Gestern hat der Europäische Gerichtshof den Airlines eine weitere Ausrede genommen, Entschädigungen zu verweigern: Technische Probleme gelten nicht als "außergewöhnliche Umstände", die eine Entschädigung ausschließen. Gut so. http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1 ... 97,00.html
An die Juristen: heißt das jetzt, dass das man auch rückwirkend (zumindest für 2008) seine Ansprüche noch mal geltend machen sollte ? (z.Bsp bei Flugstornierungen wegen defekten Höhenmessern oder diversen Hydraulikdefekten ?