Hallo, kürzlich mußte die LH einen Flug CGN- LHR stornieren und mich auf einen deutlich späteren Flug ab DUS (> 2,5 h) umbuchen. Als ich schriftlich Entschädigungsansprüche gemäß EU-Richtlinie angemeldet habe, kam - wie fast erwartet - ein Standard-Schreiben zurück: Flugausfall wg. Triebwerkschaden trotz regelmäßiger Wartung, daher unvorhersehbar und daher keine Ansprüche. Kann die LH damit durchkommen? Oder gibt es bereits entsprechende Urteile pro/contra der LH-Einstellung? LG, Eric
Nein, damit kommt sie nicht durch. Verklag LH oder mach es über http://www.euclaim.com/?Page=HomeEN&Lang=EN
Weil er sich im Glauben befindet, dass sich aus der EU-Richtlinie Ansprüche in relevanter Höhe ableiten lassen?
Du meinst, hier stellen Leute Fragen zu Bereichen, über die sie sich vorher nicht bereits so gut wie möglich informiert haben? :shock:
Warum sollte der OP denn nicht wegen eines "Butterbrotes" die LH verklagen koennen/duerfen? Nur immer ran. Aber hopp-hopp. Und hier die Aktenzeichen posten, bitte. Danke. :mrgreen:
Missachtung des Gerichtes? Mal im Ernst in deutlich unter 2,5h Stunden ist es ex CGN Terminal nach DUS auch garnicht zu schaffen, warum bist du nicht in den nächsten FLieger ex Köln? Wenn es keinen Flieger / kein Angebot ab Köln gab wurde der FLug storniert, daher kann man schon klagen. Allerdings war es bei mir ex CGN immer so das max 2-3h später ein flieger ging ...
:shock: Wenn dem so wäre, würde ich meine Pendelei zwischen Mülheim (bei Düsseldorf), Köln und Wiesbaden nicht machen! Das sind gerade mal 50km zwischen den beiden Airports! Bei gutem Verkehr 30 Minuten, ansonsten max 1 Stunde (ein Hoch auf die Kölner-A3-Großbaustelle :twisted: )!