24000 TWD
     
  4. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    In jedem Falle eingeschriebene Briefpost.

    KLM Royal Dutch Airlines
    - General Manager Herr Warner Rootliep -
    Zeil 5
    60313 Frankfurt am Main

    Solange eine Airline ein Büro in DE unterhält (s.o.), kannst Du es auch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid probieren, obwohl mein Anwalt solch einen (Zwischen)Schritt für überflüssig hält. Manche lassen sich aber damit beeindrucken und KLM wäre dadurch erst mal im Zugzwang (Widerspruch) und müsste die Sache weitergehend bearbeiten. Wenn sie dann aber widersprechen sollten, müsstest Du klagen, schon alleine um die Kosten des Mahnbescheids wieder herauszubekommen. Erkundige Dich aber in jedem Fall nach dem Gerichtsstand, deutsche Gerichte dürften aber ihre Zuständigkeit nach 261/04 nicht verweigern, zumal KLM Büro in FRA.

    Zwischen den Niederlanden und DE existieren übrigens Inkassoverträge, d.h. Schulden können grenzüberschreitend eingetrieben werden, was für flightright und EuClaim sprechen würde.

    http://www.flightright.de/
    (dort kannst Du vorab durch Eingabe der Flugnummer und des Tages kostenlos Deine Ansprüche prüfen)

    Hier greifen übrigens zwei Urteile des BGH und EuGH ineinander: große Verspätungen sind mit Annulierungen gleichzusetzen und technische Defekte sind kein Hinderungsgrund für Ausgleichszahlungen bei Annulierungen.

    Auch wenn Mumpitz mir das alles nicht glaubt:
    musste selten bis zum äußersten gehen. Spätestens nach dem dritten Brief (aber nie nach dem ersten) wurde meistens bezahlt. Habe diesem aber ab und zu eine Klageschrift beigefügt (Vorlagen im Internet).
    Immer alles gut mit entsprechenden Urteilen begründen (siehe meine Links an anderer Stelle).
    Einmal hat es sogar ein Säumnisurteil gegeben, weil der Gegner (ein Reiseveranstalter) erst gar nicht zur Verhandlung erschien (war wohl billiger so und er musste seinen eigenen Anwalt nicht bezahlen).
    Noch nie ist es bisher in diesen Angelegenheiten zur Hauptverhandlung gekommen, weil die Airlines eigentlich nur pokern aber genau wissen sie sind im Unrecht. Durch diese Zermürbungstaktik wird auch eine große Zahl von Pax überhaupt erst abgehalten Rechte einzufordern.

    Impressum: es sprach der selbsternannte "Experte" ftlsenhon aus eigenen Erfahrungen
     
  5. miles-and-points

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    Das müssen solche "Experten" (wie der/die/das oben) beantworten.
     
  6. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Du wiederholst Dich, was natürlich bei 10% aller Posts in diesem Forum nicht ungewöhnlich ist.
    Vielleicht suchst Du Dir mal einen anderen "Spielplatz". Beispiel: Isharegossip, da kannst Du ohne Rechtsfolgen Leute mobben (denn Du tust ja langsam auch nichts anderes mehr hier)!

    Und da bin ich wirklich Experte, denn das mache ich zur Zeit hauptberuflich: gegen Cybermobbing präventiv und rechtlich vorgehen!
     
  7. miles-and-points

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    Das mag sein - auf den anderen Gebieten bist Du es ja nun wirklich nicht. :idea:


    Danke für diese "Information". Das konnten wir bisher ja nicht beantworten.
    Und dieser Aufwand "lohnt" - und "bringt" auch etwas? Antwort: Siehe oben. :lol:
     
  8. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Was ist an meiner obigen Info über die Urteile, diesbzgl. Vorgehen eigentlich sachlich zu beanstanden? Du kannst es ja anders machen (telefonieren zu nicht existenten PR-Nummern z.B.). Mit unzähligen Posts im Forum wirst Du das Problem mit Airlines wohl kaum lösen. Ach ich vergaß, bei Dir klappt ja immer alles. Vielleicht sollten wir mal ne Tour zusammen machen, da kann ich bestimmt noch ne Menge lernen! :lol:


    Es muss nicht immer irgend etwas "bringen". Tut es aber tatsächlich.
     
  9. miles-and-points

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    Auch da würde ich wieder Anführungszeichen setzen. :idea:

    Was genau soll das denn nun wieder sein? :shock:

    Das könntest Du natürlich. Vorausgesetzt, es würden "Probleme" auftreten.

    Das passiert uns allerdings glücklicherweise fast nie. Und wenn: Anrufen &
    alles zur allgemeinen Zufriedenheit lösen. Ganz ohne irgendwelche Prozesse. :mrgreen:
     
  10. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Ziehst Du Dich jetzt schon an Strichelchen hoch? Das wird ja immer schlimmer. Das hier ist kein Forum für die deutsche Sprache.

    Du proklamierst doch "oft" hier, Anrufe wären der einfachste Weg. Klappt aber leider nicht in diesen Fälle. Aber vielleicht hast Du ja die Nummern der CEOs.
     
  11. miles-and-points

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    Erst lesen - und zwar alles im Zusammenhang. Dann nachdenken. :lol:
     
  12. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Postest Du eigentlich nur noch per Copy-and-Paste? Ich warte immer noch auf Dein Beispiel für einen sachlichen Fehler bei meiner Urteilsauflistung und "Expertenratschlägen"!
     
  13. miles-and-points

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    Nein.
    Das war ein ernstgemeinter Ratschlag. Extra für Dich.
    Denn anscheinend hast Du's schon wieder nicht getan.
     
  14. rainer1

    rainer1 Diamond Member

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    bin ich richtig informiert , dass die regelungen für entschädigungen auch bei award tickets anwendung finden ?
     
  15. kexbox

    kexbox Gold Member

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    Art. 3 Abs .3 der RL:



    Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos
    oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Sie gilt
    jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines
    Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme
    von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen
    ausgegeben wurden
     
  16. rainer1

    rainer1 Diamond Member

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    super. danke dir für die schnelle und umfassende info.
     
  17. Sire83

    Sire83 Diamond Member

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    Ja, das ist korrekt. Mein Flug war nämlich auch ein Prämienflug gewesen.
     
  18. rainer1

    rainer1 Diamond Member

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    nochmals danke !
     
  19. danny84

    danny84 Bronze Member

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    Nachdem man mich ja nun Anfangs mit 100€ pro Person vertrösten wollte, hat selbst ein darauf folgendes Antwortschreiben von mir mit Bezug zu verschiedenen Passagen der Fluggastrechtverordnung nicht geholfen, siehe:

    Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxx,
    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. März 2011. Gerne nehmen wir wie folgt Stellung zu Ihren Schreiben.

    Wir bedauern, dass Sie mit unserem Antwortschreiben vom 22. März 2011 nicht zufrieden sind.

    Wir haben den Sachverhalt Ihres Anliegens erneut überprüft und müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihre Forderung auf Ausgleichszahlung nicht nachkommen können.

    Gerne erklären wir Ihnen die Hintergründe unserer Entscheidung:
    Entscheidend für die Bestimmung einer Entschädigung bei Flugstreichungen ist nach EU Verordnung 261/2004 die Art des Vorfalls.

    In Ihrem Fall musste der gebuchte Flug AF 007 von New York nach Paris Charles de Gaulle am 19. Februar 2011 aufgrund eines unerwarteten technischen Defektes ausfallen. Aus diesem Grund greifen die Mechanismen des Artikels 5.3 der EU Verordnung ein. Aufgrund der Tatsache, dass die technischen Schwierigkeiten nicht bei der üblicherweise vorgesehenen Wartung des Flugzeuges festgestellt worden sind, sondern völlig überraschend bei den Startvorbereitungen auftraten, müssen wir leider erneut und grundsätzlich Ihre Forderung auf Entschädigung ablehnen.

    Wir bedauern, dass wir Ihnen in diesem Fall keine positive Antwort geben können.

    Mit freundlichen Grüßen

    S. Sereke
    Air France -Customer Care






    Sollte ich nun abschließend nochmals mit Luftfahrtbundesamt oder der Aufsichtsbehörde drohen, und den mit Androhung rechtlicher Schritte seitens eines Anwalts drohen, oder was rät der kundige User mir?
     
  20. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Die sind hartnäckig.
    Klage selber formulieren mit Hinweis auf genauere Passagen in genannten Urteilen oder besser: EuClaim, flightright.
    Anwalt ist zu teuer, da bleibt ja nichts übrig bei nur Schreiben (das darfst Du dann nämlich selbst bezahlen).
     

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