Aktion Traumstrand - 15.000 Meilen für ein Focus Abo

Dieses Thema im Forum "- Mehr Meilen (Payback)" wurde erstellt von Guest, 4. Juni 2007.

  1. DaKaTH

    DaKaTH Co-Pilot

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    Normal wähle ich ja auch immer Rechnung, aber mit Bankeinzug (oder auch CC) spart man sich die Zeit, die mit Rechnungsversand, Überweisen und Warten, bis die das registrieren und die Prämie freigeben, vergeht.
     
  2. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Am Sinnvollsten erscheint mir doch CC, natürlich die M&M Kreditkarte da es dafür ja auch Meilen gibt.
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Gut, das Problem ist halt, wenn man neue Abonennten wirbt. Da geht ja die eigene CC nicht, und wenn der neue Abonnent Bankeinzug ablehnt, kann man kaum etwas tun..

    Der Wellensittich
     
  4. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Wo ist das Problem ?

    Focus Schule keine Probleme 40 Mal.
    Stern 24 Mal wieder keine Probleme.
    Klocke jeweils 20 Mal keine Probleme

    Es steht übrigens nirgends, wie sonst üblich, dass der Werber nicht der "Zahler" sein darf.
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Echt??? :shock:

    Jetzt bin ich ein wenig überrascht...

    Die machen kein Theater, wenn du als Werber auch deine Kreditkarte angibst?? Ist das bei allen Verlagen so?? Kann ich generell ganz offiziell ohne Ärger Neukunden werben und mit meiner CC bezahlen?

    Der Wellensittich
     
  6. miles-and-points

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    Nein, von "generell" hat ja auch niemand etwas geschrieben.
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Allerdings steht z.B. bei Park Avenue drunter, dass für "Geschenkabos" keine Prämien gewährt werden. Und wenn der "Werber" = Zahler ist, dann ist das wohl ein Geschenkabo. Ich wäre also sehr vorsichtig :?
     
  8. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Focus und Klocke Null Probleme.

    Dem Stern meine Geworbenen gemailt mir der Bitte meine CC zu belasten.
    Auch kein Problem.

    Na ja was bei Park Avenue steht hat Amaran ja geschrieben. Die hatte ich jedoch auch ausgelassen.
     
  9. miles-and-points

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    Damit bist Du - zum Glück - nicht völlig allein.
    Bedingungen des G+J-Verlages für fast alle Erzeugnisse
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Mhm, also scheinbar vor allem bei G+J ein Problem, Focus gehört ja nicht dazu..

    Aber das Ganze hat natürlich noch einen anderen Haken, den man bedenken muss: vergisst der Geworbene, rechtzeitig zu kündigen, oder unterlässt er es absichtlich, hat man als Werber die Abogebühr auch in den Folgejahren "an der Backe". Der Schuss kann also nach hinten losgehen.. :?

    Der Wellensittich
     
  11. miles-and-points

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    Eben nicht.

    Denn die Erlaubnis, von der Kreditkarte abzubuchen, wird nur für das eine Mal erteilt. Das ist der gravierende (und für mich mit der wichtigste) Punkt, derartige Abonnements via CC abzuwickeln.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Mhm, aber dann kann sich ja rein rechtlich ein kreditkartenfinanziertes Abo nie automatische verlängern und muss folglich auch gar nicht gekündigt werden??

    Aber was mache ich nun als Leser, der mit CC bezahlt und das Abo gerne weiterbeziehen möchte?? Muss ich mich dann erst mit VISA in Verbindung setzen??

    Es gibt doch diverse online-Dienstleistungen, wo sich repetierende Beträge automatisch revolvierend von der CC abgebucht werden... :?

    Der Wellensittich
     
  13. miles-and-points

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    Ach, Sittich...

    Hast Du schon ein einziges Mal ein Jahres-Abo mit einer Kreditkarte bezahlt? Und wie kannst Du denn nun wieder aus der hohlen Hand heraus "schließen", daß man ein Abo nicht mehr kündigen müßte? Oder es nicht - wenn man möchte - verlängern könne? Und schlußendlich: was hat denn Visa damit zu tun? Und Dein Spruch von "repetierenden Online-Dienstleistungen" ist doch nun auch wieder überhaupt kein "Schuß ins Schwarze", sondern eher ein untauglicher Versuch, vom Thema abzulenken?

    Also:
    Schon jetzt - es sind noch 8 bis 9 Monate mindestens hin bis zum (Zeit-)Punkt einer erforderlichen Kündigung - bekommen die von mir geworbenen Abonnenten Schreiben von den Verlagen (die sie an mich weiterleiten), in denen steht: Sehr geehrte/r XXX, wir haben festgestellt, daß die Kreditkarte, von der der erste Jahresbeitrag für Ihr Abonnement YYY eingezogen wurde, zum xx.yy.zz ihre Gültigkeit verliert. Bitte teilen Sie uns auf untenstehendem Vordruck mit, ...."

    Du verstehst? Diesen Vordruck unterschreibe ich selbstverständlich nicht, sondern nehme ihn spätestens jetzt zum Anlaß, die entsprechenden Abos zu kündigen. Aus diesem (für uns ständig vorkommenden) Umstand (weil wir den Einsatz der CC natürlich ebenfalls möglichst sinnvoll planen) nun das schließen zu wollen, was Du da so geschrieben hast, ist schon "verwegen" zu nennen.
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Also irgendwie kapier ich jetzt einiges nicht... :roll:


    Zunächst: ich habe wirklich noch nie ein Werbe-Abo über meine CC laufen lassen, auch noch kein Eigenabo, liefen allesamt bisher über "Abonnent zahlt nach Rechungserhalt".

    Aber jetzt sag mir, was machst du, wenn du ein Fremdabo über deine CC laufen lässt, die nicht im Folgejahr ausläuft und noch 3 Jahre gültig ist? Das Problem ist doch, dass du als Zahler in dem Fall gar kein Kündigungsrecht hast, sondern der Leser, und wenn der nicht kündigt?

    Es gibt doch sooo viele Services, wo du montalich revolvierend 13,80€ von der Kreditkarte abgebucht bekommst, ohne dass du irgendetwas erneut unterschreiben musst; läuft ewig weiter, bis es gekündigt wird.

    Auf jeden Fall ist diese Konstellation rechtlich sehr spannend...


    Der Wellensittich
     
  15. miles-and-points

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    Wenn Du, lieber Sittich, einen Auftrag gegeben hast, nach dem monatlich wiederkehrend eine bestimmte Summe von einer bestimmten CC abgebucht werden soll, wird dies sicherlich so gehen. Hat aber mit dem geschilderten Fall überhaupt nichts zu tun.

    Wenn ein bestimmter Leser ein bestimmtes Produkt - in diesem Fall ein Abonnement - von einem anderen Menschen bestellen läßt, ist dies rechtlich überhaupt nicht zu beanstanden. Wenn das online in Auftrag gegebene Abo nun ebenfalls online (per e-mail) wieder gekündigt wird, entfaltet diese Kündigung selbstverständlich - unabhängig davon, wer sie getippt und abgeschickt haben mag - dem Verlag gegenüber eine rechtlich bindende Wirkung.

    Klappt also auch (und Deine Ängste, von Deinem "Kumpel" mit den Kosten für ein Abo "sitzengelassen" zu werden, verlieren sich im was-auch-immer). Also muß die CC auch nicht "zwingend" eine sein, die noch im ersten Jahr ihre Gültigkeit verliert - es ist aber ziemlich hilfreich, wenn man eine solche benutzt, weil man so automatisch an die Kündigung erinnert wird (und das auch noch mit allen erforderlichen Angaben).

    "Spannend" ist daran doch gar nichts - das ist tägliche Praxis für viele Leute.
     
  16. htb

    htb Platinum Member

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    Anstelle mit "scheinbar" und sonstigen Verallgemeinerungen zu argumentieren rate ich Dir dringend die Bedingungen für das jeweilige Abonnement durchzulesen. Meistens sind Geschenkabos vom Meilensammeln ausgeschlossen, und es ist Verlagen jederzeit möglich, diese Klausel aufzunehmen.

    HTB.
     
  17. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Ihr macht Euch viele Gedanken. Ist doch ganz einfach, wenn der Verlag der Meinung ist, meine Kreditkarte aus rechtlichen Gründen nicht nehmen zu wollen, dann habe ich doch die Wahl der Überweisung oder ich lasse es halt.

    Beim Stern wollten die erst auch nicht, aber nachdem ich sagte ich wolle 24 Stück machen, und zwar unter der Vorraussetzung das es über meine CC läuft, ging es auf einmal. Und ich denke, dass jeder der das telefonisch oder schriftlich macht, zu Beweiszwecken sich den Namen des AP aufschreibt.

    Bevor ich mir Gedanken mache, was passiert, wenn dieses und jenes passiert, frage ich einfach und lege die Karten auf den Tisch und entscheide mich es dann so oder so oder gar nicht zu machen.

    Die CC ist weniger der Meilen (darum natürlich auch), aber ich habe doch keine Lust 24 Überweisungen mit verschiedenen Kundennummern per TAN über mein Konto laufen zu lassen. Da ist es doch wirklich einfacher, dies den Verlag oder die beauftragte Firma über meine CC laufen zu lassen.
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Das Problem ist mittlerweile zweistufig. Zunächst muss der Verlag überhaupt erst mal mitspielen, bei G+J geht es wohl gar nicht und acuh andere scheinen sich zu zieren.

    Aber wenn Stufe 1 überwunden, kommt Stufe 2: nehmen wir an, dass alle meine CC´s dummerweise noch mehrere Jahre laufen.
    Bisher habe ich immer nur Geschäfte für mich selbst via CC abgewickelt, bei denen ich jederzeit selbst kündigen kann. So habe ich aktuell über mehrere CC´s revolvierende Daueraufträge laufen, und das teilweise schon seit Jahren.
    Nur: wenn ich jetzt einen Neu-Abonnenten werbe und mit meiner CC bezahle, entsteht doch rein rechtlich zwischen mir, dem neuen Leser und dem Verlag eine "Dreiecks-Beziehung", und hier fände ich es schon spannend, ob tatsächlich eine Kündigung von mir als Werber nach einem Jahr rechtlich bindend für das Vertragsverhältnis zwischen dem Verlag und dem Leser (der gar nicht kündigen will) ist... :roll:

    Der Wellensittich
     
  19. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Das wäre doch mal ein gutes Beispiel für die Leute die Recht studieren 1. Semester.
     
  20. miles-and-points

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    Was konstruierst Du denn nun schon wieder für merkwürdige Konstellationen?
    Warum um Gottes willen (oder wessen Willen sonst auch immer) solltest Du denn für einen Dritten, der so gern ein Abonnement weiter halten möchte, beim Verlag kündigen wollen? Gibt es dafür - auch nur theoretisch - irgendeinen auch nur ansatzweise vernünftig zu nennenden Grund? :shock: Über "rechtliche Beurteilungen" lohnt es doch gar nicht, überhaupt nachzudenken, wenn der "Sachverhalt" schon derart krude ist.
     

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