Anschlussflug innerhalb DE nach Abflug des Zubringerflugs annulliert

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Dark Helmet, 16. April 2013.

  1. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Laute Musik und über die Grundstücksgrenze hängende Zweige regen mich auch nicht auf (Unpünktlichkeiten der Airlines schon). Jedoch hier mal ein Beispiel: Das LG Köln (Urteil vom 13. Juli 2010 · Az. 27 O 239/09) beurteilte einen solchen Fall und setzte den Streitwert bei EUR 6.000,- (in Ermangleung eines konkret bezifferbaren Wertes) fest. In der Regel werden für solche Fälle Streitwert über 'nur' EUR 4.000,- von Gerichten festgesetzt. Anhand dieses festgestzten Streitwerts werden dann die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren ermittelt.
    Zum Vergleich: Pro Verspätungspassagier beträgt der Streitwert lediglich entfernungsabhängig EUR 250,-, EUR 400,- oder EUR 600,-.

    Ob man das alles für richtig hält oder nicht, ist jeweils persönliche Meinung, die die meisten nicht interessiert (incl. meiner Meinung). Ich gebe hier nur wieder, wie die Rechtslage ist und wie Gerichte so etwas sehen bzw. beurteilen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2014
  2. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Und ich gebe nur wieder wie ich die Sache sehe.
    S
     
  3. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wenn Du von Asien sprichst, dann meinst Du Länder wie Thailand, Indonesien, Vietnam, Kambodscha, China etc.

    Richtig, dort gibt es so gut wie keinen oder kaum Verbraucherschutz. Ob das gut oder schlecht ist, muß jeder entscheiden und sagen, ob er in einem solchen Land auf Dauer zu den Bedingungen eines Einheimischen (also ohne Reisepass aus Deutschland, Rückflugticket und voller Brieftasche) leben möchte. In diesen Ländern funktioniert übrigens das sonstige Justizwesen nur sehr eingeschränkt oder besser gesagt eher willkürlich. Prozesse führt man dort besser nicht und selbst große und größte Unternehmen werden dort mit Hilfe der Gerichte über den Tisch gezogen. Also immer erst ein wenig denken, bevor hier Unsinn geschrieben wird.
     
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  4. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Die EU-Verordnung zu den Fluggastrechten ist doch nur das Ergebnis einer jahrzehntelangen Praxis der Airlines, Passagiere an fernen Destinationen einfach "stranden" zu lassen.

    Ich fliege seit vielen Jahrzehnten und kann mich immer wieder gut erinnern, wie die vielgelobte LH in BKK fast wöchentlich 300 bis 400 Passagiere in Don Muang über Nacht "verschimmeln" ließ, weil die LH-Mühlen in MNL, SGN oder KUL nicht ansprangen. Die Passagiere wurden hingehalten, es handele sich nur um eine kurze Verspätung, wenn dann alle Möglichkeiten nach Europa abgeflogen waren, wurden die Passagiere in die schimmelige Lounge gebeten und die Damen der LH gingen nach Hause. Die Passagiere wurden sich selbst überlassen, eine Wiedereinreise nach Thailand sei angeblich nicht möglich (viele der Passagiere hatten einfach auch kein Geld mehr).

    Wir sahen dies immer schon kommen, weil wir beobachteten beim Check-In, auf welche Maschine die PAD gebucht wurden und wußten daher, dass etwas schief läuft. Sind dann wieder nach Thailand eingereist, habe uns ein Taxi geschnappt, sind wieder ins Peninsula gefahren und haben einen Tag dort gewartet. Am nächsten Abend trafen wir dann die 400 Passagiere vom Vorabend, die weder ein Bett gesehen hatten, noch eine Dusche hatten und Essen und Getränke nur gegen Cash bekamen, weil die Lounge auch nicht mehr bestückt wurde.

    Oder vor zwei Jahren strandete eine vollbesetzte LH 747 in HAM kurz vor 23.00 Uhr mit unzähligen Müttern mit kleinen Kindern; die schliefen dann auf dem nackten Boden, die Toiletten waren nach einer Stunde "Dritte Welt" und die Bundespolizei hat nach 15 Stunden das DRK und das THW angefordert, weil sich die LH einen feuchten Scheißdreck um die Passagiere kümmerte. Wir waren mit dem letzten Taxi um 23.30 Uhr ins Hotel Esplanade gefahren und haben bequem geschlafen.

    Ich könnte noch Dutzende solcher Erlebnisse hier anführen: Aus MIA, aus SFO, aus LIS, aus LHR etc.


    Nochmals:

    Die EU-Fluggastverordnung ist keine links-grüne/sozialistische Wohltat von EU-Politikern, sondern die Reaktion auf einen Mißbrauch ihrer Marktmacht durch Airlines. Die Airlines haben sich schlicht und einfach nicht an die Gesetzeslage gehalten und für die Mehrzahl der betroffenen und geschädigten Passagiere, war die Durchsetzung ihrer Ansprüche schlicht zu teuer oder zu kompliziert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2014
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  5. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Jetzt haben wir uns unsere persönlcihen Meinungen über Sinn oder angeblichem Unsinn der Fluggastrechtsentschädigungen in der EU unterhalten, incl. ob ein gerichtlicher Mindeststreitwert eingeführt werden sollte oder nicht (wobei keiner beziffert werden konnte). Ein User wollte schon den Verfassungsschutz hinzuziehen...

    Ich schlage vor, daß wir mal wieder zum Ursprungsthema zurückkommen, falls es dazu noch Meinungen oder Kommentare gibt.
     
  6. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Auf mögliche Verfahrensfehler (Stichwort aus dem Sachverhalt: 'Gehörsrüge') kann ich aufgrund mangelnder Sachverhaltskenntnis hier nicht weiter eingehen.

    Zur Sache: So urteilte ein anderes Gericht (AG Offenbach vom 06.01.2006 - 33 C 2/06) in einer ähnlichen Angelegenheit: 'Die Fluggesellschaft kann sich bezüglich einer Flugannullierung exkulpieren, wenn sie am Abflughafen wegen der Wetterverhältnisse am Zielflughafen keine Starterlaubnis erhalten hat. Dass der Flugbetrieb am Zielflughafen gänzlich zum Erliegen gekommen sein muss, um den Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung zu eröffnen, ist nicht zu verlangen. Wieviel Prozent der geplanten Flüge im dortigen Sachverhalt insgesamt annulliert wurden, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis, da ich das Urteil nicht im Volltext vorliegen habe. VO (EG) 261/2004 Art. 5 Abs. 3 lautet: 'Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten,
    wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, ...
    '

    Zum von Thapuying angeschnittenen Thema der freien Beweiswürdigung hier die Rechtsgrundlage:
    § 286 ZPO - Freie Beweiswürdigung
    (1) Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
    (2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Mai 2014
  7. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Sollst du auch nicht.
    Zu dem Thema ist schon ausreichend herumgedröhnt worden.
    Zitate von Vorschriften, die man im 2. Semester Jura lernt und die hier keinen Vielflieger interessieren, bringen doch nichts.
    Im Übrigen hat mir mein Zivilrechtsprof. schon von Anfang an die Augen geöffnet:
    Vor Gericht bekommst du nicht "dein Recht", sondern ein Urteil.
    Hört sich hart an, ist aber die Realität.
     
  8. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    @Schlesinger! Kaum besteht die Gefaht, dass eine Diskussion etwas in die Tiefe geht, kommt ein Vorist und verkündet, dass dies hier keinen FielVlieger interessiert. So sind sie halt die FielVlieger!
     
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  9. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Ist es nicht, denn vom Thema wurde sich hier teilweise im Thread entfernt.

    Doch: eine der Problematiken im Fall war ja, daß nur ein geringer Teil der Flüge aufgrund der Wettergegebenheien ausfiel. Insofern könnte meine Antwort zumindest für einen User bzw. für den Threadeinsteller interessant gewesen sein.

    Und demnach sollte man meines Erachtens sehr wohl auf das Urteil des AG Offenbach vom 06.01.2006 - 33 C 2/06 hinweisen:

    @Bali08
    Leider war dein Beitrag nicht zielführend.
     
  10. xmitter

    xmitter Bronze Member

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    Dein Beitrag ist leider auch nicht zielführend, da dein zitiertes Urteil sich auf eine Wetterlage am ZIELflughafen bezieht, was anders zu beurteilen ist wie ein Problem am Abflughafen.
     
  11. Kingair

    Kingair Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ob das Wetter am Abflughafen oder am Zielflughafen nicht mitspielt, ist doch wurscht!
     
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  12. xmitter

    xmitter Bronze Member

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    flugablauftechnisch eben nicht!
     
  13. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Das sehe ich aus rechtlicher Sicht auch so. Das Grundproblem ist ja, daß nur ein mehr oder weniger geringer Teil der Flüge von 'außergewöhnlichen Umständen' betroffen ist.
    Ein Flug startet bspw. pünktlich vom Abflughafen und wird dann nicht zum Zielflughafen sondern zu einem Ersatzflughafen umgeleitet. Rein rechtlich wäre dies eine Annullierung. Diese kann auch erfolgen, wenn die Entscheidung über den anderen Landeort erst in de Luft getroffen wird. Dann erfolgt die Weiterbeförderung zum Endziel mit entsprechend großer Verspätung, die im Normallfall eine Ausgleichszahlung zur Folge hätte. Nun könnte sich die Fluggesellschaft durch Berufung auf 'außergewöhnliche Umstände' entlasten.

    und rechtlich??? (wir befinden uns im Unterforum Reiserecht!).
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Mai 2014

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