Angabe von falschen Adressen (k)ein Problem in D???

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von fly4free, 15. Februar 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Es soll ja schon vorgekommen sein, dass ein krimineller dt. Tourist in bei LH in LAX, JFK, SFO etc. am Flughafen ein Ticket gekauft hat. Und das hat der dann so richtig kriminell in US$ bezahlt, zum US$-Tarif der US-Fare. Und die kriminellen LH-Agenten haben einfach mitgespielt, nicht mal nach ner Adresse gefragt. Einfach die DEUTSCHE Kreditkarte durchgezogen und die Bordkarte ausgedruckt. Wahnsinn.

    Gibt aber noch mehr Verbrecher. Zum Beispiel in den Call Centern. Da können zB in Amerika im amerikanischen Call Center IRGENDWELCHE X-BELIEBIGEN Leute anrufen, die gerade in einem US-Hotel wohnen und mal eben einen Flug brauchen. Und den bekommen sie dort dann zu den AMERIKANISCHEN Tarifen, selbst es sich bei den Anrufern um Deutsche, Thailänder, Japaner oder sonstwas Unamerkanisches handelt! Das ist schon hoch-konspirativ, was diese Call-Center-Agenten da machen.

    Und nun stelle man sich vor, da rufen manche schon an, obwohl sie noch gar nicht in Amiland angekommen sind, sondern sich zB noch in Thailand befinden. Oder Japan. Oder Deutschland. Oder auf nem Kreuzfahrtschiff in internationalen Gewässern, das gemächlich gen MIA schippert, von wo aus unser kreuzfahrender Verbrecher (natürlich einer mit dt. Wohnsitz) mal eben einen LH-Flug nach Frankfurt buchen möchte. Zum US-Tarif!! :shock: Darf der das? :shock: Man glaubt es kaum: LH USA verkauft dem Typ doch glatt so ein Ticket, US-Wohnsitz/Anschrift hin oder her.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Und jedes dieser Angebote bekomme ich auch ohne Vorspiegelung irgendwelche falschen Tatsachen in jedem Reisebüro des fraglichen POS-Landes (weltweit von jedem Ort aus erreichbar per Telefon, E-Mail, Website, Brief, Fax), bei jedem lokalen Ticketschalter der Airline des fraglichen POS-Landes und in jedem Call Center der Airlines des POS-Landes, das ich ebenfalls von jedem Ort der Erde aus telefonisch erreichen kann.
     
  3. fly4free

    fly4free Gold Member

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    @flysurfer: Hast du irgendwie die Bodenhaftung verloren ? :roll:
    Geh doch einfach noch mal ein wenig zurück und analysiere was du da jetzt von dir gegeben hast im Zusammenhang mit diesem Thread.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    *prust* Da fragt der Richtige. :lol:
     
  5. fly4free

    fly4free Gold Member

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    na, bastelst du schon an deinem flysurfer-Abgang à la
    "Das ist mir jetzt zu blöd, da mach ich nicht mehr mit" :lol:

    Ernsthaft:
    Niemand bestreitet, dass ich in den USA Tickets kaufen kann.
    Auch wenn ich meine Adresse nicht angebe.
    Es ging aber hier um ein Verhalten, dass nach deutschem Recht für in Deutschland lebende Personen durchaus zu juristischen Komplikationen führen kann.
    Was interessiert in dem Zusammenhang Ami-Land ?
    [OT:](Wie das in Ami-Land ist kann ich nicht beurteilen, wäre aber sicherlich unter dem Gesichtspunkt des Patriot-Act (und der daraus folgenden Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht) mal interessant. Ist sicherlich bei der Einreise spannend, wenn die von der Fluggesellschaft gemeldeten und deine Passdaten nicht übereinstimmen. Wenns denn mal überprüft wird ?
    Kannst es ja im FT platzieren.)
     
  6. Guest

    Guest Guest

    KANN es aber nicht, weil jeder brave Deutsche mit deutschem Steuerwohnsitz und deutscher Meldeadresse im deutschen Personalausweis in jedem Land jedes beliebige Ticket in einem Reisebüro (u.a. per Telefon, Brief, Fax, E-Mail, Web) von Deutschland aus kaufen kann, und zwar gerne auch unter Angabe seiner ganz normalen ultradeutschen Meldeanschrift. Deshalb bringen falsche Angaben auch keinen Vorteil, der Airline jedenfalls keinen Nachteil, da sie eben jene günstigen Tarife auf einer lokalen Website (zB USA), um die es hier geht, über ebenso lokale Reisebüros an jedermann und jede Firma auf der großen weiten Welt verkauft, die ihn bezahlen können und wollen, unabhängig von irgendwelchen Adressangaben.

    Dass unsereins lieber direkt bei der Airline bucht als beim Reisebüro, liegt ja nur daran, dass letztere idR eine vom Tarif unabhängige TSC erheben, die Airline an den wirklich günstigen Online-POS dagegen nicht. Die Einsparung dieser TSC ist freilich kein erschlichener Vorteil gegenüber der Airline, weil diese davon ja keinen Cent sieht - die TSC wird vom Reisebüro separat abgerechnet.

    In Kanada gibt es sogar ein Gesetz, nachdem kanadische Reisebüros den Tarif stets nach den Konditionen des Abflugortes buchen dürfen (also nicht nur nach den Konditionen des POS Kanada). Du kannst dir in einem kanadischen Reisebüro also ein RTW ex Vietnam kaufen und wirst dafür nur den vietnamesischen Tarif bezahlen. Das finden zahlreiche RTW-Vielflieger ganz praktisch, weil es ihnen einfacher (und sicherer) erscheint, mit einem kanadischen TA zu dealen als mit einem vietnamesischen.
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Kann ich dir sagen: Es wird kein Vermögen der Airline beschädigt, weil die Airline exakt denselben Tarif, den man auf der Website nur bei Angabe zB einer US-Adresse bekommt, über Reisebüros und andere Kanäle an jeden verkauft, unabhängig von dessen offiziellem Wohnsitz, aktuellem Wohnort oder irgendwelchen Adressangaben. Der Tarif ist also nicht an irgendwelche Anschriften des Käufers gebunden, sondern lediglich an den POS, also die Anschrift des Verkäufers.
     
  8. trichter

    trichter Platinum Member

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    Also ich habe es jetzt verstanden...wirklich...ich schwörs :wink:
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Ich gebe jetzt mal in diesem Zusammenhang einen Tip weiter, den ich eigentlich nicht weitergeben darf.

    Wenn Du Tickets genauso günstig und auch noch unauffällig wie die Schlapphüte kaufen willst (und deren Kollegen aus USA), dann buchst du über Bahrein. Es gibt eine Anweisung, wonach LH die Reisenden aus "Bahrein" "sehr speziell" behandeln muß. Denkt mal darüber nach. Insbesondere ist es der LH streng verboten, diese Passagiere nach ihrer Wohnadresse zu fragen.
     
  10. Rostow

    Rostow Silver Member

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    Den Gedanken hatte ich in der Zwischenzeit auch entwickelt-allerdings etwas abstrakter. Es ist schön, eine bestätigende Meinung zu finden. :)

    R.
     
  11. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Und ich hatte den auch - weniger forsch aber im Endeffekt mit identischem Resultat - auf Seite 1 versucht zu erläutern. :mrgreen:
     
  12. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    vermögen kann eh nicht beschädigt werden, da der verkauf von transportleistungen nicht zum vermögen sondern zum täglichen handelsgeschäft der airlines gehört.......einnahmen = noch lange nicht vermögen, zumindestens nach gefestigter betriebswirtschaftlicher lehre....
     
  13. fly4free

    fly4free Gold Member

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    Im juristischen Umfeld wird Vermögen etwas anders definiert als im betriebswirtschaftlichen:

    In der Rechtsprechung vorherrschender wirtschaftlicher Vermögensbegriff
    ... Diese Vermögenstheorie geht davon aus, dass zum Vermögen jede Position gehört, die auf irgendeine Weise einen wirtschaftlichen, d.h. in Geld benennbaren Wert besitzt. Auf die rechtliche Zuordnung und rechtliche Wertungen kommt es insoweit nicht an.
    Geschützt werden hierbei auch solche wirtschaftliche Positionen, die auf rechtswidrige oder sittenwidrige Weise erlangt wurden.
    Quelle: Wikipdia
     
  14. TomSE

    TomSE Bronze Member

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    Uhhh, bloss nicht. Da will ich nicht mehr hin. Die Quote an A-Z Promis und die dazugehörigen Calliphoridae, die versuchen ein Stückchen von dem Kuchen ab zu kriegen, ist mir definitiv zu hoch. Und auf der anderen Seite Ghettos mit Bandenkriegen etc. pp.

    Wenn ich schon in Bushlands Golden State muss, dann lieber weiter im Norden.

    Den Rest zum Thema Kontaktadressen, Firmen etc. kommentiere ich nicht mehr. Da hat man wieder nicht gelesen und verstanden.
     
  15. kasi

    kasi Diamond Member

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    Wovon sprichst Du hier konkret? Ich kann hier auch Paragraphen einstellen und zitieren, warum es verboten ist bei Rot über die Ampel zu fahren, oder warum man keine Steuern hinterziehen darf. Aber was willst Du uns hier mitteilen?
     
  16. kasi

    kasi Diamond Member

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    [quote="fly4free]Seit wann bucht die Firmenniederlassung in Tokyo IM NAMEN und AUF RECHNUNG eines Mitarbieter einer anderen Niederlassung Flüge (oder Sonstiges). :shock:
    Da fängst du aber jetzt wirklich an Äpfel und Birnen miteinander zu vergleichen...

    Ob die Firmen sich strafbar machen, hängt sicherlich von den wesentlichen Konstrukten des Unternehmens ab.
    Hioer haben wir primär über Privatpersonen geredet. [/quote]


    Also zumindest ist das bei mir mindestens einmal im Monat der Fall, dass die XYZ International AG im Namen und auf Rechnung von "kasi" Hotelzimmer bucht. Da die oben zitierte Strafrechtsvorschrift nicht explizit auf den Erwerb nur von Flugtickets abziehlt, würden hier auch permanent Straftaten begangen.
     
  17. fly4free

    fly4free Gold Member

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    Wow, das heisst:
    • Die buchen für deinen Namen[/*:m:7019f]
    • Bezahlung erfolgt wahrscheinlich auf deine Kreditkarte,
      deren Nummer und sonstige Infos sie haben :shock: [/*:m:7019f]
    • geben falsche Daten an (was ja die Voraussetzung für eine Gesetztesübertretung ist)[/*:m:7019f]
    • und machen das, last but not least, auf einem deutschen Buchungsportal[/*:m:7019f]

    Da enthalte ich mich jeden Kommentars :roll:
     
  18. kasi

    kasi Diamond Member

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    a) ja -
    b) die reservierung erfolgt auf meine Kreditkarte, ja
    c) Nach gesundem Menschenverstand nein, aber nach der hier postulierten Rechtssituation - ja
    d) Nö. Aber wie hier diskutiert wurde, sei das ja egal.
     
  19. fly4free

    fly4free Gold Member

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    Den Rest lass ich jetzt mal aussen vor, das ist persönlicher Geschmack, aber zu d):
    Schau dir mal den Toitel vom Thread an und zur Erinnerung noch mal das initiale Posting.
    Auhc wenn zwischendrin vom "roten FAden" abgewichen wurde, so geht es doch eigentlich um Deutsche Vertrags- und Rechtsverhältnisse.
    Ami-Land und andere wurden da von anderer Seite ins Spiel gebracht und sind im Eigentlichen kein Bestandteil der Betrachtung.
     
  20. sb65

    sb65 Bronze Member

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    OK, kommen wir mal wieder auf dein Ursprungsposting zurück:
    Natürlich ist es theoretisch denkbar, dass man durch eine falsche Adressangabe den Tatbestand des Betruges erfüllt. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass man durch die falsche Adresse beim 'Verkäufer' einen Irrtum erregt, der diesen dann zu einer Vermögensverfügung veranlasst, die er in Kenntnis der wahren Umstände nicht getätigt hätte. Oder mit anderen Worten, der Verkäufer denkt: 'OK, der Typ wohnt in A-Stadt/B-Land/... und nur weil er da wohnt, verkaufe ich ihm die Ware/Dienstleistung für x €. Würde er in C-Stadt/D-Land/... wohnen, würde ich mehr Geld verlangen.'
    Kannst du zur Erleichterung der Diskussion aus dem (erweiterten) Dunstkreis von Flug- oder Hotelbuchungen ein Beispiel nennen, das dem o.g. ähnlich ist, oder sollte das eher eine rechtstheoretische Diskussion werden?
    (lassen wir dabei mal dahingestellt, ob bei den heutzutage weitestgehend automatisierten Buchungssystemen überhaupt ein Betrug möglich ist, weil niemand mehr da ist, bei dem ein Irrtum erregt werden kann...)
     

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