Hier einmal der neuste und erfolgreiche Stand:
AirFrance bot mir nach meinem letzten Schreiben mit Drohung der Einschaltung meines Rechtsanwalts auf einmal 300€ oder 400€ in Form eines Vouchers an. Die Kollegin musste sich verschaut haben, daher nun ist man nun bereit anstatt wie vorher 100€ Voucher als Kulanzzahlung nun 300€ oder eben einen 400€ Voucher rauszugeben, die mir angeblich zustehen.
Darauf ich: "Mir stehen doch die festgesetzten 600€ zu, warum nun nur 300€" ?
Darauf Support: "Weil sie trotz umbuchung dennoch innerhalb von 3 Stunden der vorherigen Departing-Time am Zielort waren"
Ich grübelte, schnappte mir die Tickets und sah, das ich über 4 Stunden später am Zielport war und ich sagte "Laut meinem Ticket war ich anstatt um 11.25 erst um 15.25 Uhr am Ziel, daß sind über 3 Stunden, exakt 4 Stunden"
Darauf Support: "Einen Augenblick, ich berate mich einmal schnell mit der Kollegin, die ihren Fall bearbeitet hat"
Ich warte ca 1 Minute und der Support war wieder am Hörer: "Wie haben ihre Tickets anscheinend falsch im System, wie sehen eine Ankunft um ca 12 Uhr, aber anhand der Flugnummer sehen wir, wann und wo sie an Board waren und sie haben Recht. Ihnen stehen 600€ oder 800€ als Voucher zu. Sie bekommen eine Email von meiner Kollegin mit allen Details"
Ich hakte nach, wie man auf einmal, nachdem AirFrance so darauf beharrte, daß mir generell nichts zusteht, man "freiweillig" von anfangs 100€ auf 300€ erhöht. Die Kollegin hätte angeblich einen Fehler gemacht (Sie schilderte mir, daß sie sich den Fall 3 mal angeschaut hat" und natürlich kamen nur Ausreden.
Fazit: Wer nicht dranbleibt und auf sein Recht beharrt geht zwar nicht leer aus, dennoch nicht rechtmäßig mit dem, was einem zusteht. Also stets dranbleiben und auf sein Recht pochen. Androhungen mit Rechtsanwältin scheinen oftmals das letzte Eis zu brechen und zum Erfolg führen.
Unser Zeichen: xxxx
Sehr geehrter Herr xxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. März 2011.
Gerne haben wir uns Ihren Fall noch einmal angeschaut und den Sachverhalt mit unseren Vorgesetzten besprochen.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, konnte der ursprünglich für den Flug AF 007 vorgesehene Airbus 380 aufgrund eines unerwarteten technischen Defektes nicht wahrgenommen werden. In solch einem Fall ist laut der EU Richtlinie 261/2004 keine Entschädigung vorgesehen.
Infolge des technischen Defektes kam es zu einem Flugzeugwechsel. Der Flug AF 007 am 19. Februar 2011 hat somit stattfinden können. Leider konnte Ihnen und Ihrer Mitreisende Frau xxxx kein Platz auf diesem Flug angeboten werden.
Im Anbetracht der oben genannten Situation und entsprechend der EU Verordnung 261/2004 Artikel 3 besteht die Verpflichtung der ausführenden Fluggesellschaft bei Nichtbeförderung zur Leistung von Ausgleichszahlungen im Sinne des Artikel 4 der Verordnung zu leisten.
Obwohl die Europäische Richtlinie 261/2004 Passagiere, die durch eine Nichtbeförderung betroffen sind, eine Entschädigung von 600,00 Euro zuspricht, hat sich Air France entschlossen, diesen gesetzlichen Entschädigungsbetrag sogar noch zu erhöhen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen und Ihre Mitreisende Frau ***** alternativ zu dem von der EU festgelegten Entschädigungsbetrag den beigefügten Reisegutschein im Wert von 800 Euro für zukünftige Reisen mit Air France an. Diese Gutscheine sind auf allen Flügen mit Air France und KLM 12 Monate gültig und können auf sämtliche Tarife (ausgenommen Sonder- und Spezialtarife) angerechnet werden.
Name: xxxx
MCO Nummer: 057 - xxxx
Nicht erstattbarer Betrag: 800 EUR
Erstattbarer Betrag: 600 EUR
Gültigkeit: 12 Monate
Ausstellungsdatum: 31. März 2011
Name:xxxx
MCO Nummer: 057 - xxxx
Nicht erstattbarer Betrag: 800 EUR
Erstattbarer Betrag: 600 EUR
Gültigkeit: 12 Monate
Ausstellungsdatum: 31. März 2011
Der Gutscheinbetrag ist nicht auszahlbar und die Gültigkeit von 12 Monaten kann nicht verlängert werden. Eine Übertragung des Gutscheines auf eine dritte Person ist ausgeschlossen. Der anrechenbare Betrag kann nur für Buchungen verwendet werden, die auf den Namen des Gutscheininhabers lauten.
Sie können Ihren Gutschein auch als Teilzahlung auf eine Buchung anrechnen.
Ihre Buchung nehmen wir gerne an folgenden Stellen entgegen:
- Air France oder KLM Ticketschalter an Ihrem Flughafen
- Telefonisch über unsere Reservierungszentralen :
Für Deutschland: 01805 830 830
Sollten Sie diese Reisengutscheine nicht nutzen wollen, so können sie sich diesen selbstverständlich auch gegen den gesetzlichen Entschädigungsbetrag von 600 Euro innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. In diesem Fall teilen sie bitte den Kunden mit, sich für mehr Informationen dazu an die Reservierungszentrale unter der Telefonnummer 01805 830 830 zu wenden.
Wir versichern Ihnen, dass Air France die Ihnen und Frau **** bereiteten Unannehmlichkeiten sehr bedauert und wir hoffen, dass zukünftige Flüge mit unserer Gesellschaft zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen werden.
Mit freundlichen Grüßen
S. S ereke
Air France - Customer Care
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