Bahncard-Kombi mit Kreditkarte

Dieses Thema im Forum "Amex, VISA, Mastercard - Kreditkartenanbieter" wurde erstellt von Info9, 22. April 2009.

  1. Kai_Ove

    Kai_Ove Pilot

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    Ja Zardi, danke für Deine Anmerkungen!

    Nur, glaube du hast mich falsch verstanden. Wenn über mich, diese Sachen bei der Schufa oder sonstirgendwoe so gespeichert sind, wird die Bank wohl eine Kreditkarte ablehnen und sicherlich auch zu recht - mache da weder der Bank, noch der Schufa einen Vorwurf.

    Andererseits, das einzige was ich eben nicht korrekt machte, könnten die beiden Kontoeröffnungen sein, wo ich die konten nachher nicht nutzte und somit ja durch die Kontogebühren sich in den 7 Monaten ein Soll angehäuft hatte. Obwohl ich da eher weniger das Problem sehe - das habe ich jetzt aus der Welt geschafft.

    Allerdings die Mahnbescheide und auch die Kontopfändungen, die ja jederzeit wieder kommen könnte, in Zusammenhang mit der Eigentümergemeinschaft, da sehe ich meinerseits keine andere Handlungsmöglichkeit.
    Gegen einen Mahnbescheid wurde nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, dieser wurde aber bis heute nicht vollstreckt oder Klage eingereicht, 1,5 jahre nachdem Mahnbescheid.
    Zu den Kontopfändungen der Staatkasse, sagte ich doch klar, dass diese öffentlichen, oder städtischen oder staatlichen Institutionen, Pfänden und Einziehen könne, OHNE weitere Nachweise oder gar Beschlüsse! Es ist von diesen nicht mal eine Mahnung notwendig um einzuziehen.
    Als die Kontopfändung bei mir stattfand , wusste ich sogar nchts von der Forderungen, weil diese eben dem damaligen WEG Verwalter zugestellt wurde, der dann aber nicht mehr zustädig war, und die Mahnungen, an wohl 3 andere Eigentümer ging. Klar die Stadt kann auch nicht immer bei allen Eigentümern alle Stationen eines Mahnverfahrens jeweils per Post durchführen.
    Aber selbst wenn ich es gewusst hätte, hätte ich nicht gezahlt. Denn ich würde ja dann für alle 45 MIteigentümer zahlen, obwohl ich im verhältnis zu diesen MIteigentümern nicht mal meinen Anteil schulde, weil ich diesen bereits gezahlt hatte!
    Hier liegt das Problem kklar in der völlig desolaten Lage der Eigentümergemeinschaft, die bewwusst von einem Eigentümer der schon 25% der Wohnungen besitzt, mit Unterstützung seiner Freundig die Rechtsanwältin ist, verursacht wurde. Das ist nunmal eben ein spezielles Problem.

    Hinsichtlich von städtischen Forderungen und der sofortigen Vollstreckung, erzählte mir unser Notar, dass auch von ihm einmal 3 Anderkonten gesperrt wurden! Anderkonten, dürfen grundsätzlich NIE von anderen beanssprucht weden, aber die Stadt tat es.
    Der Grund , aus einem Vertrag den er beurkundute und vollzog, waren nach Ansicht der Stadt noch Grundsteuern von 110 Euro offen. Da der vorherige Eigentümer ins Ausland verzogen war, und der neue Eigentümer nicht zahlungsfähig war, sah die Stadt den Notar in Verantwortung, weil er eben bei offenen Forderungen niemals hätte die Umschreibung hätte veranlassen dürfen, (eine der beiden Partien schon, nur er eben nicht).
    Und so wurde bei der hiesigen Sparkasse dann auf die Konto des Notars zugegriffen. Da dieses nur Anderkonten waren erfolgte das auf diese.
    Am ende kam raus, dass das Geld selbstverständlich gezahlt war, aber auf die neue Buchungsnummer, also die des neuen Eigentümers, und die Stadt das niemals dem alten Konto, des vorherigen Eigentümers hat gutgeschrieben.

    Wenn selbst einem Notar sowas passiert, der ja berufsmässig zu völliger Korrektheit und ordnungsgeässigen Führung verpflichtet ist, dann zeigt das doch wie einfach wohl hier in irgendwelche Konten vollsteckt werden kann.

    Aber alles nicht mehr unser Thema- mein Problem jetzt zu sehen, was bei der schufa steht und das ganze weiter zu führen.
    Vielen Dank für Eure Anmerkungen.
     
  2. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Auch wenn das jetzt wirklich OT wird: Einer Kontopfändung geht immer ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nach §829 ZPO voraus, dem wiederum eine Zwangsvollstreckung mit rechtskräftigen (d.h. unwidersprochenen) Vollstreckungsbescheid zugrunde liegt. Ein Vollstreckungsbescheid jedoch wird erst erstellt, wenn einem vorausgegangenen Mahnbescheid nicht widersprochen wurde.

    Wenn Dich eine Kontopfändung "überrascht" hat, musst Du in den Monaten davor mindestens drei wichtige, per "förmlicher Zustellung" an Dich gerichtete Schreiben "übersehen" haben. :roll:
     
  3. Kai_Ove

    Kai_Ove Pilot

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    Glaube du kannst nicht lesen!

    Die Stadtkasse, kann genauso, wie die Zollkasse und sonstige öffentliche Ämter OHNE weitere Beschlüsse, oder sonstige Mahnungen vollstrecken und Kontopfändugnen durchführen!
    Vielleicht ist dir das nicht bekannt, es ist aber so. Deshalb erwähne ich es ja ausdrücklich, weil es sonst wohl eher unbekannt ist.
     
  4. naavv

    naavv Co-Pilot

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    nett zu lesen wie einer sein finanzielles leben hier so preisgibt.
     
  5. zardi

    zardi Diamond Member

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    Das glaube ich erst, wenn das ein Anwalt zu mir sagt oder du mir eine Quelle nennen kannst wo ich es selbst nachlesen kann. In Deutschland geht nichts ohne einen entsprechenden Bescheid. Und gegen jede behördliche Anordnung gibt es Rechtsmittel. "Ohne Beschluss" ... das kann nicht sein. Wir leben nicht im Wilden Westen.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Kannst du auch umgehend, die Auskunft ist korrekt.

    Die Detailgesetze regelt jedes Bundesland selbst in seinem Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
    Die allgemeine Rechtsgrundlage für eine Pfändung von behördlicher Seite ohne Bescheid nach §890 ZPO (formal ist das dann eine Verfügung statt einem Beschluss) sind die §§ 281, 282, 309, 314 und 315 Abgabenordnung.
     
  7. zardi

    zardi Diamond Member

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    Und gegen diese Verfügung gibt es keine Rechtsmittel außer einer Klage???
     
  8. fbflyer

    fbflyer Gold Member

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    Quatsch nicht so nen Stuß. MB und VB werden nur eingetragen, wenn sie

    1. von einem Vertragspartner der Schufa beantragt wurden
    2. rechtskräftig sind.

    Da 1 bei städtischen Abgaben ausgeschlossen werden kann, wird da auch nix eingetragen.
     
  9. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann im Verwaltungsrecht in der Regel mit dem Widerspruch angefochten werden. Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung haben einige Bundesländer per Gesetz das Widerspruchsverfahren auf einigen Gebieten des Verwaltungsrechts abgeschafft (z. B. Niedersachsen), so dass in diesen Fällen nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht zulässig ist.

    Im Steuerrecht ist der Einspruch das zulässige Rechtsmittel.

    Der Widerspruch oder der Einspruch hemmt jedoch zunächst nicht die Vollziehung.
     
  10. zardi

    zardi Diamond Member

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    Okay, wieder etwas dazugelernt. Danke für die Auskunft.
     
  11. zardi

    zardi Diamond Member

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    Lern' du erst einmal lesen. Es ging um einen rechtskräftigen MB, weil er vergessen hat,
    Einspruch einzulegen und nicht um die Vollstreckung der Stadtkasse. Und dann könntest
    du vielleicht noch so nett sein, deine Eltern zu fragen, warum sie dir keine gesitteteren
    Umgangsformen beigebracht haben. Wir sind doch hier nicht in einem Forum für
    pubertierende Hauptschüler.
     
  12. foxyankee

    foxyankee Bronze Member

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    Weiß jemand, wann die 1500 Bonus-Punkte gutgeschrieben werden?
     
  13. raustral

    raustral Platinum Member

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    Bei uns wurden die Bahn-Bonus-Punkte 3 Wochen nach Erhalt der Kreditkarte gutgeschrieben.
     
  14. marcos

    marcos Entdecker

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    Ja so 3 bis 4 Wochen dauert das. Hatte da angefragt, aber die Mail schon gelöscht, sonst hät ich hier reinkopiert.
    Ist wohl so, das die Jahresgebühr bezahlt sein muß, und dann auch Widerrufsfristen verstrichen sein müssen.
     
  15. augenpaul

    augenpaul Einsteiger

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    Ich muß nun auch mal meine Erfahrungen mit dieser Karte schildern. Auch mein Antrag wurde, wie hier bereits von einigen anderen Mitgliedern geschildert, ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Dies scheint für mich willkürlich zu geschehen, denn ich verfüge über ein weit überdurchschnittliches Einkommen und habe auch, wie nach der Ablehnung überprüft, keine negativen Schufa-Einträge. Auch bei anderen Kreditkartengesellschaften hatte ich noch nie Probleme, diverse Karten (auch Platinum usw.) zu bekommen. Nach einem Anruf wurde mir eine erneute Überprüfung des Antrages zugesichert. Ohne daß jedoch weitere Unterlagen wie z.B. Einkommensnachweise angefordert worden wären, erfolgte innerhalb kürzester Zeit eine erneute Ablehnung. Das bedeutet für mich: Die zugesicherte erneute Überprüfung hat überhaupt nicht stattgefunden, das wird am Telefon nur versprochen um einen "ruhigzustellen". Ich bin wirklich verärgert und überlege ernsthaft meine Bahncard zu kündigen, auch wenn die Bahn nicht unmittelbar etwas mit der Commerzbank zu tun hat.
     
  16. Bonusbanker

    Bonusbanker Lotse

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    Ein rein willkürliche Ablehnung mag ich nicht glauben. Das hätte ja keinen Sinn, wenn man einige Kunden nimmt und andere ablehnt, ohne, dass es dafür Kriterien gäbe.

    Bei meinem Überlegungen bin ich darauf gekommen, dass man vielleicht Interessenten, die schon mal Cobank Kontakt hatten - also auch evtl mal eine Sonderaktion mit Geschenk und Sonderkondition nutzten, dann hier ablehnt.
    Eine reine Vermutung, dass eben die Leute, die man auch damals nicht, trotz hoher Kosten bzw. Geschenke nicht als dauerhaften Kunden gewinnen konnte, nun auch nicht für dieses Produkt will.
    Glaube aber, dass dann alle regelrechten Giro- und/oder Depotkunden und alle die bisher nie Kontakt mit der Cobank/Dresdner Bank hatten, gern als neue Karteninhaber annimmt.

    Klar dürfte in der Tat sein, dass hier die Ablehnung wohl nicht von der Bonität abhängig sein kann!
     
  17. augenpaul

    augenpaul Einsteiger

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    Das kann gut möglich sein, ich hatte mal ein Girokonto bei der Dresdner Bank, habe aber schon vor Jahren gekündigt und die Bank gewechselt. Letzte Woche ist übrigens meine M&M Mastercard Gold gekommen, ging problemlos.
     

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